Hundesteuer

Ab dem 01.01.2022 ist die Hundesteuer für:

  • den Ersthund auf 108,00 € jährlich
  • jeden weiteren Hund auf 216,00 € jährlich
  • den Kampfhund auf 570,00 € jährlich
  • jeden weiteren Kampfhund auf 834,00 € jährlich
  • die Zwingersteuer auf 216,00 € jährlich

festgesetzt.

Vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 war die Hundesteuer für:

  • den Ersthund auf 96,- Euro jährlich
  • jeden weiteren Hund auf 192,-Euro jährlich
  • den Kampfhund auf 504,- Euro jährlich
  • jeden weiteren Kampfhund auf 750,- Euro jährlich

festgesetzt.

Die Hundehaltung ist anzumelden, sobald der Hund den dritten Lebensmonat vollendet hat.
Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet  angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben.
Die Hundesteuermarken sind für die Dauer von zwei Jahren gültig.

Onlineantrag SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Die Beendigung der Hundehaltung ist ebenso mitzuteilen und zu belegen
(Tod des Hundes, Wegzug, Verkauf).

Die Hundesteuermarke ist bei Beendigung der Hundehaltung an die Gemeinde zurückzugeben.

Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim