Bebauungsplan "Bitschengäßle"

Satzungsbeschluss:       13.11.1975
In-Kraft-Treten:                 29.04.1976

 

 

1. Änderung "Bitschengäßle"

Satzungsbeschluss:       22.04.1982
In-Kraft-Treten:                 22.07.1982

 

pdfSatzung (222 KB)
pdfBegründung (145 KB)

Hinweis: Es gelten die Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 29.04.1976 mit Ausnahme der im Satzungstext zur 1. Änderung genannten Festlegungen!

 

2. Änderung "Bitschengäßle"

Aufstellungsbeschluss: 16.06.1992
Satzungsbeschluss:       22.10.1992
In-Kraft-Treten:                 25.02.1993

 

Hinweis: Es gelten die Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 29.04.1976 mit Ausnahme der im Satzungstext zur 1. Änderung genannten Festlegungen!

 

"Bitschengäßle II" (Erweiterung) 1. Änderung

Aufstellungsbeschluss: 23.07.1992
In-Kraft-Treten:                 22.07.1993

 

 

"Bitschengässle II" (Erweiterung) 2. Änderung

Aufstellungsbeschluss: 30.09.1993
In-Kraft-Treten: 25.11.1993

"Bitschengäßle II" (Erweiterung) 3. Änderung

Aufstellungsbeschluss: 19.07.2001
Satzungsbeschluss:       20.09.2001
In-Kraft-Treten:                 25.10.2001

 

pdfSatzung4 (189 KB)
pdfBegründung4 (363 KB)

Hinweis: Es gelten die Bauvorschriften der 1. Bebauungsplanänderung vom 22.07.1993!

Bebauungsplan "Bitschengässle III"


Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Bitschengässle III" wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylanten auf den Flst.Nr. 548, 546, 545, 10811 und z.T. 530/1 geschaffen. 

Das Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich in einer sogenannten „Außenbereichsinsel“, das heißt, die Flächen befinden sich außerhalb der Klarstellungssatzung in unmittelbarer Nähe zum Innenbereich. Das am 26.11.2014 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen schafft über eine Neuregelung des § 246 BauGB die grundsätzliche Möglichkeit, in diesen Bereichen Flüchtlingsunterkünfte zuzulassen.  
 
Der Bebauungsplan "Bitschengässle III" wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Aufstellungsbeschluss:  04.05.2015
Satzungsbeschluss:      20.10.2015
In-Kraft-Treten:          29.10.2015

pdfBegründung (1023 KB)
Blick vom Kirchberg auf das typische zertalte Hügelland der Bruchsaler Randhügel mit der Kirche St. Martin im Ortsteil Jöhlingen.
Blick durch Pflanzen auf den Kirchplatz
Blick von der Steig auf den Ortsteil Wössingen mit dem weit sichtbaren Turm der prägnanten Weinbrennerkirche