Aus der Arbeit des Gemeinderats

Hier finden Sie Zusammenfassungen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen mit allen Beschlüssen im Wortlaut.

2024

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Einwohner aus Wössingen äußerte sich zufrieden über den Testversuch der Einbahnstraßenregelung in der Hallenstraße, die zu einem Rückgang des Verkehrs, insbesondere durch auswärtige Fahrzeuge in der Seestraße, geführt habe. Er erkundigte sich nach der Verkehrsregelung für die bevorstehende Baustelle am Wössinger Ohr.

Bürgermeister Özcan informierte, dass es ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Nachbargemeinden, der Verkehrsbehörde, der Verkehrspolizei und dem Regierungspräsidium gab. Die Baumaßnahme solle voraussichtlich von April bis Ende Juli stattfinden. Die möglichen Umleitungsstrecken werden derzeit diskutiert. Dabei forderte Bürgermeister Özcan das Regierungspräsidium auf, eine frühzeitige Information zu erhalten, um die Bürgerschaft zu informieren und zudem eine Begründung, weshalb dies nun getrennt von der erst kürzlich stattgefundenen Maßnahme umgesetzt wird.

Zur Einbahnstraßenregelung in der Hallenstraße erklärte der Bürgermeister, dass der ursprüngliche Verkehrsversuch aufgrund intensiver Beratung im Ältestenrat in den nächsten Tagen aufgehoben wird.

2. Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 einschließlich der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

  • Kenntnisnahme

Bürgermeister Özcan hielt seine Haushaltsrede. Diese ist im Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal gesondert abgedruckt und auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar. Der gesamte Haushaltsplanentwurf ist über das Ratsinformationssystem der Gemeinde in der Vorlage zu diesem TOP zu finden.

Der Gemeinderat nahm die Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 einschließlich der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.

3. Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2025-01.01.2028

  • Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Nach Durchführung einer Bündelausschreibung durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH habe in 2023 nach Abschluss eines europaweiten und nationalen Verfahrens keine Vergabe vorgenommen werden können, da die Gaspreise am Weltmarkt meist nur Gültigkeiten von etwa 15 Minuten aufweisen würden. Das Ausschreibungsverfahren durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH sei daher an die kurze Preisgültigkeit der Gaspreise am Weltmarkt angepasst worden. Die Erdgasbelieferung für die gemeindeeigenen Gebäude sei für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2024 nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung an die Erdgas Südwest vergeben worden.

Herr Heimann erläuterte weiter, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH biete die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Beschaffung der Erdgaslieferung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 01.01.2028 an. Die Erdgaslieferung werde nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service führe das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmenden Kommunen durch. Für jeden einzelnen Teilnehmer komme mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Erdgasliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande. Die Gemeindeverwaltung empfehle die Teilnahme an der Bündelausschreibung, um die Leistungen vergabekonform vergeben zu können. Man müsse im Detail dabei noch festlegen, ob, und wenn ja zu welchem Anteil, Bio-Erdgas, bezogen werden solle.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (17 Stimmberechtigte) folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt die zuvor beschriebene Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 06.12.2023 zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Gemeinde ab 01.01.2025 bis 01.01.2028 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
  3. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat mit Erteilung einer Untervollmacht dazu ermächtigt, einen Dritten mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen.
  4. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, Erdgas mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Erdgas über die Gt-service GmbH auszuschreiben: Für alle Abnahmestellen Erdgas mit einem Anteil von 10% Bioerdgas.

4.   Änderung des Konzessionsvertrag Strom mit der Netze BW GmbH

  • Konzessionsvertrag vom 23.11.2023
  • Beratung und Beschlussfassung

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. 2007 habe die Gemeinde Walzbachtal mit der Netze BW GmbH, ehemals EnBW Regional AG, einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2029 abgeschlossen. Der Vertrag basiere auf dem Musterkonzessionsvertrag (MKV) 1.0 vom 22.02.2006. Dieser Vertrag sei mit Beschluss des Gemeinderats am 18. März 2013 geringfügig angepasst worden (MKV 2.0). Der nun vorliegende Vertrag basiere auf dem Musterkonzessionsvertrag 3.0, auf den sich der Gemeindetag BW und der regionale Energieverband verständigt hätten und sehe ebenfalls eine Laufzeit bis 31.07.2029 vor. Dazu biete der neue Vertrag wesentliche leistungsbezogene Vorteile gegenüber dem MKV 2.0.

Frau Kottucz führte weiter aus, dass aufgrund der dynamischen Entwicklungen bei der Energiewende ein jährliches Monitoring der Regelungen durch die Verbände geplant sei, um bei wesentlichen Änderungen unmittelbar reagieren und den Vertrag zu Gunsten der Gemeinde anpassen zu können. Gegenstand des Konzessionsvertrags sei das zwischen dem Konzessionär und der Gemeinde vereinbarte Recht über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören. Konzessionsabgaben seien die Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.

Frau Kottucz wies darauf hin, dass gemäß § 107 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) die Gemeinde Verträge dieser Art nur abschließen dürfe, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht gefährdet scheine und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt seien. Mit Schreiben vom 28.09.2023 bestätige das Innenministerium, dass das hierfür vorgeschriebene Sachverständigengutachten aufgrund der vorteilhaften Ausgestaltung des Mustervertrags entbehrlich sei. Ebenso sei die Vorlagepflicht bei der Rechtsaufsichtsbehörde entbehrlich.

Ohne weiteren Diskussionsbedarf fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Konzessionsvertrag vom 23.11.2023 und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des Vertrages mit der EnBW Regional AG.

5. Änderung des Konzessionsvertrag Gas mit der Netze-Gesellschaft Südwest mbH

  • Konzessionsvertrag vom 15.11.2023
  • Beratung und Beschlussfassung

Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt. Sie verwies auf ihre Ausführungen zum vorhergehenden TOP, da sich die Inhalte der beiden TOP stark ähneln würden.

Ohne weiteren Diskussionsbedarf fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Konzessionsvertrag vom 15.11.2023 und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des Vertrages mit der Netze-Gesellschaft Südwest mbH.

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr

Bürgermeister Özcan begrüßte die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung, Frau Neugart-Kirstein, sowie die Feuerwehrführung in der Sitzung.

Frau Neugart-Kirstein erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt und verwies dazu auf die Vorlage. Seit 2022 sei die Freiwillige Feuerwehr Walzbachtal in den Abteilungen Wössingen und Jöhlingen organisiert. Damit einhergehend seien im Rahmen der Jahreshauptversammlung neue Funktionsträger gewählt worden. Auf Grundlage der bestehenden Entschädigungssatzung sei eine Entschädigung der neuen Funktionen, insbesondere der jeweiligen Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter, nicht möglich, da es diese Funktionen bisher nicht gegeben habe. Mit der Satzungsänderung würden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 11.000,00 EUR für das Jahr 2023 entstehen. Der Betrag könne aufgrund der Änderung von einer Gruppenentschädigung auf eine funktionsbezogene Entschädigung im Bereich der Jugendbetreuer und Geräteverantwortlichen variieren.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr.
  2. Der Gemeinderat beschließt die aus der Satzungsänderung entstehende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von voraussichtlich 11.000,00 EUR für das Jahr 2023.

7. Kommunalwahl am 09. Juni 2024

a)   Bildung des Gemeindewahlausschusses

  • Wahl der Mitglieder
  • Beratung und Beschlussfassung

b)  Festsetzung der Sitzungsentschädigung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

  • Beratung und Beschlussfassung

c)   Festsetzung der Wahlhelferentschädigung in den Wahlvorständen

  • Beratung und Beschlussfassung

d)  Allgemeine Informationen

  • Kenntnisnahme

Frau Dietzel, die Sachgebietsleiterin Bürgerdienste der Gemeindeverwaltung erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt und verwies dazu auf die ausführliche Vorlage.

Für die Bildung des Gemeindewahlausschusses bat Bürgermeister Özcan die Gemeinderatsfraktionen um Vorschläge. Der Gemeindewahlausschuss bestehe aus dem Vorsitzenden sowie mindestens zwei weiteren Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern.

a)   Auf Vorschlag aus den Fraktionen wählte der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss:

  • Vorsitzender: Karl-Heinz Burgey
  • Stellv. Vorsitzende: Beate Müller
  • Beisitzer: Uta Kruk, Uwe Volk
  • Stellv. Beisitzer: Stefan Keller, Roland Schneider

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat

b)      beschließt dessen Sitzungsentschädigung in Höhe von 40 € je Sitzung.

c)      beschließt eine Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer für den Wahlsonntag von 70 € und den Montag von 60 €.

d)      nimmt die allgemeinen Informationen zur Kenntnis.

8. Annahme von Spenden für die Gemeinde Walzbachtal: Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt.

Gemeinderat Volk dankte im Namen des ganzen Gremiums allen Spendern. Bürgermeister Özcan schloss sich diesem Dank im Namen der Gemeindeverwaltung an.

Ohne weitere Diskussionen fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 3.814,10 € zu.

9. Bekanntgaben

Keine.

10. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 18.12.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Personalangelegenheit und einer Jagdangelegenheit gefasst worden seien.

1. Fragestunde der Einwohner

Aus den Reihen der anwesenden Einwohner wurden keine Fragen gestellt.

2. Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

a)   Beschluss über die Festsetzungen in der Haushaltssatzung

b)  Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm

  • Beratung und Beschlussfassung

Gemeinderat Villano hielt die Haushaltsrede der CDU-Fraktion.

Gemeinderätin Zipf hielt die Haushaltsrede der Fraktion von B‘90/ Die Grünen.

Gemeinderätin Meyer hielt die Haushaltsrede der SPD-Fraktion.

Gemeinderat Fanz hielt die Haushaltsrede der FDP-Fraktion.

Die Reden sind auf der Homepage  zu finden.

Bürgermeister Özcan dankte den Fraktionsvorsitzenden für ihre Reden. Weiter dankte er den Mitgliedern des Gemeinderates für die immer konstruktive und sachliche Diskussion.

Jeweils einstimmig (16 Stimmberechtigte anwesend) fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 in der vorliegenden Fassung.
  2. Die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2027 in der vorliegenden Fassung.

3. Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die Vorlage sowie den Haushaltsplan, in dem alle in der Vorlage vorgestellten Zahlen ebenfalls eingesehen werden könnten.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (16 Stimmberechtigte anwesend) folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Den Wirtschaftsplan 2024 in der vorliegenden Fassung.
  2. Die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2027 in der vorliegenden Fassung.

4. Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die Vorlage sowie den Haushaltsplan, in dem alle in der Vorlage vorgestellten Zahlen ebenfalls eingesehen werden könnten.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (16 Stimmberechtigte anwesend) folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Den Wirtschaftsplan 2024 in der vorliegenden Fassung.
  2. Die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2027 in der vorliegenden Fassung.

5. Befugnis des Bürgermeisters zum Abschluss von Mietverträgen zur Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Die aktuelle Fassung der Hauptsatzung der Gemeinde Walzbachtal spreche dem Bürgermeister gem. § 13 Abs. 2 Nr. 9 einen Abschluss von Mietverträgen bis zu einer Jahresmiete von 2.500,00 EUR zu. Um hinsichtlich möglicher Flüchtlingszuweisungen aufgrund des Ukrainekriegs reagieren zu können, sei dem Bürgermeister im Rahmen eines Gemeinderatsbeschlusses vom 25.04.2022 für eine Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen eine befristete Ausnahmegenehmigung in unbegrenzter Höhe für diese Fälle erteilt worden. Diese Befugnis sei nun ausgelaufen.

Bürgermeister Özcan berichtete weiter, aktuell habe die Gemeinde ca. 15 Wohnungen/Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Hierfür würden derzeit monatlich ca. 23.000,00 EUR Miete inkl. Nebenkosten anfallen. Da die Mietverträge teilweise verlängert oder aber auch zusätzliche Mietverträge für weitere Wohnungen abgeschlossen werden müssten, sollte der Bürgermeister hierzu ermächtigt werden.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bürgermeister für die nächsten 12 Monate zu ermächtigen, Mietverträge zur Unterbringung von Geflüchteten in eigenem Ermessen und nach Bedarf abzuschließen. Die Gemeindeverwaltung gibt dem Gemeinderat quartalsweise Kenntnis über die Höhe der Mietaufwendungen für die Unterbringung.

6. Bekanntgaben

Keine.

7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 22.01.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Mietangelegenheit, einer Sponsoring-Vertragsangelegenheit, einer Grundstücksangelegenheit und einer Personalangelegenheit gefasst worden seien.

1. Fragestunde der Einwohner

Aus den Reihen der anwesenden Einwohner wurden verschiedene Fragen zum Thema Windenergie und dabei vor allem zur geplanten Windenergieanlage auf dem Heuberg auf Weingartener Gemarkung gestellt.

Auf die Frage, ob eine Energiegenossenschaft geplant sei, antwortete Bürgermeisterstellvertreterin Belstler, dass dies im Gemeinderat bislang nicht besprochen worden sei. Sie wies darauf hin, dass es sich bei der Windenergieanlage, die auf dem Heuberg geplant sei, um ein Projekt der Gemeinde Weingarten handele.

Viele Fragen zeigten Bedenken und Befürchtungen über Belastungen der Jöhlinger Einwohnerschaft durch die geplante Anlage auf dem Heuberg. Die Sorgen bezogen sich auf Themen wie Lärm/Infraschall, Abstand zur Jöhlinger Wohnbebauung, Schattenwurf, Flächenverbrauch, Beeinträchtigung des Naturschutzes und mehr.
Bürgermeisterstellvertreterin Belstler sammelte die Fragen aus der Einwohnerschaft, um sie durch den anwesenden Gast, Herrn Dr. Proske, den Verbandsdirektor des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein im Rahmen seines Vortrags zum dazu gehörenden TOP 2 beantworten zu lassen.

2. Stellungnahme der Gemeinde Walzbachtal zur Neuaufstellung des Regionalplans Vorranggebiete für Windenergieanlagen

Herr Dr. Proske erläuterte seinen Sachvortrag anhand einer Präsentation, die auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bericht zu dieser Sitzung einsehbar ist. Die Planung von Windenergieanlagen liege rechtlich nun auf der regionalen Ebene, die Gemeinden, auch Walzbachtal, müssten sich jetzt als Träger öffentlicher Belange beteiligen, um Einfluss auf die Planung nehmen zu können. Zwei Prozent der Landesfläche seien für Vorrangflächen für erneuerbare Energien aus Wind und Sonne auszuweisen, 1,8 Prozent davon würden auf Windenergieanlagen entfallen. Mit der vorliegenden Planung würde es nach Rechtskraft es keinen rechtlichen Anspruch mehr für eine Genehmigung außerhalb der Vorranggebiete geben, wenn das Ziel von 1,8 % erreicht werde. Wenn das allerdings nicht gelinge, würden alle Flächen für Anlagenstandorte grundsätzlich freigegeben und Gemeinden hätten dann keinen Einfluss mehr auf die Standortwahl und die Investoren. Es liege daher im Interesse aller Beteiligten, dass die Quote erfüllt werde. Die im Planentwurf ausgewiesene Fläche seien 3,3 % der Gesamtfläche von Baden-Württemberg, so dass man noch eine gewisse Pufferfläche für Anpassungen habe.

Zu den geäußerten Befürchtungen über die Lärmbelastung erklärte Herr Dr. Proske, lärmtechnisch seien die Anlagen deshalb unproblematisch, weil man zu der geltenden Abstandsregelungen in den eigenen Planungen noch einmal 100 Meter dazugegeben habe, weil zu erwarten sei, dass die Anlagen in Zukunft noch höher gebaut würden. In der endgültigen Genehmigungsplanung für einzelne Windanlagenprojekte sei aber immer eine spezielle Lärmbegutachtung vorgesehen, sodass die generelle Ausweisung von Vorrangflächen nicht automatisch eine Anlage an diesem Standort bedeute. Die allgemein geltenden Lärmgrenzwerte seien auch durch Windenergieanlagen einzuhalten. Es komme auch auf Höhe und Bautyp der geplanten Anlage an. In den vergangenen Jahren habe sich die Wirtschaftlichkeit der Anlagen starkverbessert, so Proske. Es gebe sogar Anlagen, die mit einem Winddruck von 160 Watt pro Quadratmeter noch wirtschaftlich laufen würden.
Die geplante Anlage auf dem Heuberg falle in die Gemarkung Weingarten und damit sei die Gemeinde Walzbachtal im Planverfahren auch nicht die maßgebliche Stelle.

Herr Dr. Proske erläuterte auch das weitere rechtliche Verfahren. Jeder Bürger werde erneut die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme erhalten.

Herr Dr. Proske stand danach noch für viele weitere Fragen aus den Reihen des Gemeinderats zu Verfügung.

Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte dem Gemeinderat dann die Bereiche des Regionalplans Vorranggebiete Windenergie, die die Gemarkung der Gemeinde Walzbachtal beträfen. Die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergieanlagen befänden sich zwischen den Gewannen „Fraueneich“, „Inzerloch“, „Hasensprung“, „Bäuerterwald“, „Beim Kuhställe“ und „Hinterwald“ und hätten eine Fläche von ca. 61 Hektar.
Zum Vorranggebiet „Gewann Wickenberg“ erklärte Herr Heimann, dass es nahezu dem bereits durch die Gemeinde im Jahr 2016 im Teilflächennutzungsplan Wind vorgesehenen Areal nördlich des Zementwerkes entspreche. Aus Sicht der Verwaltung sei das ausgewiesene Gebiet durch die Anlehnung an das bereits durch die Gemeinde Walzbachtal vorgesehenen Gebietes in Ordnung und könne im Regionalplan beibehalten werden. Eine Erweiterung dieser Fläche und des Vorranggebietes in den nördlich gelegenen Wald könnte als Ersatz für die Streichung anderer ausgewiesener Flächen geprüft werden.

Zum Vorranggebiet „Gewanne Viehtrieb/Hasensprung/ Beim Kuhställe“ erklärte Herr Heimann, dass aus Sicht der Gemeindeverwaltung die in dieser Form durch den Regionalverband ausgewiesene Fläche für Windenergieanlagen so nicht beibehalten werden könne. Innerhalb des ausgewiesenen Suchraums befindet sich der Waldkindergarten der Gemeinde Walzbachtal (Flurstk 14368, Gewann „Beim Kuhställe“). Dieser sei bisher mit 20 Kindern belegt und solle in den nächsten Jahren durch einen zweiten Waldkindergartenwagen erweitert werden. Die angedachte Vorrangfläche für Windenergieanlagen könne in diesem Bereich seitens der Gemeindeverwaltung nicht akzeptiert werden. Es wäre grob fahrlässig in diesem Bereich eine Windkraftanlage mit Emissionen und Sicherheitsgefährdungen durch Schnee-/Eisbruch und Brandgefahr auszuweisen. Es sollte ein Siedlungs-/Sicherheitsabstand von 800m um den Walkindergarten einzuhalten werden.

Herr Heimann erläuterte weiter, im Gewann „Hasensprung“ sei ein wichtiger Naherholungsraum gelegen, in welchem Weinanbau und Kleingartennutzung vorlägen. Die Nutzung des Bereiches sei im rechtsgültigen Bebauungsplan „Hasensprung“ geregelt. Die Gemeindeverwaltung empfehle dem Regionalverband aus diesen Gründen zu prüfen, ob ein entsprechender Siedlungs- und Sicherheitsabstand eingehalten werden müsse.
Nach Prüfung der Gemeindeverwaltung könne bei Realisierung von Windenergieanlagen innerhalb des angedachten Bereiches der erforderliche Siedlungsabstand von 800m für die Aussiedlerhöfe Binsheim 11-13 und Martinshof nicht überall eingehalten werden. Seitens der Gemeindeverwaltung werde angeregt, den erforderlichen Siedlungsabstand von 800m einzuhalten und die Fläche für Windenergieanlagen zu reduzieren.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeindeverwaltung die vorgeschlagene Stellungnahme wie in der Vorlage ausgeführt im Beteiligungsverfahren „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ seitens der Gemeinde Walzbachtal an den Regionalverband abgeben soll.

3. Stellungnahme der Gemeinde Walzbachtal zum Teilregionalplan "Solar" des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein habe in seiner Sitzung vom 13.12.2023 die Offenlage des Planentwurfes zur Teilfortschreibung Solar beschlossen Die aus den Planungskriterien hervorgegangenen Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen sowie die Plansätze und der Umweltbericht befänden sich seit dem 27.12.2023 im Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit (27.12.2023 bis 02.02.2024) sowie die Träger öffentlicher Belange (27.12.2023 – 31.03.2024).
Aus diesem Grund wolle die Verwaltung das Gremium über den aktuellen Planungsstand der Vorranggebiete für Solaranlagen bzw. Freiflächen-PV-Anlagen in Walzbachtal informieren. Auf dem Übersichtsplan der Vorranggebiete für Windenergieanlagen sei ersichtlich, dass sich auf der Gemarkung Walzbachtal keine vorgesehenen Freiflächensolaranlagenvorranggebiete befinden würden. Lediglich in direkter Nähe zum Brettener Ortsteil Dürrenbüchig sei ein Vorranggebiet auf Brettener Gemarkung ausgewiesen. Der Standort in Dürrenbüchig beeinträchtige die planungsrechtlichen Belange der Gemeinde Walzbachtal nicht. Eine Verschattung oder anderweitige Beeinträchtigung durch die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage innerhalb des Vorranggebietes seien voraussichtlich nicht zu erwarten.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde beantragt, eine zusätzliche Fläche für Freiflächensolaranlagen in den Gewannen „Viehtrieb“/ „Beim Kuhställe“ südlich des Waldkindergartens auszuweisen
Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag mit 2 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 14 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass andere Belange der Gemeinde Walzbachtal durch die in der Teilfortschreibung Freiflächensolaranlagen des Regionalplans enthaltenen Flächen nicht berührt sind.

4. Stellungnahme der Gemeinde Walzbachtal zum Teilregionalplan "Windenergie" des Regionalplanes Nordschwarzwald

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Der Regionalverband Nordschwarzwald habe die Gemeinde Walzbachtal mit Schreiben vom 30.01.2024 und 13.02.2024 darüber informiert, dass sie im Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz gehört werden solle. Die Gemarkung Walzbachtal liege nicht im Regionalverband Nordschwarzwald, grenze jedoch mit der Grenze zwischen Wössingen und Königsbach-Stein unmittelbar an das überplante Gebiet an. Daher empfehle die Gemeindeverwaltung dem Gremium eine Stellungnahme zur vorliegenden Planung abzugeben.

Herr Heimann erläuterte, dass auf der Raumnutzungskarte für die Gemarkung Königsbach Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen seien. Diese ausgewiesenen Vorranggebiete hätten einen Abstand von ca. 1.400 m zur Bebauung im Ortsteil Wössingen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung könne der Ausweisung der Vorranggebiete daher nicht widersprochen werden.

Herr Heimann erklärte, die Gemeindeverwaltung empfehle dem Gremium daher die Abgabe einer Stellungnahme mit folgendem Inhalt:
Die Gemeinde Walzbachtal bedankt sich für die Beteiligung im Anhörungsverfahren. Belange der Gemeinde Walzbachtal sind von der vorliegenden Planung nicht berührt oder beeinträchtigt.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Abgabe der Stellungnahme zum Teilregionalplan „Windenergie“ des Regionalverbandes Nordschwarzwald.

5. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Jöhlingen II"

  • Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Nach § 162 BauGB sei die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt sei. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme seien städtebauliche Missstände insoweit behoben oder verbessert worden, als öffentliche Sanierungsfördermittel zur Verfügung gestanden hätten oder die Sanierungsbeteiligten zur Mitwirkung bereit gewesen seien. Die in diesem Rahmen möglichen Sanierungsmaßnahmen seien nunmehr abgeschlossen. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat würden der Beschluss über die Satzung veröffentlicht und die Löschung der Sanierungsvermerke aus den entsprechenden Grundbüchern beantragt.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Jöhlingen II“.

6. Antrag Nr. 235: Verabschiedung einer Marktsatzung für den Genussmarkt der Gemeinde Walzbachtal

  • Beratung und Beschlussfassung

Frau Dietzel, die Sachgebietsleiterin Bürger- & Sozialdienste, erläuterte den Sachverhalt. Seit dem 03.10.2022 finde regelmäßig abwechselnd auf dem Rathausplatz in Wössingen und auf dem Kirchplatz in Jöhlingen immer am 1. Montag des Monats ein Genussmarkt statt. Die Fraktionen der CDU, Grünen, SPD und FDP sowie die entsprechenden Ortsverbände hätten gemeinsam angeregt, eine Marktsatzung zu erstellen. Ziel dieser Satzung sei es, klare Regelungen für den Genussmarkt festzulegen. Dazu würden die Festlegung von Flächen und Grenzen für den Markt, die Art der angebotenen Produkte und aufgestellten Stände sowie Fragen zur Organisation, Verhaltensregeln und Sanktionen bei Regelverstößen gehören.
Frau Dietzel erklärte weiter, die Gemeindeverwaltung sei der Auffassung, dass der erfolgreiche Verlauf des Genussmarktes gezeigt habe, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Marktstandbetreiber die Veranstaltung positiv annähmen, daran teilnähmen und weiterführen möchten.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über den Genussmarkt der Gemeinde Walzbachtal (Genussmarktsatzung).

7. Bekanntgaben

Bürgermeisterstellvertreterin Belstler gab bekannt, dass die Gemeindeverwaltung derzeit eine genaue Untersuchung einer Straßensanierung der Wössinger Straße von der Karlsruher Straße bis zum Ortsausgang Richtung Jöhlingen, Höhe Baubetriebshof noch im Jahr 2024 plane. In einer der nächsten Sitzungen solle der Gemeinderat darüber beraten. Teil dessen solle die Untersuchung einer sicheren Querung der Wössinger Straße zwischen dem Gelände des TV Wössingen und dem REWE-Markt sein. Die Umsetzung der genannten Maßnahmen, inklusive der bereits angedachten Verlängerung des Gehwegs bis zum Baubetriebshof, solle dann Anfang 2025 beginnen, da dafür dieses Jahr keine Haushaltsmittel vorgesehen seien. Die verschiedenen Maßnahmen sollen dabei gebündelt durchgeführt werden. 

8. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Keine.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte Bürgermeister Özcan, dass TOP 3 zurückgezogen werde.

1. Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2. Erstellung eines Lärmaktionsplans für Walzbachtal nach §§ 47d und 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Reichert vom Planungsbüro Modus Consult in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Alle von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden seien vom Ministerium für Verkehr aufgefordert worden, gemäß der gesetzlichen Frist bis spätestens 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. bestehende Pläne zu überprüfen. Die Verpflichtung betreffe ebenso Lärmaktionspläne, deren Aufstellung bzw. Überprüfung weniger als fünf Jahre zurückliege. Der letzte Lärmaktionsplan der Gemeinde Walzbachtal sei im Jahr 2017 vom Ingenieurbüro Modus Consult erstellt worden.

Herr Reichert erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt zur Erstellung einer Lärmaktionsplanung anhand einer Präsentation. Mit der Verabschiedung des Kooperationserlasses des Landesverkehrsministeriums im Februar 2023 setze das Land EU-Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen um. Der alte Lärmaktionsplan der Gemeinde aus dem Jahr 2017 habe die Einrichtung von Tempo 30 im Bereich Jöhlinger Straße zwischen B 293 und Kirchplatz zur Folge gehabt. Die Einrichtung weiterer Bereiche mit reduzierter Geschwindigkeit sei über das Mobilitätskonzept erfolgt.

Herr Reichert erklärte, dass die Bereiche Gondelsheimer Straße und Steiner Straße ein Dauerthema seien, für die auch eine Einrichtung von Tempo 30 wünschenswert seien. Es gebe nun eine geänderte rechtliche Grundlage durch neuen Kooperationserlass, u.a. den Wegfall des Zustimmungsvorbehalts des RP bei innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen, oder auch eine Möglichkeit für einen Lückenschluss bis zu 300 Meter bei Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts zur Verstetigung des Verkehrsflusses. Dazu komme für Walzbachtal eine Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen für alle erfassten Gebiete, unabhängig von Lärmproblemen.

Herr Reichert berichtete weiter, dass es auch neue Durchführungsvorschriften gebe, so sei die Anwendung neuer Berechnungsverfahren (BUB, RLS-19) vorgeschrieben, sodass aufgrund differenzierter Fahrzeugkategorien Verkehrszählungen notwendig seien.

Zum Verfahren erklärte er, dass eine Vorstellung der Veränderungen in der 4. Runde und eine erneute Abwägung vorgesehen seien, darauf erfolge ein Zusammentragen der empfohlenen Maßnahmen zur Lärmminderung mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit Synopse und Bewertung und dem Beschluss des Endberichts des Lärmaktionsplans im Gemeinderat.

Bürgermeister Özcan dankte Herrn Reichert für seine Ausführungen. Er erklärte, dass der Gemeinde Walzbachtal zwei Angebote zur Erstellung eines Lärmaktionsplans vorlägen. Die Verwaltung empfehle, dem günstigeren Bieter Modus Consult mit 8.996,40 € den Zuschlag zu erteilen. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Planungsbüro sei auch für die Gemeinde bereits in der Lärmaktionsplanung und mehrfach in Bebauungsplanverfahren, etc. tätig gewesen und sei als zuverlässiger und korrekter Vertragspartner bekannt.

Das Angebot des 2. Bieters unterscheide zwei Varianten. Bei Variante I werde ein Lärmaktionsplan erstellt, mit dem die Gemeinde Walzbachtal lediglich die grundlegenden gesetzlichen Vorgaben erfülle und in dem ausschließlich die Bundesstraße 293 untersucht werde. Weitere Straßenabschnitte seien nicht enthalten. Die Anordnung einer Zone 30 in der Steiner Straße und Gondelsheimer Straße durch das Landratsamt könne aufgrund des Lärmaktionsplans beantragt werden. Die Verwaltung empfehle daher die Fortschreibung eines ausführlicheren Lärmaktionsplans, auf welchem auch bei künftigen Fortschreibungen aufgebaut werden könne.

Die Kosten hierfür belaufen sich in der Variante II des 2. Bieters auf 17.243,10 € brutto. Die Begründung für den Preisunterschied liege darin, dass der 2. Bieter für die Gemeinde Walzbachtal noch kein Schallausbreitungsmodell erstellt haben und die Erstellung des Modells kostenintensiv ist. Da Modus Consult bereits einen ausführlichen Lärmaktionsplan erstellt habe und auf ihr bestehendes Modell zurückgreifen können, falle das Angebot günstiger aus.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, dass im Haushaltsplan 2024 für die Erstellung eines Lärmaktionsplans vorgesehen seien, es handele sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. Aufgrund des laufenden gesetzlichen Verfahrens sei der Lärmaktionsplan aber dringend umzusetzen, die Deckung werde durch Minderausgaben im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Planungsbüro Modus Consult mit der Durchführung entsprechend dem vorliegenden Leistungsangebot und die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.996,40 €.

3. TOP zurückgezogen

4. Erneuerung von Drosselorganen an Regenüberläufen und Sanierung von Schachtabdeckungen

  • Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse
  • Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Seitens der Gemeinde Walzbachtal seien in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen worden, um das bestehende Kanalnetz hydraulisch zu optimieren und bestmöglich auszunutzen. Nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung der Kanalplanungen durch das Landratsamt habe die Ausschreibung der noch zur Optimierung anstehenden Regenüberläufe veranlasst werden können. Zusätzlich sei die Erneuerung von insgesamt 20 Schachtabdeckungen in die Ausschreibung mit aufgenommen worden, da der Baubetriebshof diese Leistungen in dieser Menge nicht zeitnah ausführen könne. Hiervon würden 4 Schachtabdeckungen in den Zuständigkeitsbereich des Abwasserverbands entfallen.

Herr Heimann berichtete weiter, die Ausschreibungsunterlagen seien durch die BIT-Ingenieure erstellt und eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt worden. Zum Submissionstermin am 13.03.2024 habe nur die Fa. Gebr. Ezel GmbH & Co. KG aus Vaihingen/Enz ihr Angebot von insgesamt 409.589,74€ brutto eingereicht.

Das bepreiste Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure vor Ausschreibung der Maßnahmen habe voraussichtliche Kosten in Höhe von 391.774,78€ brutto geliefert. Die Kostenüberschreitung des Angebotes liege damit bei ca. 4,5%.

Herr Heimann erklärte, im Haushalt der Gemeinde Walzbachtal seien ausreichende Finanzmittel eingestellt. Der Abwasserverband am Walzbach habe die Kostenübernahme für die Sanierung der Schachtabdeckungen des AWV bestätigt. Hier sei vorgesehen, dass die beauftragte Firma diese direkt an den AWV berechne. Die Gemeindeverwaltung empfehle daher die Vergabe der Bauleistungen an die Fa. Ezel zum Bruttoangebotspreis von 409.589,74€.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen der Gemeinde Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 389.589,74€ an die Fa. Ezel GmbH & Co. KG aus Vaihingen/Enz zu vergeben.

5. Sanierung Hochwasserrückhaltebecken Seewiesen

  • Vergabe der Bauleistungen für Kanalsanierung, Schlosserarbeiten, techn. Ausrüstung
  • Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023 seien die Bauleistungen der Hauptgewerke zur Sanierung des Hochwasserbeckens Seewiesen vergeben worden. Die ausführende Firma habe zwischenzeitlich bereits mit den Erdarbeiten und der Herstellung der Baustraße begonnen. Ab dem 10. April sollen die Verbauarbeiten vor Ort auf der Baustelle beginnen. Das Fertigteil des neuen Einlaufschachtes solle voraussichtlich Mitte Mai 2024 montiert werden.

Herr Heimann stellte die Ausschreibungsergebnisse für die noch fehlenden Gewerke anhand der Vorlage vor. Die Gemeindeverwaltung empfehle die Vergabe an die jeweils günstigsten Bieter. Im Haushalt 2024 seien ausreichende Finanzmittel eingestellt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen der techn. Ausrüstung/ Elektrotechnik an die Klaus Dietrich Schaltanlagenbau GmbH aus Pirmasens zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 121.901,26€ zu vergeben.
  2. Der Gemeinderat beschließt, die Schlosserarbeiten an die Holl Stahlbau GmbH aus Stutensee zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 88.218,47€ zu vergeben.
  3. Der Gemeinderat beschließt, die Kanalsanierungsarbeiten an die Fa. Vogel- Bau aus Lahr zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 39.894.82€ zu vergeben.

6. Bekanntgaben

Wasserrohrbruch Mozartstraße

Am 4. April 2024 nachmittags ereignete sich ein Wasserrohrbruch an der Hauptleitung der Trinkwasserleitung im Bereich Mozartstraße 18. Der Rohrbruch wurde bereits durch die Stadtwerke Karlsruhe mit einer Rohrbruchschelle repariert.

Durch das austretende Wasser wurden Teilbereiche der Mozartstraße unterspült, sodass es zu abgesunkenen und teilweise auch eingebrochenen Asphaltbereichen auf einer Länge von ca. 35 m kam. Ob sich der unterspülte Bereich noch weiter vergrößert, kann derzeit nicht gesagt werden. Die Straße wurde für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Eine Kanalbefahrung soll jetzt den Zustand des Hauptkanals erkunden, da im Kanal ungewöhnlich viel Erdmaterial festgestellt wurde. Im Anschluss an die Kanalbefahrung wird das Planungsbüro BIT in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung das weitere Vorgehen festlegen.

7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gibt bekannt, dass in der Sitzung am 11.03.2024 ein nichtöffentlicher Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden sei.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Özcan bekannt, dass TOP 4 zurückgezogen werde, da der Referent des Landratsamtes leider nicht an der Sitzung habe teilnehmen können.

1.   Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2.   Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

-     Beratung und Beschlussfassung -

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeindeverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Zuletzt sei die Vergnügungssteuersatzung in 2014 angepasst worden. Derzeit erhebe die Gemeinde Walzbachtal verschiedene Steuersätze: mit Gewinnmöglichkeit nach Bruttokasse: 18 v.H, ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen: 120,00 € oder ohne Gewinnmöglichkeit sonstige Orte: 30,00 €

Frau Kottucz erklärte weiter, aktuell befänden sich in der Gemeinde 7 Spielautomaten in 4 Örtlichkeiten, im Jahr 2023 seien rund 34.600 € Vergnügungssteuern festgesetzt worden (2022 rund 30.000 €). Einnahmen aus Geräten ohne Gewinnmöglichkeit bestünden derzeit nicht. Eine Anpassung der Steuersätze könne erfolgen, Mehreinnahmen seien hier jedoch aktuell nicht abzusehen.

Frau Kottucz erklärte, insbesondere im Hinblick auf die Haushaltslage empfehle die Verwaltung eine Anpassung der Bruttokasse auf 22 v.H. Die entsprechende Satzungsänderung sei der Vorlage beigefügt.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Vergnügungssteuersatzung wie in der Anlage beigefügt.

3.   Bauantrag:Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Flst. Nr. 12741, OT Wössingen

Frau Friedel vom Amt III Bauen & Technik erläuterte den Sachverhalt.

Der Bauherr plane die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flurstück 12741 im Gewann „Zwischen zwei Herdwegen“ im Ortsteil Wössingen. Die Halle weise eine Größe von 16,00 m x 18,00 m und eine Höhe von ca. 7 m auf. Die Wandhöhe sei 4,65 m und die Dachneigung werde mit 16 Grad angegeben. Das Dach werde mit einer Photovoltaikanlage bestückt.

Frau Friedel erklärte weiter, das Grundstück liege im baurechtlichen Außenbereich, sodass sich die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit nach § 35 BauGB beurteile. Der Bauherr könne eine landwirtschaftliche Privilegierung vorweisen. Die Errichtung einer baulichen Anlage nach § 35 BauGB sei aber auch nur dann zulässig, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen würden, dies sei nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung nicht der Fall

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben zu erteilen.

4.   zurückgezogen

5.   Sozialarbeit Senioren und Integration

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Nadine Wipfler, die Sozialarbeiterin der Gemeindeverwaltung, sowie Herrn Wolfgang Eberle vom Seniorenbeirat Walzbachtal und Frau Beate Hettich, die Koordinatorin der Aktion „Walzbachtal hilft!“ in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Frau Wipfler stellte dem Gemeinderat und den anwesenden Einwohner*innen die Schwerpunkte ihrer Arbeit anhand einer Präsentation vor, die auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bericht zu dieser Sitzung zu finden ist. Sie sei u.a. Anlaufstelle für Menschen in Krisensituationen und biete hier eine Beratung mit einer Weitervermittlung an spezielle Anlaufstellen. Weiter sei sie für die fachliche Zusammenarbeit mit Institutionen, Fachstellen, Einrichtungen und Ämtern zuständig. Auch sei sie Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde. Sie se auch Teil des Leitungsteam Bürgertreff, die Ansprechpartnerin des Initiativkreises Demenz, des Soziales Netzes Walzbachtal und des Seniorenbeirats.

Herr Eberle stellte dem Gremium die Arbeit und die Projekte des aktuellen Seniorenbeirats vor, dessen Amtszeit in den nächsten Wochen enden werde. Er warb für die Beteiligung im Seniorenbeirat, da dieser sich in besonderem Maße für die Belange der älteren Bevölkerung einsetze und in vielen Projekten tolle Maßnahmen habe umsetzen können, die teilweise Vorbildcharakter für andere Projekte im Landkreis gehabt hätten. Auch er zeigte in der Präsentation viele Eindrücke der vergangenen Projekte.

Frau Wipfler stellte dem Gemeinderat einen weiteren Bereich des Arbeitsfeldes der Sozialarbeit der Gemeinde vor, den Bereich der Betreuung und Integration von Geflüchteten. Auch hier sei Frau Wipfler die Ansprechpartnerin seitens der Gemeindeverwaltung, es gebe mit dem Team von „Walzbachtal hilft!“ aber auch ein sehr engagiertes Team Ehrenamtlicher, ohne die die wichtige Integrationsarbeit gar nicht geleistet werden könnte.

Frau Hettich stellte die bisherigen Aktionen von „Walzbachtal hilft!“ ebenfalls anhand der Präsentation vor und machte auch Werbung für das nächste Projekt, das Chorprojekt „Walzbachtal SINGT“.

Bürgermeister Özcan dankte im Namen der Gemeindeverwaltung und auch des Gemeinderats allen ehrenamtlich engagierten Personen, die sich in diesen Themenbereichen einbringen würden. Ohne sie könne man die ganzen Themengebiete gar nicht abdecken.

Diesem Dank schlossen sich Sprecher aller Gemeinderatsfraktionen ausdrücklich an.

Der Gemeinderat nahm damit die Ausführungen zur Kenntnis.

Präsentation

6.   Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit in Walzbachtal

-     Information an den Gemeinderat

Bürgermeister Timur Özcan begrüßte Frau Julia Leuser, die Jugend- und Schulsozialarbeiterin der Gemeindeverwaltung in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Bereits seit mehreren Jahren sei Frau Leuser als Sozialarbeiterin erfolgreich für unsere Kinder und Jugendlichen in engerer Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung, Kinderhorten, Vereinen und Organisationen tätig. Darüber hinaus sei seit 2021 die Schulsozialarbeit zu ihren bisherigen Aufgaben hinzugekommen.

Frau Leuser berichtete dem Gemeinderat aus ihrem Aufgabenbereich anhand einer Präsentation, die auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bericht zu dieser Sitzung zu finden ist. Im Bereich der Schulsozialarbeit sei ihr Schwerpunkt, als Ansprechperso präsent zu sein, für die Kinder, für Lehrkräfte und für Eltern. Themen bei Kindern seien Streit, Probleme daheim, Lernschwierigkeiten, u.a., Themen bei Lehrkräften seien herausforderndes Verhalten, Klassendynamik, Einzelfälle, während bei Eltern vor allem Unterstützung bei Gesprächen oder das Herstellen eines Erstkontakt zu Beratungsstellen gefragt seien. Als Schulsozialarbeiterin teile sie sich ihre Zeit zwischen den beiden Grundschulen auf und sei damit Ansprechpartnerin für ca. 25 Lehrkräfte, ca. 350 Schüler*innen und deren Eltern.

Weiter stellte Frau Leuser ihre Projekte und Arbeitsbereiche im Bereich der Offenen Jugendarbeit vor.

Besonders im Bereich der Jugendbeteiligung sei man sehr engagiert.

Bürgermeister Özcan und Frau Leuser gaben bekannt, dass man sich erfolgreich für das Projekt „Jugend entscheidet“ der gemeinnützigen Hertie-Stiftung beworben habe und als eine von 10 Kommunen deutschlandweit nun ein gefördertes Beteiligungsprojekt für Jugendliche werde umsetzen können, wobei man professionelle Begleitung und finanzielle Mittel von der Stiftung erhalten werde.

Bürgermeister Özcan dankte Frau Leuser für ihren Bericht und für ihre engagierte Arbeit.

Diesem Dank schloss sich der Gemeinderat an.

Nach kurzer Diskussion nahm der Gemeinderat die Ausführungen zur Kenntnis.

Präsentation

7.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan warb für das Maibaumstellen am 30.04. in beiden Ortsteilen.

Bürgermeister Özcan wies darauf hin, dass das PV-Mobil der Energieagentur des Landkreises am 07.06.2024 auf den Rathausplatz Wössingen kommen werde, nicht am 14.06.2024 wie ursprünglich geplant.

8.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gibt bekannt, dass in der Sitzung am 08.04.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Vertragsangelegenheit, einer Grundstücksangelegenheit, 2 Ratenzahlungen, 4 Niederschlagungen und 2 Personalangelegenheiten gefasst worden seien.

1.   Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2.   Biotopverbundplanung - Hier: Beschluss zur Erstellung einer Biotopverbundplanung

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Lux, die zuständige Sachbearbeiterin der Stabsstelle Umwelt & Natur der Gemeindeverwaltung und Frau Rau, Biotopverbundberaterin des Landschaftserhaltungsverbands Landkreis Karlsruhe e.V. in der Sitzung.

Frau Rau erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand einer Präsentation, die auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bericht zur Sitzung zu finden ist.

Sie finden die Berichte aus der Arbeit des Gemeinderats unter www.walzbachtal.de > Rathaus & Service > Gemeinderat & Politik > Aus der Arbeit des Gemeinderats.

Frau Rau führte aus, der voranschreitende Rückgang unserer heimischen Arten und ihrer Lebensräume sei in aller Munde. Gründe hierfür seien unter anderem die Zerschneidung der Landschaft, ein anhaltender Schwund bedeutender Flächen im Offenland sowie die Auswirkungen des Klimawandels. Der Landesweite Biotopverbund solle dabei helfen, Biotope und somit den Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und einen Austausch zwischen Lebensräumen zu ermöglichen.

Es sei ein Eckpunktepapier, resultierend aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“, erarbeitet worden, das die landesweite Umsetzung eines funktionalen Biotopverbunds auf 15 % der Landesfläche fordere. Mit der Novelierung §22 NatschG BW im Juli 2020 sei festgelegt worden, dass bis 2030 15 % der Gesamtlandesfläche für den Biotopverbund zur Verfügung stehen sollten. Alle öffentlichen Planungsträger hätten bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen.

Frau Rau erklärte weiter, dass die Gemeinden für die Umsetzung für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans Biotopverbundpläne erstellen könnten oder die Landschafts- oder Grünordnungspläne anpassen müssten.

Frau Rau erläuterte dem Gremium die Vorteile einer Erstellung einer Biotopverbundplanung. So entstehe eine auf aktuellen Daten fundierte Planungsgrundlage, die die Gemeinde für sämtliche zukünftige Planungen (z.B. Flächennutzungspläne) heranziehen könne. Weiter erhalte die Gemeinde ein Gesamtkonzept mit einem Maßnahmenkatalog (Fertig geplante Maßnahmen, die entweder als LPR oder Ökokontomaßnahmen umgesetzt werden können), eine Erweiterung bereits bestehender Konzepte (Biotopvernetzung, Mindestflur) und die Erfassung und Evaluierung des aktuellen Zustands der Natur im Gemeindegebiet. Dies könne auch als Grundlage für die Erhaltung und den Ausbau der Naherholung im Gemeindegebiet und als Imagegewinn für die Gemeinde und alle Beteiligten, die hiermit aktiv etwas für die Natur machen, dienen.

Frau Rau wies auch darauf hin, dass es Fördermittel für die Erstellung von Biotopverbundplänen gebe, dabei gebe es 90 % Förderquote für die Erstellung von Biotopverbundplänen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR), die Umsetzung von Maßnahmen werde mit bis zu 70 % gefördert.

Die übliche Fristsetzung zur Antragsstellung im Rahmen der LPR bestehe für die Biotopverbundpläne 2021 nicht – Anträge könnten jederzeit eingereicht werden, was die Planungen für Kommunen flexibilisiere.

Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung einer Biotopverbundplanung durch ein Planungsbüro und beauftragt die Verwaltung entsprechende Angebote einzuholen.

3.   Sanierung der Fenster im Altbau der Grundschule Wössingen

-     Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse

-     Vergabe der Bauleistungen

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann vom Amt III Bauen & Technik erläuterte den Sachverhalt. Im Altbau der Grundschule Wössingen sei eine Sanierung der Holzfenster aus energetischer Sicht und insbesondere auch wegen der verschlissenen Substanz der Fenster erforderlich. Durch die jahrzehntelange Nutzung und Bewitterung der Holzfenster sei eine Erneuerung unumgänglich. Gemeinsam mit dem Architekturbüro Weiss habe die Gemeindeverwaltung ein Sanierungskonzept entwickelt, welches auch die Installation eines Sonnenschutzes auf der Fensteraußenseite ermögliche. Die Maßnahme sei auch mit der Denkmalbehörde abgestimmt und von dieser freigegeben worden.

Herr Heimann erklärte weiter, die Fensterkonstruktion/Unterteilung solle in Anlehnung an die ursprüngliche Form der Fenster wieder aufgreifen. Auf Grundlage historischer Fotos sei eine Unterteilung entwickelt worden, welche sowohl dem Denkmalschutz als auch einer optimalen Nutzung durch die Grundschule gerecht werde. Die Modernisierung der Fenster solle in den Sommerferien 2024 durchgeführt werden.

Herr Heimann erläuterte dem Gemeinderat die Ausschreibungsergebnisse für die einzelnen Gewerke anhand der Vorlage. Zusammengefasst betrachtet habe die Gemeindeverwaltung sehr gute und wirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse bei der Ausschreibung der Einzelgewerke erzielen können, die insgesamt unter der Kostenberechnung durch das Planungsbüro liegen würden. Die Gemeindeverwaltung schlage daher die Vergabe an die jeweils günstigsten Bieter vor. Ausreichende Finanzmittel seien im Haushalt 2024 eingestellt. Zusätzlich werde das Projekt durch Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock gefördert.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Bauleistungen an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter wie folgt:

  1. Holzfensterarbeiten an die Fa. Noll Fensterbau aus Mühlheim zum Bruttoangebotspreis von 145.204,99 €.
  2. Gerüstbauarbeiten an die Fa. Holoch aus Bruchsal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 10.080,49 €.
  3. Elektroarbeiten an die Fa. Burkhardt aus Kraichtal zum Bruttoangebotspreis von 7.536,27 €.
  4. Steinmetzarbeiten an die Fa. Zeeb aus Ettlingen zum Bruttoangebotspreis von 12.623,52 €.
  5. Putz-/Malerarbeiten an die Fa. Malerbetrieb Weis aus Karlsruhe, zum Bruttoangebotspreis von 16.169,72 €.

4.   Maßnahmen der Eigenkontrollverordnung zur Untersuchung von Abwasserkanälen im OT Jöhlingen und der Siedlung Binsheim

-     Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse für Kanalreinigung und Kanalinspektion

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Nach der geltenden Eigenkontrollverordnung müssten Abwasserkanäle turnusmäßig auf Ihren Zustand geprüft und untersucht werden. Für den Ortsteil Jöhlingen und die Siedlung Binsheim stünden diese Untersuchungen im Jahr 2024/2025 an. Nach Durchführung der Untersuchungen könne ein auf dem festgestellten Kanalzustand basierendes Sanierungsprogramm entwickelt werden, welches in den erforderlichen Dringlichkeitsstufen (kurzfristig/mittelfristig/langfristig) abzuarbeiten sei.

Herr Heimann erklärte weiter, dass durch das Ingenieurbüro BIT in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen für die Kanalreinigungs-/ Kanalinspektionsarbeiten im OT Jöhlingen und Binsheim entwickelt worden seien. Es sei ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt worden.

Herr Heimann erläuterte die Ausschreibungsergebnisse anhand der Vorlage. Im bepreisten Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure seien die ausgeschriebenen Leistungen vor Ausschreibung mit einem Betrag von 270.044,56 € errechnet worden. Das wirtschaftlichste Angebot liege 51.028,20 € unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure. Das fragliche Unternehmen sei als Fachfirma im Bereich der Kanalreinigung und Kanaluntersuchung bekannt. Im Haushalt der Gemeinde seien ausreichende Finanzmittel zur Durchführung der Maßnahme eingestellt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Fa. Klaus Dieter Zawisla aus Jockgrim mit der Durchführung der Kanalreinigungs- und Kanalinspektionsarbeiten zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 219.016,36 € zu beauftragen.

5.   Antrag Nr. 238 der CDU-Fraktion vom 11.03.2024 -Ermittlung von privatem Wohnungsleerstand-Fördermittel für private Leerstandsimmobilien

-     Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Seitens der CDU-Fraktion sei in der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2024 der Antrag Nr. 238 bezüglich des privaten Wohnungsleerstandes gestellt worden. Demnach solle geprüft werden, wie viele Wohnungen und wie viele Wohnhäuser in Walzbachtal derzeit leer stehen und sich nicht im offiziellen Wohnungsmarkt befinden würden. Weiter sollten mögliche Fördermittel und Lösungsvorschläge ermittelt werden, um Anreize zu setzen, Leerstandsimmobilien für den Wohnungsmarkt wieder fit zu machen.

Bürgermeister Özcan erklärte, das Amt für Bürger- und Sozialdienste sehe lediglich die Möglichkeit einer Erfassung von Leerstandszahlen über den Zensus. Diese seien dann jedoch nicht aktuell und nicht nach Standorten darstellbar.

Zur geforderten Ermittlung von Fördermöglichkeiten erklärte Bürgermeister Özcan, die Gemeindeverwaltung sehe es nicht als ihre Aufgabe individuelle Fördermitteltipps und Lösungsvorschläge für private Leerstandsimmobilien zu geben. Dies wäre nur durch die Einstellung von zusätzlichen Fachpersonal mit fundiertem Wissen möglich. In diesem Zug sei zu hinterfragen, ob dies von den Eigentümern grundsätzlich gewünscht werde, da oftmals individuelle private Gründe für einen Leerstand vorlägen.

Durch die Zusammenarbeit mit der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises bestehe zudem die Möglichkeit für sanierungswillige Immobilieneigentümer an entsprechende Fachinformationen zu gelangen.

Nach intensiver Diskussion bat Bürgermeister Özcan um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung aus der Vorlage:

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag Nr. 238 abzulehnen.

Mit 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag abgelehnt, wie es die Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorschreiben.

6.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass die überarbeitete Homepage der Gemeindeverwaltung voraussichtlich am 16.05.2024 online gehen werde.

7.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 29.04.2024 ein nichtöffentlicher Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden sei.

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Bürger aus Wössingen, der sich im neu besetzten Seniorenbeirat engagieren wird, fragte an, ob für die Arbeit des Seniorenbeirats auch Haushaltsmittel eingeplant seien.

Bürgermeister Özcan bestätigte, dass der Seniorenbeirat für seine Arbeit ein Budget habe, die genaue Höhe sei im Haushaltsplan der Gemeinde einsehbar.

Der Bürger fragte weiter, ob das Thema Mehrgenerationen-Häuser als Form des Wohnens für Walzbachtal aus Sicht der Gemeinde interessant sei. Bürgermeister Özcan erklärte, dies sei ein gutes Thema, welches im Rahmen einer Sitzung des neuen Seniorenbeirats besprochen werden kann.

Der Bürger teilte mit, dass die Post einen von nur drei Wössinger Briefkästen abgehängt habe, und wollte die Haltung der Gemeinde dazu erfahren.

Bürgermeister Özcan antwortete, man sei in Abstimmungsgesprächen mit der Deutschen Post, um einen neuen Standort in Wössingen zu finden.

Ein Bürger aus Jöhlingen erklärte in Hinblick auf TOP 2, dass der Bevölkerung auf der Infoveranstaltung der Deutschen Glasfaser im Januar 2023 vorgetragen worden sei, innerhalb von 2 Jahren nach der erfolgreichen Nachfragebündelung im Ort Glasfaser zu verlegen. Nun habe man der Presse entnehmen können, dass Walzbachtal erst im Zeitraum 2026/27 ausgebaut werden solle.

Bürgermeister Özcan erklärt, dass Herr Staudt, der Vertreter der Deutschen Glasfaser, im Rahmen des TOP dazu Stellung nehmen werde.

2.   Aktueller Sachstand zum geplanten Breitbandausbau durch die Deutsche Glasfaser 

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Benjamin Staudt, den für den Landkreis Karlsruhe zuständigen Manager Kommunale Kommunikation der Deutschen Glasfaser in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Er erklärte, er könne den in der Bürgerfragestunde geäußerten Unmut sehr gut nachvollziehen und teile ihn auch. Er könne nicht verstehen, dass der Ausbau noch nicht begonnen habe. Weiter gebe es Aussagen, dass Nachbargemeinden, deren Nachfragebündelungen nach der in Walzbachtal abgeschlossen worden sei, nun vorgezogen werden sollten.

Herr Staudt erklärte, dass er den geäußerten Unmut gut verstehen, Die angesprochenen Nachbargemeinden würden Walzbachtal beim Ausbaubeginn aber nicht vorgezogen. Für die Verzögerung des Ausbaus gebe es leider viele Gründe. Die Deutsche Glasfaser sei bestrebt, einen Doppelausbau zu vermeiden und plane daher, an die Bestandsinfrastruktur ankoppeln. Dies erfordere aber einen sehr hohen Planungsbedarf, dessen Umfang anfänglich nicht abzusehen war. Ziel bleibe aber ein vernünftiger und vor allem wirtschaftlicher Ausbau im gesamten Landkreis. Dafür sei man in enger Kooperation mit der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe

Herr Staudt erklärte weiter, dass die allgemeinen Bedingungen auf dem Bausektor allgemein bekannt seien. Neben vorher schon vorhandenen Engpässen gebe es zusätzliche Probleme bei der Materialbeschaffung.

Weiter werde der Ausbauprozess verkompliziert durch die Notwendigkeit einer vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung der Bauleistungen. Hierin liege auch ein Problem mit der teilweise ausbaufähigen Qualität der Bauausführung. Die Planungsprozesse und Arbeitsabläufe der ausländischen Bauunternehmen müssten auf die deutschen Maßstäbe angepasst werden. Inzwischen sei man hier aber auf einem guten Weg. Man arbeite immer eng mit den Bauämtern der einzelnen Kommunen zusammen und lasse alle Maßnahmen final von den kommunalen Mitarbeitern abnehmen.

Bürgermeister Özcan und Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen äußerten harsche Kritik an dem aktuellen Plan der Deutschen Glasfaser, erst 2026/27 mit dem Ausbau in Walzbachtal beginnen zu wollen. Dieser Zeitraum umfasse bis zu 24 Monaten, zu denen dann noch die reale Ausbauzeit kommen werde.

3.   Eröffnungsbilanz der Gemeinde Walzbachtal zum 01.01.2017

-     Beratung und Beschlussfassung -

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt.

Mit Beschluss des Landtags Baden-Württemberg vom 22. April 2009 sei das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts verabschiedet worden. Mit den damit verbundenen Änderungen der Gemeindeordnung (GemO) und Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) habe daraufhin die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) begonnen und die Gemeinden seien verpflichtet worden, ihr Rechnungswesen bis zum 1.Januar 2020 auf das neue Recht umzustellen.

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.10.2015 sei die Umstellung der Gemeinde Walzbachtal auf dieses neue Recht zum 1.Januar 2017 erfolgt. Entsprechend erfolge nun die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017.

Frau Kottucz erklärte weiter, dass die Haushaltspläne der Jahre 2017 bis 2024 bereits nach der NKHR-Systematik aufgestellt worden seien. Durch die Erstellung der Eröffnungsbilanz seien nun auch die Vermögenswerte der Gemeinde Walzbachtal ersichtlich. Dadurch sei nun der Grundstein gelegt, die Ressourcenverbräuche nachvollziehen zu können sowie die Entwicklung des Vermögens und des Eigenkapitals zu erkennen. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Walzbachtal stelle einen entscheidenden Schritt für die Zukunft dar. Diese Bilanz bildet die Grundlage für alle folgenden doppischen Jahresabschlüsse.

Frau Kottucz erläuterte die Positionen der Eröffnungsbilanz anhand der Vorlage. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Walzbachtal sei entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erstellt worden. Es habe sich eine Bilanzsumme von 58.338.096,98 EUR ergeben. Für die einzelnen Positionen verweist Frau Kottucz auf die ausführliche Anlage zur Vorlage.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (15 anwesende Stimmberechtigte) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Walzbachtal zum 01.01.2017 mit den in der Anlage genannten Werten fest. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

4.   Neufassung der Satzung der Gemeinde Walzbachtal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Frau Walther, die Hauptamtsleiterin der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt. Die Entschädigung der Gemeinderäte sei zuletzt im Jahr 2009 angepasst worden. Im Vergleich zu anderen Gemeinden im Umkreis liege Walzbachtal mit den Entschädigungssätzen im unteren Drittel, eine Anpassung sei somit durchaus gerechtfertigt und auch angemessen aufgrund der langen Zeitspanne seit der letzten Erhöhung.

Frau Walther verwies für die Änderungsvorschläge auf die der Vorlage beigefügte Synopse, in der die Änderungsvorschläge grün und die derzeitigen Sätze rot markiert seien. Ein Entschädigungsanspruch bestehe für alle Arten ehrenamtlicher Tätigkeit, die von Gemeindebürgerinnen in kommunalen Angelegenheiten ausgeübt werden, soweit nicht Sonderregelungen bestünden wie zum Beispiel für die Entschädigung der Feuerwehrangehörigen.

Frau Walther erklärte weiter, seitens des Städte- und Gemeindetages gebe es keine Empfehlung über die Höhe der Entschädigungssätze. Mit der Erhöhung liege Walzbachtal aber vergleichbar mit anderen Gemeinden ähnlicher Größe.

Frau Walther wies darauf hin, dass über die Erhöhung der Entschädigungssätze hinaus einige redaktionelle Änderungen vorgenommen worden seien und § 4 „Erstattung von Aufwendungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen“ ergänzt worden sei, da wir hierzu keine Regelungen in unserer Satzung hatten.

Der Satzungsentwurf sei mit der Kommunalaufsicht im Vorfeld abgestimmt worden. Um einen reibungslosen Übergang für die Abrechnung nach der Kommunalratswahl zu gewährleisten, schlage die Verwaltung die Erhöhung ab 01.09.2024 vor.

Ohne weitere Diskussion wünschte der Gemeinderat die Abstimmung.

Er fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, in der vorliegenden Fassung, zum 01.09.2024 zu.

5.   Antrag der Fraktion der Grünen vom 29. April 2024: Überprüfung und Verbesserung des Schulwegeplanes in Walzbachtal

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Die Fraktion der Grünen habe am 29. April 2024 eine Überprüfung und Verbesserung des nächsten Schulwegeplanes beantragt. Hierzu schlage die Fraktion der Grünen vor, dass kurzfristig eine Arbeitsgruppe aus Gemeindeverwaltung, Gemeinderatsvertretern und Elternvertretern den derzeitigen Schulwegeplan prüfen solle. Leitlinie solle dabei der Erlass des Innenministeriums von Baden-Württemberg "Sicherer Schulweg 2023/2024" sein.

Bürgermeister Özcan erklärte, die Gemeindeverwaltung stehe diesem Antrag positiv gegenüber und bitte daher um Zustimmung.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Arbeitsgruppe einzurichten, um den Schulwegeplan zu überprüfen und zu verbessern.

6.   Verlagerung Verwaltungsstelle Jöhlingen in alte Schule Jöhlingen

-     Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse für die Bauleistungen

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Bisher sei die Verwaltungsstelle im Ortsteil Jöhlingen im gemeindeeigenen Speyrer Hof integriert. Durch die Lage der Räume der Verwaltungsstelle im OG des Gebäudes und die steile Zugangstreppe liegt sei keine barrierefreie Zugangsmöglichkeit vorhanden. Dazu sei aus Brandschutzgründen im Jahr 2019 nach Abstimmung mit dem Sachgebiet Brandschutz des Landratsamtes die maximale Personenanzahl im Obergeschoss des Speyrer Hofes auf 10 Personen begrenzt worden. Eine Nutzung als Trauzimmer sei daher nicht mehr möglich. Die Entwidmung des Trauzimmers erfolgte gemäß Beschluss des Gemeinderates am 17.02.2020.

Bürgermeister Özcan berichtete weiter, dass im Zuge des Haushaltsberatungen die Realisierung einer barrierefreien Verwaltungsstelle für den Ortsteil Jöhlingen ausgiebig diskutiert worden sei. Eine schnelle und relativ kostengünstige Möglichkeit zum Bau einer barrierefreien Verwaltungsstelle sei derzeit nur im Erdgeschoss des alten Schulgebäudes in Jöhlingen möglich. Die Entwurfsplanungen für einen solchen Umbau seien durch das Architekturbüro Weiss im Jahr 2023 erstellt worden, die erforderliche Nutzungsänderung beantragt und die Baufreigabe seitens der Genehmigungsbehörde am 20.02.2024 erteilt worden. Bei den Planungen für die neue Verwaltungsstelle sei zu Grunde gelegt worden, dass die neuen Räume der Verwaltungsstelle die gleiche Ausstattung an Möbeln und Schreibtischen wie im Bürgerbüro des neuen Rathausgebäudes bekommen sollten. Auch die Arbeitsplatzgestaltung und Anordnung basiere auf den Planungen der Bürgerbüros im Rathaus und den Erfahrungen und aktuellen Bedürfnissen.

Bürgermeister Özcan berichtete, dass in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Weiss die Ausschreibungsunterlagen für die erforderlichen Bauleistungen erstellt worden seien. Er erläuterte die einzelnen Ausschreibungsergebnisse anhand der Vorlage. Die Gemeindeverwaltung empfehle eine Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter der ausgeschriebenen Gewerke. Hieraus resultiere eine Gesamtvergabesumme in Höhe von 126.593,06€ brutto. Die Leistungen seien in der Kostenberechnung mit einer Summe von insgesamt 115.851,36€ erfasst worden. Im Haushalt 2024 seien ausreichende Finanzmittel eingestellt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse (Abstimmungsergebnis hinter den Beschlüssen in Klammer):

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Rohbauleistungen an die Fa. EBRD aus Bretten zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 10.012,33€. (Einstimmig)
  2. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Metallbauarbeiten an die Fa. Trumpf aus Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 13.238,16€. (Einstimmig, ein Mitglied des Gemeinderats befangen)
  3. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Putz- und Trockenbauarbeiten an die Fa. Bohmüller aus Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 20.303,30€. (Einstimmig)
  4. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fliesenarbeiten an die Fa. Krauß und Söhne aus Pfinztal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 11.593,48€. (Einstimmig)
  5. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Malerarbeiten an die Fa. Weis aus Karlsruhe zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 5.915,49€. (Einstimmig)
  6. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Sanitärarbeiten an die Fa. Abele & Volk aus Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 13.071,38€. (Einstimmig)
  7. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Innentüren an die Fa. Neumeyer und Fellner aus Ettlingen zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 12.708,16€. (14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
  8. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Einbaumöbel / Schreinerarbeiten an die Fa. Hemmer aus Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 17.884,51€. (Einstimmig)
  9. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Elektroarbeiten an die Fa. Walter Burkhardt aus Kraichtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 29.007,99€. (Einstimmig)

7.   Bekanntgaben

Keine

8.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 13.05.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Personalangelegenheit und zwei Ratenzahlungsangelegenheiten gefasst worden seien.

Nachtrag zum Nachbericht zur Sitzung vom 13.05.2024:

In der Sitzung wurde im Rahmen der Beratungen über TOP 5: „Antrag Nr. 238 der CDU-Fraktion vom 11.03.2024 der Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung („Der Gemeinderat beschließt, den Antrag Nr. 238 abzulehnen.“) mit 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt, wie es die Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei Stimmgleichheit vorschreiben.

Damit wird der Antrag der CDU-Fraktion weiterverfolgt und die Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat das weitere Vorgehen zur Beratung vorlegen.

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Bürger aus Wössingen fragte an, ob es eine Resonanz auf die Aufrufe der Gemeinde zur Bereitstellung von Wohnraum gegeben habe. Weiter wolle er wissen, ob dabei auch alters- oder behindertengerechter Wohnraum dabei gewesen sei.

Bürgermeister Özcan antwortete, dass die Gemeinde diese Aufrufe regelmäßig veröffentliche, mit unterschiedlicher Resonanz. Ob dieser angebotene Wohnraum dann barrierefrei sei, müsse gesondert geprüft werden. Eine genaue Aufstellung könne er dem Bürger auf Wunsch zukommen lassen.

Der Bürger fragte weiter, ob schon ein neuer Standort für einen Briefkasten der Deutschen Post in Wössingen gefunden sei.

Bürgermeister Özcan antwortete, man sei in finalen Abstimmungen mit der Deutschen Post, um nahe an der alten Apotheke einen neuen Briefkasten zu installieren. Es liege nun an der Deutschen Post, dies final zu entscheiden und umzusetzen.

Die Elternbeiratsvorsitzende der Kita Arche in Jöhlingen fragte, welche Maßnahmen durch die Gemeinde geplant seien, um Zustände in den Kitas wie im Frühjahr zu vermeiden. Es sei immer wieder zu Notbetreuungsmaßnahmen gekommen, weil Personal gefehlt habe.

Bürgermeister Özcan erklärt, dass die Gemeinde kontinuierlich Stellen in den Kindertagesstätten ausschreibe, um das Personal zu verstärken.

Dennoch sei der Fachkräftemangel, der im ganzen Land zu spüren sei, auch in Walzbachtal eine Herausforderung. Er verstehe die Herausforderungen, die durch die Notbetreuung für Eltern entstehen können, und betonte, dass die Gemeinde dieses Problem sehr ernst nehme. Daher plane man, in einem Treffen mit den Kitaleitungen und Elternvertretern über mögliche Lösungen zu diskutieren. Ziel sei es, gemeinsam praktikable Lösungen zu finden.

Eine weitere Bürgerin aus Jöhlingen, deren Kind das Kinderhaus Regenbogen besucht, sprach die Betreuungssituation dort an. In den letzten Wochen gab es Schwierigkeiten, weshalb man sich nun an den Träger wendet. Bürgermeister Özcan erklärte, dass im Kinderhaus Regenbogen die Personalsituation durch Krankheit und Schwangerschaften beeinträchtigt sei. Zudem bräuchten die Mitarbeitenden ihren wichtigen Erholungsurlaub, was zu Engpässen führe. Er betonte die geplante Gesprächsrunde, die auch die Verantwortlichen des Kinderhauses einbeziehen werde.

Die Bürgerin äußerte Verständnisprobleme hinsichtlich der geplanten Gebührenerhöhung, da die Betreuungsleistungen nicht vollständig erbracht werden könnten. Bürgermeister Özcan antwortete, dass er dies gut verstehen könne. Dennoch müsse die Gemeinde die steigenden Kosten in der Kinderbetreuung berücksichtigen. Die Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst müssten teilweise an die Eltern weitergegeben werden, um das Betreuungsniveau personell und qualitativ halten zu können.

Eine Bürgerin aus Jöhlingen fragte, ob dem Gemeinderat bekannt sei, dass in den Personalschlüsseln der Kinderbetreuungseinrichtungen auch Personal enthalten sei, das aus verschiedenen Gründen nicht aktiv arbeiten könne. Die Bürgerin bat darum, den Personalschlüssel zu erhöhen, um die anwesenden Fachkräfte zu entlasten.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass das Personalamt der Gemeindeverwaltung die Personalsituation im Betreuungsbereich dem Gemeinderat regelmäßig mitteile. Mitarbeitende in Elternzeit oder mit Langzeiterkrankungen würden weiter als Teil des Teams geführt, aber aus dem aktiven Personalschlüssel herausgerechnet. Daher versuche man entsprechende Vertretungskräfte einzustellen. Aufgrund des Fachkräftemangels sei dies jedoch zunehmend eine Herausforderung. Dennoch zeige der aktuelle Personalschlüssel, dass man bisher bei der Personalgewinnung erfolgreich war. Kurzfristige Krankheitsausfälle seien jedoch schwer aufzufangen und können zu Engpässen bei der Kinderbetreuung führen.

2.   Fortschreibung der Bedarfsplanung: Kinderbetreuungseinrichtungen und Anpassung der Entgelte

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Eberle, der Amtsleiter des Amtes Bürger- & Sozialdienste der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Walzbachtal habe bereits im Rahmen der Vorgespräche mit den Leitungen der Walzbachtaler Kitas und Horte begonnen. Am 04.03.2024 habe darauf die Sitzung der AG Bedarfsplanung stattgefunden, in der die aktuellen Zahlen und die Entwicklungen der Krippen, Kita- und Schulkindbetreuung diskutiert worden seien. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung seien in die Kuratoriumssitzung am 13.03.2024 eingebracht worden und würden von den Teilnehmern des Kuratoriums (Kita-Leitungen, Elternbeiratsvorsitzende aller Einrichtungen, Hort-Leitungen, Vertreter der Kirchengemeinden und Vertreter des Gemeinderats) mitgetragen.

Herr Eberle konnte berichten, dass bei der Bedarfsplanung festgestellt werde, ob die Anzahl der Betreuungsplätze in den Walzbachtaler Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und Schülerhorten, für unsere Walzbachtaler Kinder ausreichend sei. Zur Ermittlung der notwendigen Betreuungsplätze greife die Gemeinde Walzbachtal auf die Grundlagen der bestmöglichen Annäherung, auf die bereinigte Versorgungsquote zurück. Diese Versorgungsquote ergebe sich aus der Anzahl der genehmigten Betreuungsplätze, die ins Verhältnis zur Zahl der altersgleichen Wohnbevölkerung gesetzt werde. Dabei setze die Gemeinde Walzbachtal auf dieselbe Berechnungsgrundlage wie das Landratsamt Karlsruhe. Mit Hilfe der Versorgungsquote könne die Gemeinde Walzbachtal erkennen, ob in den Kindertageeinrichtungen noch freie Plätze zur Verfügung stünden. Eine Anzahl freier Plätze sei wichtig, damit auf kurzfristig auftretende Bedarfe, wie z.B. Inklusionsbedarf oder unvorhergesehener Zuzug, auch aus Krisengebieten, reagiert und ein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden könne. Im Kindergartenjahr 2024/ 2025 stehe nach diesen Berechnungen eine ausreichende Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung. Ab 2025/2026 werde eine weitere Entspannung eintreten, da die Kinderzahl leicht zurückgehe.

Herr Eberle berichtete weiter, in beiden Ortsteilen stelle man für 488 Kinder 549 Betreuungsplätze in 6 Kindertageseinrichtungen bereit. Dazu käme noch die Hortbetreuung in beiden Ortsteilen, mit 160 Kindern in Jöhlingen und 79 Kindern in Wössingen.

Herr Eberle stellte dem Gremium die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen vor. Die Gemeindeverwaltung schlage eine Erhöhung um 5 % vor, obwohl die Empfehlung des Gemeindetags und der 4-Kirchen-Konferenz bei 7,5% liege. Aufgrund weiterer Kostensteigerungen liege man derzeit auch beim Kostendeckungsgrad mit ca. 13 % deutlich unter der empfohlenen Grenze von 20 %. Dennoch wolle man die Belastungen der Eltern nicht weiter steigern.

Nach intensiver Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgende Beschlüsse:

a.   Die Entgelte werden in allen Einrichtungen für alle Module ab dem 01.09.2024 um 5 %, gerundet bis zum nächsten vollen €-Betrag angepasst.

b.   Anpassung der Frühstückspauschale im Kinderhaus Arche sowie im Kinderhaus Regenbogen von mtl. 20,- € auf mtl. 25,- €.

c.   Die Snackentgelte der Horte sollen für alle Kinder auf einheitlich 4,- € / Monat festgelegt werden.

d.   Erhebung eines Nachbetreuungsentgeltes i.H.v. 24,- € / angefangener Viertelstunde.

3.   Besetzung des Seniorenbeirats der Gemeinde Walzbachtal 2024-2027

Bürgermeister Özcan berichtete, dass der Seniorenbeirat Walzbachtal im Jahr 2005 gegründet wurde und sich seitdem erfolgreich in der Gemeinde etabliert hat. In seinen sechs Amtszeiten hat der Beirat wichtige Akzente im Seniorenbereich gesetzt und die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger vertreten. Er betonte, dass der Beirat in den letzten 18 Jahren sehr engagiert gearbeitet und viel erreicht habe.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass der Seniorenbeirat sich aktiv an öffentlichen Diskussionen beteiligt und wertvolle Impulse für die Anliegen der Senioren gegeben habe. Der Beirat habe zahlreiche Aktivitäten und Veranstaltungen initiiert, wie beispielsweise PC- und Internet-Schulungen im Bürgertreff, die jährliche Seniorenfeier und den Seniorenausflug. Außerdem habe der Beirat drei Seniorenwegweiser herausgegeben, die letzte Ausgabe im November 2020.

Der Bürgermeister hob hervor, dass der Beirat auch Anregungen für bauliche Maßnahmen gegeben, Ortsbegehungen zur Barrierefreiheit initiiert und am Aufbau des „Sozialen Netzes Walzbachtal“ beteiligt war. Auch die Zertifizierung von Dienstleistern und Betrieben für seniorenfreundlichen Service wurde durchgeführt. Ein weiteres erfolgreiches Projekt war die Einführung der „Mitfahrbank“ nach der Pandemie. Im letzten Jahr habe der Beirat Präventionsveranstaltungen zu Themen wie Betrug, Straßenverkehr, Online-Banking und Bewegung organisiert.

Bürgermeister Özcan wies darauf hin, dass auch in Zukunft spannende Themen anstehen, wie die Mobilität im Alltag, Digitalisierung, generationenübergreifende Wohnkonzepte, Gesundheit, bürgerschaftliches Engagement und die Vernetzung von ehrenamtlichen Unterstützungsangeboten.

Die sechste Amtsperiode des Seniorenbeirates endete am 31. Mai 2024. Die neuen Mitglieder würden am 25. Juni 2024 offiziell durch den Bürgermeister berufen oder verabschiedet. Vier der bisherigen Mitglieder hätten sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung gestellt. Aus den Vorschlägen von Vereinen, Kirchen und der Bevölkerung seien die neuen Mitglieder des Seniorenbeirates 2024-2027 ausgewählt worden:

Fritz Beran, Wolfgang Eberle, Rosemarie Göke, Helmut Patsch, Volker Sütterlin, Irene Zundel, Claudia Polz, Gebhard Mang, Hans Löffler, Barbara Mertens-Löffler, Dagmar Reinke, Elisabeth Wolf, Thomas Vitt und Klaus Flohr.

Aus dem Beirat schieden Ingrid Bouveret, die seit 2009 Mitglied war, und Albert Tischler, der seit 2021 Mitglied war, aus.

Bürgermeister Özcan bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement und die Bereitschaft sich für anderen Menschen einzusetzen.

Der Gemeinderat dankte dem bisherigen Seniorenbeirat ebenfalls für seine herausragende Arbeit. Ebenso dankten sie allen neuen Beiratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, sich für die Belange der Senioren in Walzbachtal einzusetzen.

Der Gemeinderat nahm die Besetzung des Seniorenbeirats zur Kenntnis.

4.   Antrag der CDU-Fraktion auf Prüfung zur Anwendung eines CO2-Schattenpreises bei Baumaßnahmen des Bundes und der Gemeinde 

Frau Lux, die Sachbearbeiterin in der Stabsstelle Umwelt & Natur der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Die CDU-Fraktion des Gemeinderats habe am 26.04.2024 die Gemeindeverwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern die Anwendung eines CO2-Schattenpreises bei Baumaßnahmen des Bundes, wie etwa bei der Sanierung der B293 und der L571a, angewendet worden sei und ob diese Vorgehensweise in unserer Gemeinde zur Anwendung kommen könne. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das für die angesprochenen Baumaßnahmen zuständig sei, sei in der Vorlage ausführlich dargelegt.

Zur Anwendung des CO2-Schattenpreises für die Gemeinde Walzbachtal habe der Energiebeirat getagt und eine Stellungnahme abgegeben, die auch Teil der Vorlage sei. Grundsätzlich befürworte der Energiebeirat die Einbeziehung der Emissionen in Vergabeentscheidungen, auch wenn damit Vergaben an einen preislich teureren Anbieter verbunden sein sollten. Ob die höheren Kosten aber aus Gemeindesicht auch den größten CO2-Einspareffekt bewirkten, oder das Geld an anderer Stelle in der Entscheidungssphäre der Gemeinde emissionstechnisch wirksamer eingesetzt wäre, bleibe eine offene Frage, die aber vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung ebenfalls zu beantworten und aller Voraussicht nach eher einzelfallabhängig zu entscheiden sei. Aus praktischen Erwägungen würde der Energiebeirat daher davon absehen, einen Schattenpreis generell in Vergaben verpflichtend zu verankern.

In einer intensiven Diskussion beantragte die CDU-Fraktion, bei Vergabeprozessen den CO2-Fußabdruck anzufragen, der Rahmen, für welche Ausschreibungen dies erfolgen solle, solle zusammen mit dem Energiebeirat festgelegt werden.

Dieser Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

Daraufhin fasste der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeindeverwaltung auf die Einführung eines CO2-Schattenpreises bei der Planung von Baumaßnahmen und Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen verzichtet, da ansonsten jedes Vergabeverfahren juristisch auf Rechtssicherheit geprüft werden müsste.

5.   Annahme von Spenden für die Gemeinde Walzbachtal: Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen

-     Beratung und Beschlussfassung

Frau Heck, die stellvertretende Kämmerin der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt. Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) müssten seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden, welche die Gemeinde Walzbachtal für ihre Einrichtungen (z.B. Kultur, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält, förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden. Es seien insgesamt fünf Spenden über zusammen 5.601,99 € eingegangen.

Gemeinderat Volk dankte im Namen des gesamten Gemeinderats den Spendern für ihre Spende.

Der Gemeinderat fasste einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 befangen, 1 abwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 5.601,99 € zu.

6.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan wies auf die Lesung von Herrn Karl-Heinz Glaser aus der Ortschronik am 30.06.2024 im Speyerer Hof hin. Zudem gibt es anschließend die Ausstellung vom Heimat- und Kulturverein zur 100-jährigen Ersterwähnung von Jöhlingen und Wössingen in Kooperation der Gemeinde, zu der er alle herzlich einlädt.

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass das Regierungspräsidium per Pressemitteilung vom 24.06.2024 mitgeteilt habe, dass die Baustelle zur Sanierung der Brücke der L 571 ca. sechs Wochen länger dauern solle als bislang geplant. Nun werde Mitte September als Ziel genannt.

7.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 03.06.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in drei Personalangelegenheiten gefasst worden seien.