Das Landratsamt Karlsruhe hat die vom Gemeinderat beschlossene Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windkraft" mit Erlass vom 10.11.2015 genehmigt.
Mit seiner Bekanntmachung am 22.09.2016 wurde der Teilflächennutzungsplan wirksam.
Zweck dieses Teilflächennutzungsplanes ist es, unter Abwägung unterschiedlicher Belange und Schutzgüter Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen auszuweisen und die verbleibende Fläche als Ausschlussfläche zu erklären. Damit wurde seitens der Gemeinde eine verbindliche planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen.