Hausmüll

Zuständigkeit: Abfallwirtschaftsbetrieb Karlsruhe
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises für die Müllentsorgung zuständig.

Der einzelne Haushalt kann über den Eigentümer unter folgenden Tonnen wählen:

                    a) 60 Liter Restmülltonne

                    b) 80 Liter Restmülltonne

                    c) 120 Liter Restmülltonne

                    d) 240 Liter Restmülltonne
                   
                    e) 1,1 cbm Behälter ab 9 Wohneinheiten

Die Abfallgebühr bemisst sich nach der Zahl, Größe und den in Anspruch genommenen Leerungen der Restmüllgefäße und setzt sich aus der Jahresgebühr und den Leerungsgebühren zusammen.

Sie erreichen den AWB unter der Telefon Nummer 0800 2 9820 20 (kostenfrei)
oder unter der Email-Adresse: kundenservice@awb.landratsamt-karlsruhe.de