Verkehrswertgutachten
Gutachten gemäß §§ 193 und 200 des Baugesetzbuches (BauGB) sind das klassische Mittel individueller Marktaufklärung. Sie werden auf Antrag von den Gutachterausschüssen erstattet, insbesondere über
- bebauten Grundstücken einschließlich der Gebäude,
- unbebauten Grundstücken,
- unbebauten oder bebauten Grundstücksteilen,
- grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurechten),
- Eigentumswohnungen
Anträge und Auskünfte sind an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bruchsal zu richten:
Gemeinsamer Gutacherausschuss
Luisenstr. 13
76646 Bruchsal
Tel: 07251/79177
gutachterausschuss@Bruchsal.de