Hundesteuer
Ab dem 01.01.2022 ist die Hundesteuer für:
- den Ersthund auf 108,00 € jährlich
- jeden weiteren Hund auf 216,00 € jährlich
- den Kampfhund auf 570,00 € jährlich
- jeden weiteren Kampfhund auf 834,00 € jährlich
- die Zwingersteuer auf 216,00 € jährlich
festgesetzt.
Vom 01.01.2015 bis 31.12.2021 war die Hundesteuer für:
- den Ersthund auf 96,- Euro jährlich
- jeden weiteren Hund auf 192,-Euro jährlich
- den Kampfhund auf 504,- Euro jährlich
- jeden weiteren Kampfhund auf 750,- Euro jährlich
festgesetzt.
Die Hundehaltung ist anzumelden, sobald der Hund den dritten Lebensmonat vollendet hat.
Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben.
Die Hundesteuermarken sind für die Dauer von zwei Jahren gültig (derzeit: 2021 bis 2022).
Onlineantrag SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Die Beendigung der Hundehaltung ist ebenso mitzuteilen und zu belegen
(Tod des Hundes, Wegzug, Verkauf).
Die Hundesteuermarke ist bei Beendigung der Hundehaltung an die Gemeinde zurückzugeben.