Leistungen

Bafög für Studenten im Landkreis Karlsruhe

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Zuständige Stelle

Studentenwerk Karlsruhe
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe (Oststadt)

Tel.: 0721 / 6909 - 177
Fax: 0721 / 6909 - 292

E-Mail: bafoeg@sw-ka.de

http://www.sw-ka.de

Kernöffnungszeiten der Verwaltung:
Montag bis Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Vorausetzungen für die Bafög-Gewährung und sonstige Voraussetzungen erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.

Verfahrensablauf

Für Fragen zum Verfahrensablauf, der Dauer etc. steht Ihnen das Studierendenwerk Karlsruhe zur Verfügung.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall mitbringen müssen, erfragen Sie bitte beim Studierendenwerk Karlsruhe.

Kosten

-

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Monate. Da die meisten Anträge zum Wintersemester gestellt werden, kann es auch mal länger als 12 Wochen dauern.

Hinweise

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Karlsruhe (BAföG-Amt) ist ausschließlich für Studierende der Hochschulen in Karlsruhe und Pforzheim zuständig.
Für Schüler/-innen, Auszubildende oder Beantragende für das sogenannten Meister-BAföG (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) mit Wohnsitz in Karlsruhe ist die Stadt Karlsruhe zuständig.

Freigabevermerk

27.10.2014

Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim