Nachdem der Gemeinderat die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen hatte, wurde diese am 16.02.2012 von Landratsamt Karlsruhe ohne Nebenebstimmungen genehmigt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt der Gemeinde am 15.03.2012 wurde der Flächennutzungsplan wirksam.
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