Wasser
Die Wassergebühren errechnen sich nach der gemessenen Wassermenge.
Sie betragen pro Kubikmeter Wasser ab dem 01.01.2022 2,70 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer.
In 2021 lag die Gebühr bei 2,55 € zzgl. 7 % Mehrwertsteuer.
Jedes Grundstück verfügt über einen im Eigentum der Gemeinde stehenden Hauptwasserzähler.
Für diesen ist ab 01.01.2021 eine monatliche Grundgebühr entsprechend untenstehender Tabelle zzgl. 7 % Mehrwertsteuer zu entrichten.
Zählergröße 2004/22/EG (neu) |
Q34 |
Q310 | Q316 | Q325 | Q3100 |
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Gebühr /Monat | 3,25 € | 7,50 € | 12,50 € | 20,00 € | 80,00 € |
Zum Jahresende erhalten Sie Ablesekarten, auf denen Sie den Zählerstand durch "Selbstablesung" dem durch das Bürgermeisteramt beauftragten Dienstleister mitteilen. Auf dieser Grundlage erhalten Sie dann eine Jahresschlussrechnung. Zuvor werden jeweils zum Monatsende Vorauszahlungen erhoben.
Es ist im beiderseitigen Interesse, dass Sie den Zähler ablesen und den Stand mitteilen. Die monatlichen Abschläge setzen sich aus dem Vorjahresverbrauch zusammen. Teilen Sie den konkreten Zählerstand nicht mit, wird dieser geschätzt, was natürlich zu Ungenauigkeiten und damit zu unnötig hohen monatlichen Abschlägen führen kann.
Für die Abrechnung können Sie uns ganz einfach eine Bankeinzugsermächtigung erteilen
Weiterführende Links
Onlineantrag SEPA-Lastschriftmandat erteilen