Elterninfos

Liebe Eltern der Grundschule Wössingen in diesem Bereich finden Sie alle Informationen rund um das Schulleben.
Allgemeine Informationen erhalten Sie hier in einem kurzem Überblick.
In unserem passwortgeschützten Bereich finden sie wichtige Dokumente und Unterlagen zum Download.
Bei wichtigen Fragen wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular oder telefonisch an unser Sekretariat.
Das Sekretariat ist jeden Morgen ab 9.00 Uhr besetzt.

Neuer Schulwegeplan und Ferienkalender
Hier finden Sie den neuen Schulwegeplan (2,2 MB) die dazugehörigen Informationen (687 KB) der Gemeinde für das Schuljahr 2021/2022.
Termine.
Außerdem finden Sie den aktuellen Ferienplan hier (100 KB).
Den Ferienplan für das Schuljahr 2023/2024 können Sie hier (136 KB) einsehen. 

Unsere Unterrichtszeiten

1.Stunde: 7.45 bis 8.30 Uhr
2. Stunde: 8.35 bis 9.20 Uhr
3. Stunde: 9:25 bis 10.10 Uhr

Große Pause

4. Stunde 10.30 bis 11.15 Uhr
5. Stunde 11.20 bis 12.05 Uhr
6. Stunde 12.10 bis 12.55 Uhr

Mittagspause

7. Stunde 14.00 Uhr bis 14.45 Uhr
8. Stunde 14.45 bis 15.30 Uhr
9. Stunde 15.30 bis 16.15 Uhr

Krankheit und Beurlaubung

Mein Kind ist krank, was muss ich beachten?
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer per Mail (nachname@grundschule-woessingen.de) mit.
Darüber hinaus bitten wir Sie ihr Kind unbedingt telefonisch in der Schule krank zu melden. Sprechen Sie bitte die Krankmeldung mit Namen und Klasse Ihres Kindes auf den Anrufbeantworter. Die Schule erreichen Sie unter der Telefonnummer 07203/922388.
Wie versäumter Unterrichtsstoff im Krankheitsfall nachgeholt werden soll, klären Sie bitte mit der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer.

Wir benötigen eine Beurlaubung, was muss ich beachten?
Sollten Sie eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht benötigen, setzen Sie sich bitte zunächst mit der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer in Verbindung.
Eine Beurlaubung vom Unterricht von bis zu zwei Tagen kann von der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer genehmigt werden.
Eine Beurlaubung von mehr als zwei Tagen muss von der Schulleitung genehmigt werden.

Blick auf die Walzbachschule Jöhlingen
Blick auf die Grundschule Wössingen
bunte Schultüten liegen in einem Kreis im Gras