Zusammenfassung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 06.02.2023
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Gemeinderatssitzung am 06.02.2023 mit allen Präsentationen und Beschlüssen im Wortlaut.
Aus der Arbeit des Gemeinderats am 06.02.2023
1. Fragestunde der Einwohner
Ein Einwohner äußerte seine Bedenken, dass das Quorum der Deutschen Glasfaser GmbH mit derzeit 11 % bei weitem noch nicht erfüllt sei. Er befürchte, dass die erforderlichen 33 % Beteiligung nicht erreicht würden und frage sich, wie es dann mit dem Breitbandausbau in Walzbachtal weitergehen solle. Bei einem Scheitern werde es sicherlich kein anderes Unternehmen geben, dass dann einspringen würde.
Bürgermeister Özcan dankte für die Anmerkung. Ihm sei seitens der Deutschen Glasfaser GmbH versichert worden, dass der Zwischenstand von 11 % für den jetzigen Zeitpunkt sehr gut sei. Das Unternehmen gehe davon aus, dass das Ziel von 33 % erreicht werde.
2. Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 einschließlich der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
- Kenntnisnahme
Bürgermeister Özcan hielt seine Haushaltsrede. Diese ist im Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal abgedruckt und auch hier auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.
Der Gemeinderat nahm die Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 einschließlich der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.
3. Mobilitätskonzept Walzbachtal
- Kenntnisnahme
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Die Entwicklung des Mobilitätskonzepts sei mit der Auftaktveranstaltung im Januar 2020 begonnen worden. Darauf seien mehrere Treffen mit internen und externen Vertretern sowie interessierten Bürger:innen, welche ihre Ideen und Anregungen einbringen konnten, erfolgt. Auch Vertreter der Gemeinderatsfraktionen seien von Anfang an vertreten und in alle Prozesse einbezogen gewesen. Nach und nach habe sich aus den Vorschlägen und Themenpunkten das jetzt vorliegende Mobilitätskonzept der Gemeinde Walzbachtal entwickelt.
Bürgermeister Özcan betonte, das Mobilitätskonzept solle aus der heutigen Sicht einen Überblick darüber verschaffen, welche Maßnahmen kurz- mittel- und langfristig in Angriff genommen werden sollten und solle wegweisend für alle Entscheidungen in den nächsten Jahren sein. Bürgerinnen und Bürger hätten aber auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Vorschläge einzubringen und an die Gemeindeverwaltung melden. Dafür sei auf der Homepage der Gemeinde ein entsprechender Hinweis zu finden und eine eigene E-Mailadresse sei eingerichtet worden.
Bürgermeister Özcan wies auf das Konzept hin, das Teil der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ist. Darin könne auch festgestellt werden, dass ein Teil der Maßnahmen bereits habe umgesetzt werden können oder zeitnah in Planung sei. Er dankte den Mitgliedern des Gemeinderates und den beteiligten Bürger:innen für ihre Mitwirkung in den verschiedenen Arbeitsgruppen des Mobilitätsforums. Das vorliegende Konzept sei ein tolles Ergebnis von viel Engagement und Zeitaufwand.
Auch Vertreter des Gemeinderates waren erfreut über das nun vorgestellte Konzept, betonten aber auch, dass weitere Einbringungen aus der Bevölkerung das Konzept weiter voranbringen würden.
Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das in der Sitzung vorgestellte Mobilitätskonzept.
4. Bauantrag im vereinfachten Verfahren: Aufstockung und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Flst. Nr. 9528/3, Schänzlebergstraße 8, OT Jöhlingen
Frau Friedel vom Bauamt der Gemeinde erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt. Der Bauherr plane der Abbruch und die Aufstockung des Dachgeschosses im bestehenden Wohnhaus, zusätzlich solle im Erdgeschoss noch ein Anbau erfolgen. Das Grundstück liege außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und sei daher baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Frau Friedel erklärte weiter, durch den Abbruch und die Neuerrichtung des Dachstuhls werde die bestehende Firsthöhe um 2,74 m angehoben, nach dem geplanten Umbau liege die Firsthöhe bei 183,27 m ü. NN. Die umliegenden Gebäude hätten eine maximale Firsthöhe von 182,95 m ü. NN. Damit liege der First ca. 33 cm höher als die der ebenfalls in zweiter Reihe befindlichen Nachbargebäude. Er sei jedoch geringer als die Firsthöhen der direkt an der Schänzlebergstraße stehenden Gebäude mit der Hausnummer 12 und 14. Dies sei im Rahmen des Einfügens nach § 34 BauGB zulässig. Durch den Ausbau solle das Dachgeschoss als weiteren Wohnraum genutzt werden. Der geplante Anbau im Erdgeschoss mit den Maßen 6,40 m x 3,20 m solle eingeschossig mit einem begrünten Flachdach errichtet werden. Lagetechnisch weiche er zwar tiefer in das Grundstück hinein als die Gebäude östlich des Bauvorhabens, westlich des Bauvorhabens seien jedoch Gebäude vorhanden, welche die geplante Bautiefe deutlich überschreiten würden. Daher sei der Anbau aus Sicht der Gemeindeverwaltung genehmigungsfähig.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das erforderliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.
5. Teilnahme an der 14. Bündelausschreibung Erdgas 2024-2026
- Beratung und Beschlussfassung
Herr Heimann, Amtsleiter Bauen & Technik, erläuterte den Sachverhalt. Die Gemeinde Walzbachtal habe im Jahr 2020 an der 11. Bündelausschreibung für den kommunalen Erdgasbedarf 2021-2023 der Gt-service GmbH teilgenommen. Die resultierenden Verträge seien für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren abgeschlossen worden, die zum 31.12.2023 automatisch auslaufen würden. Eine Verlängerungsoption werde aufgrund einer Neuregelung nicht mehr angeboten.
Herr Heimann erklärte weiter, die Vertragslaufzeit der 14. Bündelausschreibung betrage drei Jahre bis zum 01.01.2027 und ende automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedürfe. Im Rahmen der Ausschreibung werde wieder Erdgas mit einem Anteil von 10% Bioerdgas angeboten. Bei der auslaufenden Bündelausschreibung habe der Gemeinderat für alle Abnahmestellen den 10% Bioerdgasteil beauftragt bis auf das BHKW (=Blockheizkraftwerk), das ohne Bioerdgas betrieben werde. Eine Übersicht der aktuellen Abnahmestellen der Gemeinde Walzbachtal inklusive der Auflistung der Mehrkosten bei Beauftragung eines 10%-igen Bioerdgasanteils sei der Vorlage beigefügt. Der Gemeinderat müsse entscheiden, ob die Mehrkosten von derzeit kalkulierten ca. 8.500 € pro Jahr vertretbar seien. Die Gemeindeverwaltung empfehle aufgrund der besseren CO2-Bilanz klar den Bezug von Bio-Erdgas für alle Abnahmestellen.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig in getrennter Abstimmung folgende Beschlüsse:
1.) Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme an der 14. Bündelausschreibung Erdgas 2024-2026 und bevollmächtigt die Verwaltung die Gt-service GmbH mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Gemeinde ab 01.01.2024 dauerhaft zu beauftragen.
2.) Der Gemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Gemeinde für die Vergabeleistungen an die Gt-service GmbH, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
3.) Der Gemeinderat verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als verpflichtend anzuerkennen und beschließt die Annahme der Zuschlagserteilung des wirtschaftlichsten Angebotes durch die Gt-service GmbH für die Dauer der Vertragslaufzeit.
4.) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für alle Abnahmestellen Erdgas mit einem Anteil von 10% Bioerdgas im Rahmen der Bündelausschreibung Erdgas ausschreiben zu lassen.
6. Änderung der Friedhofssatzung
- Neukalkulation der Bestattungsgebühren
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Der Gemeinderat habe am 17.10.2022 die Änderung der Friedhofssatzung mit der Neukalkulation der Bestattungsgebühren beschlossen. Die Kalkulation und die Änderungssatzung seien zwar zuvor mit der Rechtsaufsichtsbehörde besprochen worden, dennoch hätten sich nach Anzeige der Friedhofsänderungssatzung beim Landratsamt Karlsruhe einige Beanstandungen. Dabei handele es sich hauptsächlich um Formalitäten. Diese seien in eine überarbeitete Gebührenkalkulation und eine überarbeitete Änderungssatzung eingeflossen, die nun dem Gremium erneut zum Beschluss vorgelegt werde.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
1.) Der Gebührenkalkulation für das Friedhofswesen der Allevo Kommunalberatung vom 18.01.2023 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung für die Gebührensätze vorgelegen.
2.) Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode (vgl. jeweils auch den Vorbemerkungen zur Kalkulation) wird zugestimmt.
3.) Den Prognosen und Schätzungen der Gebührenkalkulation wird ausdrücklich zugestimmt (insbesondere zu Grunde gelegte Kostenentwicklung, Kostenverteilung auf die Bereiche sowie Fallzahlen).
4.) Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 2023 bis 2027 wird zugestimmt.
5.) Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Gebühren für die öffentliche Einrichtung Friedhof entsprechend des beigefügten Gebührenverzeichnisses festgelegt. Der Auswärtigenzuschlag in Höhe von 25 % zu den Nrn. 2.4 bis 2.7 wird beibehalten.
6.) Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Walzbachtal (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung).
7. Bekanntgaben
Keine.
8. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
In der Sitzung vom 23.01.2023 wurden ein nicht-öffentlicher Beschluss in einer Personalangelegenheit gefasst.