Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerschaft. Er ist das „Hauptorgan der Gemeinde“, so steht es in der Gemeindeordnung (§ 24,1 Satz 1). Er „legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“ (Gemeindeordnung § 24,1 Satz 2).
Dem Gemeinderat obliegt zudem die Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt fünf Jahre.
Der neue Gemeinderat der Gemeinde Walzbachtal wurde am 09.06.2024 gewählt und am 17.07.2024 verpflichtet. Die Zusammensetzung des Gremiums, der Ausschüsse und der Fraktionen finden Sie hier.
Der Gemeinderat der Gemeinde Walzbachtal hat in seiner konstituierenden Sitzung drei Stellvertreter*innen für Bürgermeister Timur Özcan gewählt.
Dies sind: