Öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Walzbachtal

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Walzbachtal am 16.09.2024 folgende Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr beschlossen. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.