Bundestagswahl 2025

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,

Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

  1. Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt zugezogen sind und sich erst nach dem 12. Januar 2025 bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie, sofern Ihre Abmeldung nach diesem Datum erfolgte, im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahlraum wählen können; Sie können sich allerdings von ihrem alten Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Wollen Sie dagegen schon hier in Ihrer neuen Gemeinde wählen, müssen Sie spätestens bis zum 02. Februar 2025 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich die Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.
  2. Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden. Nur wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis
  3. Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich nach dem 12. Januar 2025 ummelden, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer alten Wohnung eingetragen, wenn die neue Wohnung in demselben Wahlkreis wie die alte Wohnung liegt. In diesem Fall ist eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
    Falls Ihre neue Wohnung jedoch in einem anderen Wahlkreis liegt, können Sie bis zum 02. Februar 2025 anlässlich Ihrer Ummeldung bei der Meldebehörde schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks beantragen, in dem Ihre neue Wohnung liegt. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks gestrichen, in dem Ihre alte Wohnung liegt. Über Wahlkreisgrenzen informiert Sie das Wahlamt.
  4. Falls Sie bisher keine Wohnung im Bundesgebiet hatten und auch nicht vom Ausland her in ein Wählerverzeichnis einer Inlandsgemeinde/stadt eingetragen worden sind, können Sie schriftlich bis zum 02. Februar 2025 2021 beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.

 Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt; die Adresse lautet:

Bürgermeisteramt Walzbachtal

-Wahlamt-

Wössinger Str. 26-28

75045 Walzbachtal

Tel. 07203/88-220

Dort erhalten Sie auch die Formulare für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht finden Sie nachfolgend.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verwaltung

Wichtige Informationen zur Bundestagswahl

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wahlberechtigt ist,

wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  3. seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sogenannte „Auslandsdeutsche“); siehe hierzu Nr. 4 der vorgenannten Informationen.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,

wer infolge Richterspruch das Wahlrecht nicht besitzt,

Wählen kann nur,

wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 12. Januar 2025 bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Die Gemeinden/Städte machen spätestens am 30. Januar 2025 öffentlich bekannt, wo und während welcher allgemeinen Öffnungszeiten an den Tagen vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können und wie durch Briefwahl gewählt wird.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten ab dem 09. Januar 2025 bis spätestens bis zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder beim Wahlamt nachfragen.

Voraussichtlich ab 8. Januar 2025 beginnt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl. 

Sofern Sie wahlberechtigt sind und bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bürgerbüro, Rathaus Walzbachtal, Wössinger Straße 26-28, 75045 Walzbachtal, 07203/88-223, Frau Jourdan, in Verbindung. Auch für Fragen rund um die Wahlberechtigung stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen im Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

Muss ich meine Stimme in einem Wahllokal abgeben?

Nein. Sie können Ihre Stimme auch von zu Hause per Briefwahl abgeben. 

Zur Antragsstellung ist die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens vorge­sehen. Senden Sie uns bitte dazu Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben unterschrieben zurück.

Wahlscheinanträge bequem per Internet

Wie bei den vorangegangenen Wahlen können zur Bundestagswahl am 23.02.2025 neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) Wahlscheine auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässsig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.walzbachtal.de an. Beim Aufruf des Links

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08215089

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahl­benachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammel­datei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt@walzbachtal.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel.: 07203/88-222, 88-223 oder 88-229, Mail: meldeamt(at)walzbachtal.de  

Beachten Sie bitte jedoch, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden.

Die Bürgerbüros Jöhlingen und Wössingen passen im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl ihren Service im Zeitraum vom 07.01. bis 28.02.2025 an. Dies erfolgt mit dem Ziel, dass die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro Wössingen sich auf die Wahl fokussieren können und die wahlrelevanten Themen wie die Vorbereitung und Durchführung der Briefwahl, die direkte Stimmabgabe vor Ort, Unterstützungsunterschriften sowie Eintragung ins Wählerverzeichnis vornehmen können.

Wir bitten daher, wenn möglich für alle anderen Angelegenheiten wie z.B. Anmeldung, Ausweis- und Passbeantragung im neuen Bürgerbüro in Jöhlingen vorzusprechen. Bitte buchen Sie hiefür frühzeitig Termine über das Online-Portal auf der Homepage der Gemeinde Walzbachtal.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich bis spätestens 17. Januar 2025 an die Gemeinden gesendet und dann durch Austräger verteilt.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Stimmzettel für die Bundestagswahl frühestens am Donnerstag, 6. Februar oder Freitag, 7. Februar bei den Gemeinden eintreffen. Erst ab diesem Zeitpunkt könnte mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

Dieser späte Versand ist nicht etwa durch eine fehlende Funktionsfähigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.

Sollten Bürgerinnen und Bürger vor Freitag, den 7. Februar verreisen und bis zum Wahltag nicht mehr heimkehren, können sie die Wahlunterlagen auch an eine andere Adresse senden lassen. Es sollte sichergestellt sein, dass die Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, den 23. Februar, spätestens 18.00 Uhr, bei der Gemeinde wieder eingehen.

Grundsätzlich sollten Sie die Unterlagen schnellstmöglich ausfüllen und am besten gleich persönlich bei der Gemeinde Walzbachtal einwerfen. Hierfür werden Anfang Februar eigene Wahlbriefkästen vor dem Rathaus in Wössingen und am Speyerer Hof in Jöhlingen angebracht.

Um möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf sogleich die Möglichkeit der Stimmabgabe vor Ort anzubieten, werden wir im Foyer des Rathauses Wössingen einen für die Diskretion nötigen, entsprechend getrennten Bereich einrichten.  

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Walzbachtal wird in der Zeit vom 3. Februar bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten Mo.-Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr Mo. 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr Do. 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Rathaus Wössingen, - Bürgerbüro -, Wössinger Straße 26-28, 75045 Walzbachtal, - rollstuhlgerecht - für Wahl-berechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Kontakt: