Wichtigstes Element zur Herstellung allgemeiner Markttransparenz ist die regelmäßige Ermittlung und Bekanntmachung von Bodenrichtwerten als Grundlage für Wertermittlungen aller Art. Die Bodenrichtwerte dienen ferner der steuerlichen Bewertung und werden anlassbezogen als besondere Bodenrichtwerte für den Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) ermittelt. Gesetzliche Grundlagen sind § 196 BauGB und § 12 GutachterausschussVO
Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Grundstückszuschnitt. Sie sind bezogen auf Grundstücke, deren Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (Bodenrichtwertgrundstücke). Sie beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.
Die Bodenrichtwerte werden möglichst flächendeckend und differenziert für die im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses liegenden Grundstücke ermittelt, soweit ihre Nutzung nicht öffentlichen Zwecken vorbehalten ist. In Baden-Württemberg sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres zu ermitteln und bis spätestens am 30. Juni des Folgejahres ortsüblich bekannt zu geben.
Die Veröffentlichung geschieht üblicherweise in Karten- und/oder Listenform. Seit 2022 erfolgt die Veröffentlichung über das zentrale Internetportal BORIS BW.
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Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2020 finden Sie hier:
Bodenrichtwertkarte Binsheim 2020 (PDF)
Nach § 193 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Walzbachtal die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2018 am 03.06.2019 ermittelt.
Bodenrichtwertkarte Binsheim 2018 (PDF)
Nach § 193 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Walzbachtal die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2016 am 02.05.2017 ermittelt.
Bodenrichtwertkarte Binsheim 2016 (PDF)
Nach § 193 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Walzbachtal die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2014 am 27.04.2015 ermittelt.
Bodenrichtwertkarte Binsheim 2014 (PDF)
Nach § 193 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Walzbachtal die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2012 am 01.07.2013 ermittelt.
Bodenrichtwertkarte Binsheim 2012 (PDF)