Bodenrichtwerte

Bitte beachten Sie:

Am 01.05.2020 nahm der Gemeinsame Gutachterausschuss Bruchsal, welchem auch die Gemeinde Walzbachtal angehört, seine Arbeit auf.
Der gemeinsame Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung, stellt Verkehrswerte fest und beschließt Bodenrichtwerte.
Anfrage sind daher ab sofort zu richten an:
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Luisenstr. 13
76646 Bruchsal

Tel: 07251/79177
gutachterausschuss@Bruchsal.de

Information Bodenrichtwerte Grundsteuer

Im Zuge der Erhebung der Grundsteuer B für Grundvermögen müssen Steuerpflichtige in Baden-Württemberg in der Zeit von 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung unter Angabe des Bodenrichtwerts zum Stichtag 01.01.2022 abgeben.

Die entsprechenden Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal werden am 30. Juni 2022 hier veröffentlicht:
BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de)

Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte bei BORIS-BW auch erst mit einigen Tagen Verzögerung nach dem 1. Juli 2022 abgerufen werden.

Alternativ können Sie Auskünfte über Bodenrichtwerte für die Grundsteuer bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragen (per E-Mail an bodenrichtwerte@bruchsal.de oder unter den unten genannten Kontaktdaten). Aufgrund des hohen Aufkommens an Rückfragen im Zuge der Grundsteuerreform kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
 
Die E-Mail-Adresse bodenrichtwerte@bruchsal.de haben wir anlässlich des Grundsteuerverfahrens erstellt. Von dort wird an alle Personen, die eine E-Mail an diese Adresse schreiben, eine Standardantwort mit Informationen zu den Bodenrichtwerten für die Grundsteuer verschickt. Den Text der Standardantwort senden wir Ihnen anbei zu.
 
Im Laufe der nächsten Woche steht die Beschlussfassung des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022 an. Mit dieser Beschlussfassung wird der Gemeinsame Gutachterausschuss auch darüber beschließen, wie aus Sicht des Gutachterausschusses mit verschiedenen Sonderfällen im Hinblick auf die Grundsteuer umzugehen ist.
 
Die Beschlüsse des Gutachterausschusses werden im Nachgang dazu von der Geschäftsstelle umgesetzt und aufgearbeitet. Es erfolgt Mitte Juni dann auch eine Aktualisierung des Texts auf der Homepage mit genaueren Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten bei der Grundsteuer. Wir werden Ihnen diesen Text und die Unterlagen aus der Beschlussfassung des Gutachterausschusses zukommen lassen, sobald diese aufgearbeitet sind.
 
Wir werden uns im Laufe des Juni auch mit der Pressestelle der Stadt Bruchsal zu einer möglichen Pressemitteilung abstimmen und Sie informieren, sobald feststeht, auf welchem Weg eine Pressemitteilung erfolgen wird.
 
Dies vorab zur Information an Sie, da wir vermehrt auf Rückfragen zu Bodenrichtwerten für die Grundsteuer angesprochen werden. Sie können die Texte aus dem Internetauftritt des Gemeinsamen Gutachterausschusses gerne auch auf den Homepages Ihrer Kommunen veröffentlichen, darauf verlinken oder am Telefon darauf verweisen.
 
Bitte melden Sie sich bei uns, falls Sie Fragen zu diesen Themen haben.
 
Stadt Bruchsal
Geschäftsstelle des Gemeinsamen  Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal
 
Luisenstraße 13
76646 Bruchsal
 
Tel.: 07251 79427
Fax: 07251 79 5533

Bodenrichtwerte 2020

https://www.bruchsal.de/bodenrichtwertkarten

Bodenrichtwerte 2018

Nach § 193 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Walzbachtal die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2018 am 03.06.2019 ermittelt.

Bodenrichtwerte 2016

Nach § 193 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Walzbachtal die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2016 am 02.05.2017 ermittelt.

Bodenrichtwerte 2014

Nach § 193 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Walzbachtal die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2014 am 27.04.2015 ermittelt.

Bodenrichtwerte 2012

Nach § 193 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Walzbachtal die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2012 am 01.07.2013 ermittelt.

Bodenrichtwerte 2010

Nach § 193 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Walzbachtal die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2010 am 19.04.2011 ermittelt.

 

Hinweise:

Wichtigstes Element zur Herstellung allgemeiner Markttransparenz ist die regelmäßige Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten als Grundlage für Wertermittlungen aller Art. Die Bodenrichtwerte dienen ferner der steuerlichen Bewertung und werden anlassbezogen als besondere Bodenrichtwerte für den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) ermittelt. Gesetzliche Grundlagen sind § 196 BauGB und § 12 GutachterausschussVO
 
Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Grundstückszuschnitt. Sie sind bezogen auf Grundstücke, deren Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (Bodenrichtwertgrundstücke). Sie beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.
  
Die Bodenrichtwerte werden möglichst flächendeckend und differenziert für die im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses liegenden Grundstücke ermittelt, soweit ihre Nutzung nicht öffentlichen Zwecken vorbehalten ist. In Baden-Württemberg sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres zu ermitteln und bis spätestens am 30. Juni des Folgejahres ortsüblich bekannt zu geben.

Die Veröffentlichung geschieht üblicherweise in Karten- und/oder Listenform.

 

Blick vom Kirchberg auf das typische zertalte Hügelland der Bruchsaler Randhügel mit der Kirche St. Martin im Ortsteil Jöhlingen.
Blick durch Pflanzen auf den Kirchplatz
Blick von der Steig auf den Ortsteil Wössingen mit dem weit sichtbaren Turm der prägnanten Weinbrennerkirche