Geflüchtete Menschen können auch privat von Bürgerinnen und Bürgern, Freunden, Bekannten oder Verwandten aufgenommen werden. Nach der Ankunft ist es zunächst wichtig, dass sich die Kriegsvertriebenen im Bürgerbüro des Rathauses oder in der Verwaltungsstelle Jöhlingen anmelden, damit die Gemeinde wichtige Daten (Ausweiskopie, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Einreisedatum) erfassen kann. Damit erfolgt auch die Registrierung bei der Ausländerbehörde. Somit erhalten die Personen den Flüchtlingsstatus und den Anspruch auf Sozialleistungen und Gesundheitsfürsorge.
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