Zusammenfassung der Sitzung des Gemeinderates vom 23.01.2023

Hier finden Sie die Zusammenfassung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates mit allen Beschlüssen im Wortlaut.

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 23.01.2023

1. Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern gestellt.

2. Annahme von Spenden für die Gemeinde Walzbachtal Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen 

- Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte dem Gremium den Sachverhalt. Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) müssen seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden, welche die Gemeinde Walzbachtal für ihre Einrichtungen (z.B. Kultur, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält, förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden. Dadurch, dass der Gemeinderat über die Annahme der Zuwendung zu entscheiden hat, wird ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet. Außerdem soll mit der jährlichen Erstellung eines entsprechenden Berichts und seiner Übersendung an die Rechtsaufsichtsbehörde sichergestellt werden, dass eine Überwachung durch Kontroll- und Aufsichtsorgane ermöglicht wird.

Ein Vertreter des Gemeinderates sprach im Namen des gesamten Gremiums allen Spendern seinen Dank aus. Spenden sei keine Selbstverständlichkeit, egal um welchen Betrag es gehe.
Diesem Dank schloss sich Bürgermeister Özcan im Namen der Gemeinde vollumfänglich an.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (bei 14 anwesenden Stimmberechtigten) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 3.794,43 € zu.

3. Antrag auf Bauvorbescheid: Abbruch eines Schuppens und Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss, Ringstraße 2, Flst. Nr. 11195/5, OT Jöhlingen

Frau Friedel vom Bauamt der Gemeindeverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr plane den Abbruch eines gartenseitigen, eingeschossigen Schuppens, der ehemals als Kleintierstall gedient habe und wolle an dieser Stelle ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen und Dachgeschoss mit einer Grundflächenzahl von 0,4 errichten. Das Grundstück befinde sich außerhalb eines Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und sei baurechtlich daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. In der Ringstraße seien bereits Gebäude in zweiter Reihe zugelassen worden.

Frau Friedel erklärte weiter, im Rahmen der Bauvoranfrage seien folgende Fragen zu beantworten:
1.) Darf man das Grundstück, nach dem Abriss des gartenseitigen, eingeschossigen Schuppens (ehemals Kleintierstall), ähnlich wie beim Nachbargrundstück Ringstraße 4, teilen in ein straßenseitiges und ein rückwärtiges Grundstück, mit einer seitlichen/r Zufahrt/Erschließung von der Ringstraße?
2.) Kann nach der Teilung auf dem rückwärtigen Grundstück ein Wohnhaus mit 2 Geschossen und Dach, einer Traufhöhe von max. 6,50 m und einer Firsthöhe von max. 11,00 m ab bestehender Geländeoberkante, errichtet werden?
3.) Darf die max. Bautiefe des rückwärtigen Gebäudes auf dem Grundstück 45,00m von der mittleren straßenseitigen Grundstücksgrenze betragen (siehe Plan)?

Frau Friedel erklärte zu diesen Fragen, dass die erste davon nicht durch die Gemeinde entschieden werden dürfe, hier sei allein das Baurechtsamt des Landratsamtes zuständig. Dem Lageplan in der Anlage zur Vorlage sei die geplante Flächeninanspruchnahme zu entnehmen, der Schnitt zeige auf, dass für das rückwärtige Gebäude dieselbe Firsthöhe, sowie dieselbe Traufhöhe angedacht sei wie für das straßenseitige Gebäude. Außerdem entspreche die angedachte Bautiefe von 45,00 m nicht der bereits durch vorhandene rückwärtige Bebauungen vorgegebenen Bauflucht.

Frau Friedel wies darauf hin, dass bisher in zweiter Reihe nur Gebäude zugelassen worden seien, welche sich in Kubatur und Höhe dem Gebäude in erster Reihe unterordnen würden. Hier würde bei Zustimmung durch den Gemeinderat ein Präzedenzfall geschaffen werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Bauvoranfrage daher nicht zugestimmt werden.

Nach ausgiebiger Diskussion wurde aus der Mitte des Gemeinderates beantragt, dass sich die zulässige Bautiefe an der Bautiefe auf dem Nachbargrundstück Ringstraße 4/1 orientieren solle.
Mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde diesem Antrag zugestimmt (bei 15 anwesenden Stimmberechtigten).

Der Gemeinderat fasste folgende weitere Beschlüsse:
1.) Der Gemeinderat stimmt dem Abbruch des bestehenden Schuppens zu. (einstimmig)
2.) Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Geschossen und Dachgeschoss, sofern es sich in Firsthöhe und Kubatur dem Wohngebäude Ringstraße 2 unterordnet. (11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

4. Bauantrag (vereinfacht): Neubau von 3 Reihenhäusern und 2 Doppelhaushälften, sowie Garagen und Stellplätzen, Steiner Straße 23, Flst. Nr. 46, OT Wössingen

Frau Friedel vom Bauamt der Gemeindeverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Der Bauherr plane die Errichtung von 3 Reihenhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen und Stellplätzen. Das Baugrundstück liege außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes und sei daher baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.Frau Friedel wies anhand eines Lageplans und einer Karte der Umgebungsbebauung darauf hin, dass hier durch die geplante Bebauung des Grundstücks mit 3 Reihenhäusern und einem Doppelhaus eine starke Verdichtung der Überbauung im direkten Vergleich mit den umliegenden Grundstücken entstehe, daher sollte dem Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Nach intensiver Diskussion fasste der Gemeinderat mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

5. Bekanntgaben

Keine.

6. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2022 ein nicht-öffentlicher Beschluss in einer Personalangelegenheit gefasst worden sei.

Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim