Wahlen in Walzbachtal

Information zum Wahlvorschlagsverfahren für die Gemeinderatswahl

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen 2024 statt. Im Rahmen dieser Wahlen werden u.a. der Gemeinderat Walzbachtal gewählt. Hierfür ist die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen notwendig.

Träger von Wahlvorschlägen können Parteien, mitgliedschaftlich organsierte Wählervereinigungen und nicht mitgliedschaftliche Wählervereinigungen sein. Die Wahlvorschläge müssen in einem freien und demokratischen Verfahren gewählt werden. Im Rahmen der Aufstellungsversammlung ist sowohl über die Bewerberinnen und Bewerber als auch über deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag geheim abzustimmen. Für die Einhaltung zu berücksichtigender Satzungs- und Verfahrensbestimmungen sind die jeweiligen Wahlvorschlagsträger verantwortlich. Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekannntmachung der Wahl beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden.    

Ein Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl Walzbachtal darf höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl in Walzbachtal beträgt 18.

Bei Fragen zu den Kommunalwahlen dürfen Sie sich gerne an die Ordnungsamtsleitung wenden. 

Richtlinie zur Wahlwerbung

Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Gemeinderats

Blick von der Wössinger Straße auf das Rathaus Walzbachtal
Das Neue Rathaus
Blick vom Brunnen am Kirchplatz auf den Speyerer Hof
Die Verwaltungsstelle in Jöhlingen
Blick von einem Hügel auf die Siedlung Binsheim
Binsheim