Verkehrswertgutachten

Gutachten gemäß §§ 193 und 200 des Baugesetzbuches (BauGB) sind das klassische Mittel individueller Marktaufklärung. Sie werden auf Antrag von den Gutachterausschüssen erstattet, insbesondere über

  • bebauten Grundstücken einschließlich der Gebäude,
  • unbebauten Grundstücken,
  • unbebauten oder bebauten Grundstücksteilen,
  • grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurechten),
  • Eigentumswohnungen

Anträge und Auskünfte sind an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bruchsal zu richten:

Gemeinsamer Gutacherausschuss
Luisenstr. 13
76646 Bruchsal

Tel: 07251/79177
gutachterausschuss@Bruchsal.de