Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Walzbachtal ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt

  • www.walzbachtal.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
  • Teilweise leere, überflüssige Alt-Attribute bei Layoutgrafiken
  • Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor
  • PDF-Dokumente und Formulare die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
    Leider ist dies ein sehr umfangreicher Bereich, wir bitten um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
    Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter amtsblatt(at)walzbachtal.de
  • Die Videos in Gebärdensprache sind in Planung und werden bald eingebunden.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
  • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist. Beispiel: Ratsinformationssystem

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.02.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.02.2024 überprüft und überarbeitet.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf www.walzbachtal.de auf Inhalte gestoßen
 

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind oder
  • die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Gemeinde Walzbachtal
Öffentlichkeitsarbeit
Wössinger Str. 26-28
75045 Walzbachtal
amtsblatt(at)walzbachtal.de
Tel.: 07203 88-113

5 Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an amtsblatt(at)walzbachtal.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Gemeinde Walzbachtal nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: 
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 279 3360 
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Veranstaltungen

[alle Veranstaltungen]