Wahlen

Information über die Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024

Die Auszählung der Europawahl erfolgte unmittelbar nach Ablauf der Wahlzeit, ab 18.00 Uhr, direkt in den Wahllokalen. Im Anschluss daran erfolgte die Auszählung der Kreistagswahl an den PC-Arbeitsplätzen im Rathaus. Die Auszählung der Gemeinderatswahl erfolgte wiederrum am darauffolgenden Tag ab 08.00 Uhr.

Die Ergebnisse finden können Sie auf nachfolgender Seite einsehen.


Weitere Informationen

Am 09.06.2024 findet die Kommunal- und die Europawahl statt.

In der Gemeinde Walzbachtal werden die Kreis- , Gemeinde- und Europaräte gewählt.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf folgenden Seiten:

Allgemeine Informationen zur Europawahl finden Sie auf folgenden Seiten:

Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen finden Sie am Ende dieser Seite.

Am 09.06.2024 finden die Kommunalwahlen 2024 statt. Im Rahmen dieser Wahlen wird unter anderem der Gemeinderat Walzbachtal gewählt. Hierfür ist die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen notwendig.

Träger von Wahlvorschlägen können Parteien, mitgliedschaftlich organsierte Wählervereinigungen und nicht mitgliedschaftliche Wählervereinigungen sein. Die Wahlvorschläge müssen in einem freien und demokratischen Verfahren gewählt werden. Im Rahmen der Aufstellungsversammlung ist sowohl über die Bewerberinnen und Bewerber als auch über deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag geheim abzustimmen. Für die Einhaltung zu berücksichtigender Satzungs- und Verfahrensbestimmungen sind die jeweiligen Wahlvorschlagsträger verantwortlich. Über die Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekannntmachung der Wahl beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden.    

Ein Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl Walzbachtal darf höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl in Walzbachtal beträgt 18.

Bei Fragen zu den Kommunalwahlen dürfen Sie sich gerne an die Sachgebietsleitung Ordnungsamt wenden. 

Voraussichtlich ab 02. Mai 2024 beginnt die Zustellung der Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Europawahl und die Kommunalwahl (Gemeinderat, Kreistag).

Es wird nur ein Wahlbenachrichtigungsschreiben für die gesamte Wahl zugestellt.

Sofern Sie wahlberechtigt sind und bis zum 19. Mai 2024 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bürgerbüro in Verbindung.

Für Fragen rund um die Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüro gerne zur Verfügung.

In der Gemeindeverwaltung Walzbachtal liegt die Organisation von Wahlen im Amt III, Bürgerservice und Soziales. Es steht Ihnen als zentrale Anlaufstelle für all Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Wahlberechtigte erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag ihre Wahlbenachrichtigung; diese wurden bereits ab 28.04. durch Austräger verteilt.

Wer am Tag der Wahl sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, aber dennoch auf sein Wahlrecht nicht verzichten will, hat die Möglichkeit, seine Stimme auch in Form der Briefwahl abzugeben, siehe Ausführungen unten. Wenn Sie bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte unbedingt beim Bürgerbüro Walzbachtal.  

Als Grundlage für die Wahl des Gemeinderats dienen Wahlvorschläge (Listen), die von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Dabei gelten die Grundsätze der Verhältniswahl. Parteien oder Wählervereinigungen erhalten also so viele Mandate, wie ihnen anteilsmäßig nach dem prozentualen Wahlergebnis zustehen. Darüber, welche Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste in den Gemeinderat einziehen, entscheidet nicht ihre Position auf der Liste, sondern die Zahl der Stimmen, die eine Bewerberin oder ein Bewerber erhält. Voraussetzung um in den Gemeinderat einzuziehen, ist aber nicht nur die individuelle Stimmenzahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers, sondern auch, dass die jeweilige Liste insgesamt eine ausreichende Anzahl an Stimmen erhält.
 

Wer darf wählen?

Bei den Kommunalwahlen sind Bürger der Gemeinde wahlberechtigt. Bürger ist:

  1. wer Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  2. wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  3. seit mindestens drei Monaten in Walzbachtal wohnt oder dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder innerhalb der letzten drei Jahre in Walzbachtal gelebt hat und jetzt wieder zurückgekehrt ist.
  4. Bürgermeister erwerben das Bürgerrecht mit dem Amtsantritt in der Gemeinde

Außerdem ist förmliche Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte entweder im Wählerverzeichnis eingetragen sein muss oder einen Wahlschein besitzt und kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt.

Die Europawahl

Die Europawahl findet alle 5 Jahre statt. Bei der Europawahl wählen die Menschen in der EU das EU-Parlament neu. Bei der Europawahl wählen Sie eine Partei.

Wer darf wählen?

Deutsche und Unionsbürger sind wahlberechtigt, wenn sie im Wahlgebiet eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und am Wahltage

  1.  das 16. Lebensjahr (neu) vollendet haben, für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein;
  2.  seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU eine Wohnung innehaben oder sich sonst   gewöhnlich dort aufhalten und
  3.  nicht nach § 6 a Abs. 2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Kreistagswahl

Wie viele Stimmen haben Sie?
Sie haben 5 Stimmen, da im Wahlkreis XII Pfinztal, den die Gemeinde Walzbachtal zusammen mit der Gemeinde Pfinztal bildet, 5 Kreisräte zu wählen sind.

Welchen Stimmzettel verwenden Sie zur Stimmabgabe?
Die Stimmzettel der einzelnen Wahlvorschläge können durch die vorhandene Perforation voneinander getrennt werden. Sie können auf den zusammenhängenden Stimmzetteln Ihre Wahl vornehmen. Sie können aber auch einen Stimmzettel abtren­nen und darauf Ihre Wahl vornehmen. Zur Erleichterung des Auszählungsgeschäftes empfehlen wir letztere Möglichkeit.

Wie wählen Sie?

1. Der unveränderte Stimmzettel
Sie geben den Stimmzettel eines Wahlvorschlages unverändert, d. h. ohne jegliche Kennzeichnung ab: Dann erhält jede im Stimmzettel aufgeführte Bewerberin oder Bewerber eine Stimme, höchstens jedoch so viele Bewerberinnen/Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Sitze im Gremium zu wählen sind.

Dasselbe gilt, wenn Sie den Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen. „Im Ganzen kennzeichnen“ bedeutet, dass der Stimmzettel z. B. oben bei der Partei/Liste mit einem Kreuz gekennzeichnet wird.

2. Der veränderte Stimmzettel
Sie können Ihre Stimmabgabe auf einem Stimmzettel durch eigene Eintragungen zum Ausdruck bringen. Stimmen, die Sie Bewerberinnen/Bewerbern geben möchten, die auf dem Stimmzettel stehen, vergeben Sie wie folgt:
Sie machen in dem Kästchen hinter dem Namen

  • ein Kreuz oder die Zahl 1, wenn Sie der Bewerberin/dem Bewerber eine Stimme
  • die Zahl 2, wenn Sie der Bewerberin/dem Bewerber zwei Stimmen
  • die Zahl 3, wenn Sie der Bewerberin/dem Bewerber drei Stimmen geben wollen

Geben Sie an Bewerberinnen/Bewerber mehr als eine Stimme, so nennt man diesen Vorgang "kumulieren". Einer Bewerberin oder einem Bewerber können Sie höchstens drei Stimmen geben.

Bei Ihrer Wahl sind Sie nicht nur auf die Bewerberinnen/Bewerber aus dem Wahlvorschlag des von Ihnen verwendeten Stimmzettels beschränkt. Sie können auch Bewerberinnen/Bewerber aus den anderen Stimmzetteln auf den von Ihnen ausgewählten Stimmzettel übernehmen. Diesen Vorgang nennt man "panaschieren". Wollen Sie also einen oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber panaschieren, dann schreiben Sie deren Zunamen und Vornamen in die freien Zeilen auf dem Stimmzettel. Mit der Eintragung des Namens ist die Bewerberin oder der Bewerber mit einer Stimme gewählt. Sie können diesen Bewerberinnen/Bewerbern auch mehr als eine Stimme geben (kumulieren). Sie machen dann in dem Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder 3.

3. Mehrere veränderte Stimmzettel

Sie können, wie bereits erwähnt, auch mit mehreren Stimmzetteln wählen, indem Sie auf dem jeweiligen Stimmzettel die Bewerberinnen/Bewerber kennzeichnen, die Sie wählen wollen. Sie können auch dabei "kumulieren", d. h. einer Bewerberin oder einem Bewerber mehr als eine Stimme geben. Für die Kennzeichnung (Kreuz oder Zahl) gilt das unter Ziffer 2. Gesagte. Bei bei veränderten Stimmzetteln unbedingt beachten:  Sie dürfen durch ankreuzen, kumulieren und panaschieren nicht mehr als 5 Stimmen vergeben.

Haben Sie alles richtig gemacht?
Wenn Sie Ihren Stimmzettel ausgefüllt haben, raten wir Ihnen dringend:
Prüfen Sie bitte nochmals nach, ob Sie nur so vielen Bewerberinnen/Bewerbern Stimmen gegeben haben, wie Kreisräte zu wählen sind, also ob Sie insgesamt maximal 5 Stimmen abgegeben haben.
Beachten Sie, dass grundsätzlich eine „positive Kennzeichnungspflicht“ gilt. Das Streichen von Namen bewirkt keine Stimmabgabe für andere BewerberInnen. Ihr Stimmzettel gilt dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert. In einem veränderten Stimmzettel zählen nur die von Ihnen ausdrücklich für BewerberInnen abgegebenen Stimmen als gültige Stimmen.

Wichtiger Hinweis zur Stimmabgabe

Verkürzte Stimmzettel sind ungültig! Bei früheren Wahlen mit längeren Stimmzetteln wurde festgestellt, dass Wähler nicht benötigte Teile von Stimmzetteln ganz oder teilweise abgerissen bzw. abgeschnitten haben. Wir möchten deshalb besonders darauf hinweisen, dass jeder Stimmzettel ungültig ist, bei dem ein Teil abgetrennt ist.

Damit Sie sich in Ruhe auf die Wahl vorbereiten können, schicken wir Ihnen etwa eine Woche vor der Wahl Ihre Stimmzettel, auf denen vorne ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe abgedruckt ist. Dies gilt sowohl für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Walzbachtal als auch für die Wahl des Kreistages des Landkreises Karlsruhe. Diese Stimmzettel nehmen Sie mit ins Wahllokal. Wir weisen darauf hin, dass auch diejenigen Wahlberechtigten, die Briefwahl beantragt haben, im Rahmen der allgemeinen Versendung einen Umschlag mit den Kommunalwahlstimmzetteln erhalten. Diese Unterlagen sind jedoch keine Briefwahlunterlagen.

Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie direkt im Wahllokal.

Die Gemeinderatswahl

Wie viele Stimmen haben Sie bei der Gemeinderatswahl?

Sie haben 18 Stimmen, da in Walzbachtal 18 Gemeinderäte zu wählen sind.

Die Ausführungen für die Kreistagswahl zum Thema Stimmzettel etc. gelten entsprechend.

Bei veränderten Stimmzetteln unbedingt beachten: Sie dürfen durch ankreuzen, kumulieren und panaschieren nicht mehr als 18 Stimmen vergeben.

Die Briefwahl

Was machen Sie, wenn Sie am Wahltag verreist sind oder nicht in den Wahlraum gehen können?

In diesem Fall ist Briefwahl möglich. Die Unterlagen für die Briefwahl stellt Ihnen das Bürgerbüro Walzbachtal zur Verfügung. Sie können sie entweder persönlich beim Bürgerbüro Walzbachtal beantragen oder mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich anfordern. Möglich ist auch die Beantragung übers Internet.

Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr. Ihr Wahlbrief mit unterschriebenem Wahlschein und Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024,18:00 Uhr, bei der angegebenen Adresse eingegangen sein.

Wahlunterlagen für die Briefwahl

Für die Briefwahl erhalten Sie:

  • einen gelben Wahlschein für die Kommunalwahl (Gemeinderat- und Kreistagswahl)
  • einen hellrosa Stimmzettel und einen eosinfarbemem Stimmzettelumschlag für die Gemeinderatswahl
  • einen grünen Stimmzettel und einen grünen Stimmzettelumschlag für die Kreistagswahl
  • einen gelben Wahlbriefumschlag für die Gemeinderats- und Kreistagswahl
  • einen weißen Wahlschein für die Europawahl
  • einen weißen Stimmzettel und einen weißen Stimmzettelumschlag für die Europawahl.
  • einen hellroten Wahlbriefumschlag für die Europawahl

So geht die Briefwahl

  1. Sie füllen die Stimmzettel aus.
  2. Sie falten die Stimmzettel. 
  3. Sie legen den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag mit der gleichen Farbe wie der Stimmzettel.
  4. Sie kleben jetzt jeden einzelnen Stimmzettelumschlag zu.
  5. Jetzt füllen Sie die Wahlscheine aus. Sie müssen die Wahlscheine unterschreiben.
  6. Sie legen den gelben ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein und den eosinfarbenen und grünen Stimmzettelumschlag in den gelben Wahlbriefumschlag und kleben diesen zu.
  7. Sie legen den weißen ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein und den weißen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag und kleben diesen zu.
  8. Sie senden beide Wahlbriefumschläge an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle. Der Versand der Wahlbriefe ist innerhalb Deutschlands portofrei. Sie können auch die Wahlbriefe direkt in den eigens hierfür aufgestellten Wahlbriefkasten beim Rathaus Wössingen (bei der E-Bike Ladestation am Rathausplatz) sowie bei der Verwaltungsstelle Jöhlingen bzw. im Rathaus Walzbachtal, Wössinger Straße 26-28, 75045 Walzbachtal, einwerfen.

Ihre Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, bei der angegebenen Adresse eingegangen sein.

Der Wahlraum (Wahllokal)

So wählen Sie im Wahlraum
Gehen Sie am Wahltag in den Wahlraum. Die Adresse von Ihrem Wahlraum steht in der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum ist von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen.

Für die Wahl im Wahlraum brauchen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass.
  • Die Wahlbenachrichtigung Die Stimmzettel für die Gemeinderatswahl (Farbe: hellrosa) und Kreistagswahl (Farbe: grün) (diese erhalten Sie ca. 1 Woche vor der Wahl nach Hause gesendet).

Im Wahlraum erhalten Sie, je nach Wahlberechtigung, einen Stimmzettelumschlag für die Gemeinderatswahl (eosin) und einen Stimmzettelumschlag für die Kreistagswahl (grün), in die Sie Ihre Stimmzettel stecken müssen, sowie den Stimmzettel für die Europawahl (weiß) Für den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie keinen Stimmzettelumschlag.

Nach Erhalt der Wahlunterlagen begeben Sie sich in die Wahlkabine, nehmen dort die Wahlhandlung vor und legen die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl in die jeweiligen Stimmzettelumschläge. Der Stimmzettel für die Europawahl ist so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht ersichtlich ist. Wenn Sie Ihre Stimmzettel verschrieben haben oder nicht mehr finden, bekommen Sie im Wahlraum neue Stimmzettel.

Dann zeigen Sie dem Wahlvorstand Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis/Pass und werfen Ihre Stimmzettelumschläge für die Gemeinderats- und Kreistagswahl und den Stimmzettel der Europawahl in die jeweilige Wahlurne.

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