Zusammenfassung der Sitzung des Gemeinderates vom 06.03.2023
Hier finden Sie die Zusammenfassung der Sitzung vom 06.03.2023 mit allen Beschlüssen im Wortlaut.
Aus der Arbeit des Gemeinderates am 06.03.2023
1. Fragestunde der Einwohner
Eine Bürgerin aus Wössingen stellte sich als Elternteil mit einem Kind in der Kita Oberlinhaus vor und wollte wissen, wie der aktuelle Sachstand in der Frage der Sanierung oder eines Neubaus der Kita Oberlinhaus sei.
Bürgermeister Özcan erklärte, das Thema Oberlinhaus beschäftige den Gemeinderat gerade in den letzten Wochen vermehrt. Man habe sich auch mit Vertretern der ev. Kirchengemeinde getroffen. Man wünsche sich im Gremium die schnellstmögliche Umsetzung und habe vor, in einem weiteren Treffen mit der Kirchengemeinde weitere Schritte hin zur Festlegung einer verbindlichen Vereinbarung zu gehen. Sobald eine verbindliche Vereinbarung mit der Kirchengemeinde getroffen worden sei, werde man dies öffentlich bekanntgeben. So sei es auch mit der Kirche abgesprochen.
Auf die Frage der Bürgerin, ob man diesen Prozess irgendwie unterstützen könne, damit eine schnellere Einigung erzielt werden könne, erklärte Bürgermeister Özcan, dass man von Gemeindeseite alles für eine schnelle Einigung tun werde. Sollte es Bedarf an der Unterstützung des Elternbeirats geben, werde man auf ihn zukommen.
2. Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2020
- Beratung und Beschlussfassung
Die Kämmererin der Gemeinde, Frau Kottucz, erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt. Sie verwies für die genauen Zahlen auf den Jahresabschluss, wie er als Anlage der Vorlage beigefügt sei. Nach § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) habe der Gemeinderat das Ergebnis des Jahresabschlusses festzustellen und nach § 12 EigBG über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts sowie über die Verwendung der für das Wirtschaftsjahr für den Haushalt der Gemeinde eingeplanten Finanzierungsmittel und die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden. Der Eigenbetrieb schließe mit einem Jahresverlust von 76.652,52 €. Die Gemeindeverwaltung schlage vor, dass dieser Verlust zur Tilgung des Gewinnvortrags verwendet werden solle.
Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (bei 14 anwesenden Stimmberechtigten) folgende Beschlüsse:
1.) Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2020 wie vorgelegt.
2.) Der Gemeinderat beschließt, den Jahresverlust in Höhe von 76.525,25 € zur Tilgung des Gewinnvortrags zu verwenden.
3.) Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.
3. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Walzbachtal
- Beratung und Beschlussfassung -
Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt. Sie erklärte, dass TOP 3 und 4 inhaltlich gleich seien, da sie beide die Eigenbetriebe der Gemeinde beträfen. Die kommunale Doppik sei für die Haushaltsführung des allgemeinen Haushalts der Gemeinde zwingend spätestens zum 01.01.2020 anzuwenden, Walzbachtal arbeite bereits seit 2017 nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht. Die Kommune habe hierbei das Wahlrecht, den Eigenbetrieb nach den Vorschriften der kommunalen Doppik oder den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu führen, wobei bis zum 01.01.2023 festgelegt werden solle, welche Betriebsführungsart ausgewählt werde.
Frau Kottucz erklärte, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung sowie der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches geführt werden sollten. Dies sei auch schon bisher der Fall. Hierfür sei nach der neuen Rechtslage dennoch eine Anpassung der Betriebssatzung notwendig. Eine Umstellung auf eine doppische Betriebsführung wäre für die Kämmerei mit umfangreichen Umstellungsarbeiten und mit zusätzlichen Kosten wegen der Anschaffung neuer Buchführungssoftware verbunden.
Nach kurzer Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs Wasserversorgung Walzbachtal nach dem Handelsgesetzbuch und die Änderungssatzung zum 01.01.2023, vorbehaltlich, dass auch die Gemeinde Weingarten ihre Betriebsführung nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches durchführt.
4. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Walzbachtal
- Beratung und Beschlussfassung
Frau Kottucz verwies auf die Ausführungen zu TOP 3.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Walzbachtal nach dem Handelsgesetzbuch und die Änderungssatzung zum 01.01.2023, vorbehaltlich, dass auch die Gemeinde Weingarten ihre Betriebsführung nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches durchführt.
5. Annahme von Spenden für die Gemeinde Walzbachtal: Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen
- Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt.
Gemeinderat Volk dankte im Namen des gesamten Gemeinderats den Spenderinnen und Spendern. Bürgermeister Özcan schloss sich im Namen der Gemeinde diesem Dank an.
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 7.208,43 € zu.
6. Bekanntgaben
Keine.
7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 13.02.2023 zwei nicht-öffentliche Beschlüsse über Ratenzahlungen gefasst worden seien.