Gutachterausschuss

Bitte beachten Sie:

Am 01.05.2020 nahm der Gemeinsame Gutachterausschuss Bruchsal, welchem auch die Gemeinde Walzbachtal angehört, seine Arbeit auf.
Der gemeinsame Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung, stellt Verkehrswerte fest und beschließt Bodenrichtwerte.
Anfrage sind daher ab sofort zu richten an:


Gemeinsamer Gutachterausschuss
Luisenstr. 13
76646 Bruchsal


Tel: 07251/79177
Mail: gutachterausschuss(at)bruchsal.de

Information Bodenrichtwerte Grundsteuer

Im Zuge der Erhebung der Grundsteuer B für Grundvermögen müssen Steuerpflichtige in Baden-Württemberg in der Zeit von 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung unter Angabe des Bodenrichtwerts zum Stichtag 01.01.2022 abgeben.

Die entsprechenden Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal werden am 30. Juni 2022 hier veröffentlicht:
BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de)

Gegebenenfalls können die Bodenrichtwerte bei BORIS-BW auch erst mit einigen Tagen Verzögerung nach dem 1. Juli 2022 abgerufen werden.

Alternativ können Sie Auskünfte über Bodenrichtwerte für die Grundsteuer bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragen (per E-Mail an bodenrichtwerte(at)bruchsal.de oder unter den unten genannten Kontaktdaten). Aufgrund des hohen Aufkommens an Rückfragen im Zuge der Grundsteuerreform kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
 
Die E-Mail-Adresse bodenrichtwerte(at)bruchsal.de haben wir anlässlich des Grundsteuerverfahrens erstellt. Von dort wird an alle Personen, die eine E-Mail an diese Adresse schreiben, eine Standardantwort mit Informationen zu den Bodenrichtwerten für die Grundsteuer verschickt. Den Text der Standardantwort senden wir Ihnen anbei zu.
 
Im Laufe der nächsten Woche steht die Beschlussfassung des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022 an. Mit dieser Beschlussfassung wird der Gemeinsame Gutachterausschuss auch darüber beschließen, wie aus Sicht des Gutachterausschusses mit verschiedenen Sonderfällen im Hinblick auf die Grundsteuer umzugehen ist.
 
Die Beschlüsse des Gutachterausschusses werden im Nachgang dazu von der Geschäftsstelle umgesetzt und aufgearbeitet. Es erfolgt Mitte Juni dann auch eine Aktualisierung des Texts auf der Homepage mit genaueren Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten bei der Grundsteuer. Wir werden Ihnen diesen Text und die Unterlagen aus der Beschlussfassung des Gutachterausschusses zukommen lassen, sobald diese aufgearbeitet sind.
 
Wir werden uns im Laufe des Juni auch mit der Pressestelle der Stadt Bruchsal zu einer möglichen Pressemitteilung abstimmen und Sie informieren, sobald feststeht, auf welchem Weg eine Pressemitteilung erfolgen wird.
 
Dies vorab zur Information an Sie, da wir vermehrt auf Rückfragen zu Bodenrichtwerten für die Grundsteuer angesprochen werden. Sie können die Texte aus dem Internetauftritt des Gemeinsamen Gutachterausschusses gerne auch auf den Homepages Ihrer Kommunen veröffentlichen, darauf verlinken oder am Telefon darauf verweisen.
 
Bitte melden Sie sich bei uns, falls Sie Fragen zu diesen Themen haben.
 
Stadt Bruchsal
Geschäftsstelle des Gemeinsamen  Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal
 
Luisenstraße 13
76646 Bruchsal
 
Tel.: 07251 79427
Fax: 07251 79 5533