Sondernutzung öffentlicher Flächen (Walzbachtal)
Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus nutzen möchten, stellt dies grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Diese Sondernutzung der öffentlichen Fläche für private Zwecke muss durch eine gebührenpflichtige Erlaubnis öffentlich-rechtlich gestattet werden. Zur öffentlichen Verkehrsfläche gehören Straßen, Gehwege und Parkplätze.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ordnungsamt
Persönlicher Kontakt
Ordnungsamt, Gewerbe, Vereine
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Keine
Verfahrensablauf
Der entsprechende Antrag (Verkehrsrechtliche Anordnung) wird bei der Gemeindeverwaltung (Ordnungsamt) gestellt. Diese leitet den Antrag an das Landratsamt Karlsruhe weiter. Das Landratsamt erteilt nach Prüfung im Fall einer Bewilligung die gebührenpflichtige Genehmigung.
Erforderliche Unterlagen
Antrag (Verkehrsrechtliche Anordnung)
Kosten
Die für die gebührenpflichtige Genehmigung anfallenden Kosten sind von Umfang und Dauer der Sondernutzung abhängig und unterscheiden sich im Einzelfall.