Aus der Arbeit des Gemeinderats

Hier finden Sie Zusammenfassungen der öffentlichen Gemeinderatssitzungen mit allen Beschlüssen im Wortlaut.

2024

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Einwohner aus Wössingen äußerte sich zufrieden über den Testversuch der Einbahnstraßenregelung in der Hallenstraße, die zu einem Rückgang des Verkehrs, insbesondere durch auswärtige Fahrzeuge in der Seestraße, geführt habe. Er erkundigte sich nach der Verkehrsregelung für die bevorstehende Baustelle am Wössinger Ohr.

Bürgermeister Özcan informierte, dass es ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Nachbargemeinden, der Verkehrsbehörde, der Verkehrspolizei und dem Regierungspräsidium gab. Die Baumaßnahme solle voraussichtlich von April bis Ende Juli stattfinden. Die möglichen Umleitungsstrecken werden derzeit diskutiert. Dabei forderte Bürgermeister Özcan das Regierungspräsidium auf, eine frühzeitige Information zu erhalten, um die Bürgerschaft zu informieren und zudem eine Begründung, weshalb dies nun getrennt von der erst kürzlich stattgefundenen Maßnahme umgesetzt wird.

Zur Einbahnstraßenregelung in der Hallenstraße erklärte der Bürgermeister, dass der ursprüngliche Verkehrsversuch aufgrund intensiver Beratung im Ältestenrat in den nächsten Tagen aufgehoben wird.

2. Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 einschließlich der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

  • Kenntnisnahme

Bürgermeister Özcan hielt seine Haushaltsrede. Diese ist im Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal gesondert abgedruckt und auch auf der Homepage der Gemeinde abrufbar. Der gesamte Haushaltsplanentwurf ist über das Ratsinformationssystem der Gemeinde in der Vorlage zu diesem TOP zu finden.

Der Gemeinderat nahm die Einbringung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 einschließlich der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.

3. Teilnahme an der Bündelausschreibung Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2025-01.01.2028

  • Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Nach Durchführung einer Bündelausschreibung durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH habe in 2023 nach Abschluss eines europaweiten und nationalen Verfahrens keine Vergabe vorgenommen werden können, da die Gaspreise am Weltmarkt meist nur Gültigkeiten von etwa 15 Minuten aufweisen würden. Das Ausschreibungsverfahren durch die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH sei daher an die kurze Preisgültigkeit der Gaspreise am Weltmarkt angepasst worden. Die Erdgasbelieferung für die gemeindeeigenen Gebäude sei für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2024 nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung an die Erdgas Südwest vergeben worden.

Herr Heimann erläuterte weiter, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH biete die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Beschaffung der Erdgaslieferung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 01.01.2028 an. Die Erdgaslieferung werde nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service führe das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmenden Kommunen durch. Für jeden einzelnen Teilnehmer komme mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Erdgasliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande. Die Gemeindeverwaltung empfehle die Teilnahme an der Bündelausschreibung, um die Leistungen vergabekonform vergeben zu können. Man müsse im Detail dabei noch festlegen, ob, und wenn ja zu welchem Anteil, Bio-Erdgas, bezogen werden solle.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (17 Stimmberechtigte) folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt die zuvor beschriebene Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 06.12.2023 zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Gemeinde ab 01.01.2025 bis 01.01.2028 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
  3. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat mit Erteilung einer Untervollmacht dazu ermächtigt, einen Dritten mit der Zuschlagsentscheidung zu beauftragen.
  4. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, Erdgas mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibung Erdgas über die Gt-service GmbH auszuschreiben: Für alle Abnahmestellen Erdgas mit einem Anteil von 10% Bioerdgas.

4.   Änderung des Konzessionsvertrag Strom mit der Netze BW GmbH

  • Konzessionsvertrag vom 23.11.2023
  • Beratung und Beschlussfassung

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. 2007 habe die Gemeinde Walzbachtal mit der Netze BW GmbH, ehemals EnBW Regional AG, einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.07.2029 abgeschlossen. Der Vertrag basiere auf dem Musterkonzessionsvertrag (MKV) 1.0 vom 22.02.2006. Dieser Vertrag sei mit Beschluss des Gemeinderats am 18. März 2013 geringfügig angepasst worden (MKV 2.0). Der nun vorliegende Vertrag basiere auf dem Musterkonzessionsvertrag 3.0, auf den sich der Gemeindetag BW und der regionale Energieverband verständigt hätten und sehe ebenfalls eine Laufzeit bis 31.07.2029 vor. Dazu biete der neue Vertrag wesentliche leistungsbezogene Vorteile gegenüber dem MKV 2.0.

Frau Kottucz führte weiter aus, dass aufgrund der dynamischen Entwicklungen bei der Energiewende ein jährliches Monitoring der Regelungen durch die Verbände geplant sei, um bei wesentlichen Änderungen unmittelbar reagieren und den Vertrag zu Gunsten der Gemeinde anpassen zu können. Gegenstand des Konzessionsvertrags sei das zwischen dem Konzessionär und der Gemeinde vereinbarte Recht über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören. Konzessionsabgaben seien die Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.

Frau Kottucz wies darauf hin, dass gemäß § 107 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) die Gemeinde Verträge dieser Art nur abschließen dürfe, wenn die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht gefährdet scheine und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt seien. Mit Schreiben vom 28.09.2023 bestätige das Innenministerium, dass das hierfür vorgeschriebene Sachverständigengutachten aufgrund der vorteilhaften Ausgestaltung des Mustervertrags entbehrlich sei. Ebenso sei die Vorlagepflicht bei der Rechtsaufsichtsbehörde entbehrlich.

Ohne weiteren Diskussionsbedarf fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Konzessionsvertrag vom 23.11.2023 und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des Vertrages mit der EnBW Regional AG.

5. Änderung des Konzessionsvertrag Gas mit der Netze-Gesellschaft Südwest mbH

  • Konzessionsvertrag vom 15.11.2023
  • Beratung und Beschlussfassung

Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt. Sie verwies auf ihre Ausführungen zum vorhergehenden TOP, da sich die Inhalte der beiden TOP stark ähneln würden.

Ohne weiteren Diskussionsbedarf fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Konzessionsvertrag vom 15.11.2023 und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss des Vertrages mit der Netze-Gesellschaft Südwest mbH.

6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr

Bürgermeister Özcan begrüßte die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung, Frau Neugart-Kirstein, sowie die Feuerwehrführung in der Sitzung.

Frau Neugart-Kirstein erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt und verwies dazu auf die Vorlage. Seit 2022 sei die Freiwillige Feuerwehr Walzbachtal in den Abteilungen Wössingen und Jöhlingen organisiert. Damit einhergehend seien im Rahmen der Jahreshauptversammlung neue Funktionsträger gewählt worden. Auf Grundlage der bestehenden Entschädigungssatzung sei eine Entschädigung der neuen Funktionen, insbesondere der jeweiligen Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter, nicht möglich, da es diese Funktionen bisher nicht gegeben habe. Mit der Satzungsänderung würden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 11.000,00 EUR für das Jahr 2023 entstehen. Der Betrag könne aufgrund der Änderung von einer Gruppenentschädigung auf eine funktionsbezogene Entschädigung im Bereich der Jugendbetreuer und Geräteverantwortlichen variieren.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr.
  2. Der Gemeinderat beschließt die aus der Satzungsänderung entstehende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von voraussichtlich 11.000,00 EUR für das Jahr 2023.

7. Kommunalwahl am 09. Juni 2024

a)   Bildung des Gemeindewahlausschusses

  • Wahl der Mitglieder
  • Beratung und Beschlussfassung

b)  Festsetzung der Sitzungsentschädigung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

  • Beratung und Beschlussfassung

c)   Festsetzung der Wahlhelferentschädigung in den Wahlvorständen

  • Beratung und Beschlussfassung

d)  Allgemeine Informationen

  • Kenntnisnahme

Frau Dietzel, die Sachgebietsleiterin Bürgerdienste der Gemeindeverwaltung erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt und verwies dazu auf die ausführliche Vorlage.

Für die Bildung des Gemeindewahlausschusses bat Bürgermeister Özcan die Gemeinderatsfraktionen um Vorschläge. Der Gemeindewahlausschuss bestehe aus dem Vorsitzenden sowie mindestens zwei weiteren Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern.

a)   Auf Vorschlag aus den Fraktionen wählte der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Personen in den Gemeindewahlausschuss:

  • Vorsitzender: Karl-Heinz Burgey
  • Stellv. Vorsitzende: Beate Müller
  • Beisitzer: Uta Kruk, Uwe Volk
  • Stellv. Beisitzer: Stefan Keller, Roland Schneider

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat

b)      beschließt dessen Sitzungsentschädigung in Höhe von 40 € je Sitzung.

c)      beschließt eine Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer für den Wahlsonntag von 70 € und den Montag von 60 €.

d)      nimmt die allgemeinen Informationen zur Kenntnis.

8. Annahme von Spenden für die Gemeinde Walzbachtal: Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt.

Gemeinderat Volk dankte im Namen des ganzen Gremiums allen Spendern. Bürgermeister Özcan schloss sich diesem Dank im Namen der Gemeindeverwaltung an.

Ohne weitere Diskussionen fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 3.814,10 € zu.

9. Bekanntgaben

Keine.

10. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 18.12.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Personalangelegenheit und einer Jagdangelegenheit gefasst worden seien.

1. Fragestunde der Einwohner

Aus den Reihen der anwesenden Einwohner wurden keine Fragen gestellt.

2. Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

a)   Beschluss über die Festsetzungen in der Haushaltssatzung

b)  Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm

  • Beratung und Beschlussfassung

Gemeinderat Villano hielt die Haushaltsrede der CDU-Fraktion.

Gemeinderätin Zipf hielt die Haushaltsrede der Fraktion von B‘90/ Die Grünen.

Gemeinderätin Meyer hielt die Haushaltsrede der SPD-Fraktion.

Gemeinderat Fanz hielt die Haushaltsrede der FDP-Fraktion.

Die Reden sind auf der Homepage  zu finden.

Bürgermeister Özcan dankte den Fraktionsvorsitzenden für ihre Reden. Weiter dankte er den Mitgliedern des Gemeinderates für die immer konstruktive und sachliche Diskussion.

Jeweils einstimmig (16 Stimmberechtigte anwesend) fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 in der vorliegenden Fassung.
  2. Die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2027 in der vorliegenden Fassung.

3. Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die Vorlage sowie den Haushaltsplan, in dem alle in der Vorlage vorgestellten Zahlen ebenfalls eingesehen werden könnten.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (16 Stimmberechtigte anwesend) folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Den Wirtschaftsplan 2024 in der vorliegenden Fassung.
  2. Die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2027 in der vorliegenden Fassung.

4. Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die Vorlage sowie den Haushaltsplan, in dem alle in der Vorlage vorgestellten Zahlen ebenfalls eingesehen werden könnten.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (16 Stimmberechtigte anwesend) folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Den Wirtschaftsplan 2024 in der vorliegenden Fassung.
  2. Die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2027 in der vorliegenden Fassung.

5. Befugnis des Bürgermeisters zum Abschluss von Mietverträgen zur Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Die aktuelle Fassung der Hauptsatzung der Gemeinde Walzbachtal spreche dem Bürgermeister gem. § 13 Abs. 2 Nr. 9 einen Abschluss von Mietverträgen bis zu einer Jahresmiete von 2.500,00 EUR zu. Um hinsichtlich möglicher Flüchtlingszuweisungen aufgrund des Ukrainekriegs reagieren zu können, sei dem Bürgermeister im Rahmen eines Gemeinderatsbeschlusses vom 25.04.2022 für eine Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen eine befristete Ausnahmegenehmigung in unbegrenzter Höhe für diese Fälle erteilt worden. Diese Befugnis sei nun ausgelaufen.

Bürgermeister Özcan berichtete weiter, aktuell habe die Gemeinde ca. 15 Wohnungen/Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Hierfür würden derzeit monatlich ca. 23.000,00 EUR Miete inkl. Nebenkosten anfallen. Da die Mietverträge teilweise verlängert oder aber auch zusätzliche Mietverträge für weitere Wohnungen abgeschlossen werden müssten, sollte der Bürgermeister hierzu ermächtigt werden.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bürgermeister für die nächsten 12 Monate zu ermächtigen, Mietverträge zur Unterbringung von Geflüchteten in eigenem Ermessen und nach Bedarf abzuschließen. Die Gemeindeverwaltung gibt dem Gemeinderat quartalsweise Kenntnis über die Höhe der Mietaufwendungen für die Unterbringung.

6. Bekanntgaben

Keine.

7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 22.01.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Mietangelegenheit, einer Sponsoring-Vertragsangelegenheit, einer Grundstücksangelegenheit und einer Personalangelegenheit gefasst worden seien.

1. Fragestunde der Einwohner

Aus den Reihen der anwesenden Einwohner wurden verschiedene Fragen zum Thema Windenergie und dabei vor allem zur geplanten Windenergieanlage auf dem Heuberg auf Weingartener Gemarkung gestellt.

Auf die Frage, ob eine Energiegenossenschaft geplant sei, antwortete Bürgermeisterstellvertreterin Belstler, dass dies im Gemeinderat bislang nicht besprochen worden sei. Sie wies darauf hin, dass es sich bei der Windenergieanlage, die auf dem Heuberg geplant sei, um ein Projekt der Gemeinde Weingarten handele.

Viele Fragen zeigten Bedenken und Befürchtungen über Belastungen der Jöhlinger Einwohnerschaft durch die geplante Anlage auf dem Heuberg. Die Sorgen bezogen sich auf Themen wie Lärm/Infraschall, Abstand zur Jöhlinger Wohnbebauung, Schattenwurf, Flächenverbrauch, Beeinträchtigung des Naturschutzes und mehr.
Bürgermeisterstellvertreterin Belstler sammelte die Fragen aus der Einwohnerschaft, um sie durch den anwesenden Gast, Herrn Dr. Proske, den Verbandsdirektor des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein im Rahmen seines Vortrags zum dazu gehörenden TOP 2 beantworten zu lassen.

2. Stellungnahme der Gemeinde Walzbachtal zur Neuaufstellung des Regionalplans Vorranggebiete für Windenergieanlagen

Herr Dr. Proske erläuterte seinen Sachvortrag anhand einer Präsentation, die auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bericht zu dieser Sitzung einsehbar ist. Die Planung von Windenergieanlagen liege rechtlich nun auf der regionalen Ebene, die Gemeinden, auch Walzbachtal, müssten sich jetzt als Träger öffentlicher Belange beteiligen, um Einfluss auf die Planung nehmen zu können. Zwei Prozent der Landesfläche seien für Vorrangflächen für erneuerbare Energien aus Wind und Sonne auszuweisen, 1,8 Prozent davon würden auf Windenergieanlagen entfallen. Mit der vorliegenden Planung würde es nach Rechtskraft es keinen rechtlichen Anspruch mehr für eine Genehmigung außerhalb der Vorranggebiete geben, wenn das Ziel von 1,8 % erreicht werde. Wenn das allerdings nicht gelinge, würden alle Flächen für Anlagenstandorte grundsätzlich freigegeben und Gemeinden hätten dann keinen Einfluss mehr auf die Standortwahl und die Investoren. Es liege daher im Interesse aller Beteiligten, dass die Quote erfüllt werde. Die im Planentwurf ausgewiesene Fläche seien 3,3 % der Gesamtfläche von Baden-Württemberg, so dass man noch eine gewisse Pufferfläche für Anpassungen habe.

Zu den geäußerten Befürchtungen über die Lärmbelastung erklärte Herr Dr. Proske, lärmtechnisch seien die Anlagen deshalb unproblematisch, weil man zu der geltenden Abstandsregelungen in den eigenen Planungen noch einmal 100 Meter dazugegeben habe, weil zu erwarten sei, dass die Anlagen in Zukunft noch höher gebaut würden. In der endgültigen Genehmigungsplanung für einzelne Windanlagenprojekte sei aber immer eine spezielle Lärmbegutachtung vorgesehen, sodass die generelle Ausweisung von Vorrangflächen nicht automatisch eine Anlage an diesem Standort bedeute. Die allgemein geltenden Lärmgrenzwerte seien auch durch Windenergieanlagen einzuhalten. Es komme auch auf Höhe und Bautyp der geplanten Anlage an. In den vergangenen Jahren habe sich die Wirtschaftlichkeit der Anlagen starkverbessert, so Proske. Es gebe sogar Anlagen, die mit einem Winddruck von 160 Watt pro Quadratmeter noch wirtschaftlich laufen würden.
Die geplante Anlage auf dem Heuberg falle in die Gemarkung Weingarten und damit sei die Gemeinde Walzbachtal im Planverfahren auch nicht die maßgebliche Stelle.

Herr Dr. Proske erläuterte auch das weitere rechtliche Verfahren. Jeder Bürger werde erneut die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme erhalten.

Herr Dr. Proske stand danach noch für viele weitere Fragen aus den Reihen des Gemeinderats zu Verfügung.

Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte dem Gemeinderat dann die Bereiche des Regionalplans Vorranggebiete Windenergie, die die Gemarkung der Gemeinde Walzbachtal beträfen. Die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergieanlagen befänden sich zwischen den Gewannen „Fraueneich“, „Inzerloch“, „Hasensprung“, „Bäuerterwald“, „Beim Kuhställe“ und „Hinterwald“ und hätten eine Fläche von ca. 61 Hektar.
Zum Vorranggebiet „Gewann Wickenberg“ erklärte Herr Heimann, dass es nahezu dem bereits durch die Gemeinde im Jahr 2016 im Teilflächennutzungsplan Wind vorgesehenen Areal nördlich des Zementwerkes entspreche. Aus Sicht der Verwaltung sei das ausgewiesene Gebiet durch die Anlehnung an das bereits durch die Gemeinde Walzbachtal vorgesehenen Gebietes in Ordnung und könne im Regionalplan beibehalten werden. Eine Erweiterung dieser Fläche und des Vorranggebietes in den nördlich gelegenen Wald könnte als Ersatz für die Streichung anderer ausgewiesener Flächen geprüft werden.

Zum Vorranggebiet „Gewanne Viehtrieb/Hasensprung/ Beim Kuhställe“ erklärte Herr Heimann, dass aus Sicht der Gemeindeverwaltung die in dieser Form durch den Regionalverband ausgewiesene Fläche für Windenergieanlagen so nicht beibehalten werden könne. Innerhalb des ausgewiesenen Suchraums befindet sich der Waldkindergarten der Gemeinde Walzbachtal (Flurstk 14368, Gewann „Beim Kuhställe“). Dieser sei bisher mit 20 Kindern belegt und solle in den nächsten Jahren durch einen zweiten Waldkindergartenwagen erweitert werden. Die angedachte Vorrangfläche für Windenergieanlagen könne in diesem Bereich seitens der Gemeindeverwaltung nicht akzeptiert werden. Es wäre grob fahrlässig in diesem Bereich eine Windkraftanlage mit Emissionen und Sicherheitsgefährdungen durch Schnee-/Eisbruch und Brandgefahr auszuweisen. Es sollte ein Siedlungs-/Sicherheitsabstand von 800m um den Walkindergarten einzuhalten werden.

Herr Heimann erläuterte weiter, im Gewann „Hasensprung“ sei ein wichtiger Naherholungsraum gelegen, in welchem Weinanbau und Kleingartennutzung vorlägen. Die Nutzung des Bereiches sei im rechtsgültigen Bebauungsplan „Hasensprung“ geregelt. Die Gemeindeverwaltung empfehle dem Regionalverband aus diesen Gründen zu prüfen, ob ein entsprechender Siedlungs- und Sicherheitsabstand eingehalten werden müsse.
Nach Prüfung der Gemeindeverwaltung könne bei Realisierung von Windenergieanlagen innerhalb des angedachten Bereiches der erforderliche Siedlungsabstand von 800m für die Aussiedlerhöfe Binsheim 11-13 und Martinshof nicht überall eingehalten werden. Seitens der Gemeindeverwaltung werde angeregt, den erforderlichen Siedlungsabstand von 800m einzuhalten und die Fläche für Windenergieanlagen zu reduzieren.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeindeverwaltung die vorgeschlagene Stellungnahme wie in der Vorlage ausgeführt im Beteiligungsverfahren „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ seitens der Gemeinde Walzbachtal an den Regionalverband abgeben soll.

3. Stellungnahme der Gemeinde Walzbachtal zum Teilregionalplan "Solar" des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein habe in seiner Sitzung vom 13.12.2023 die Offenlage des Planentwurfes zur Teilfortschreibung Solar beschlossen Die aus den Planungskriterien hervorgegangenen Vorranggebiete für Freiflächensolaranlagen sowie die Plansätze und der Umweltbericht befänden sich seit dem 27.12.2023 im Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit (27.12.2023 bis 02.02.2024) sowie die Träger öffentlicher Belange (27.12.2023 – 31.03.2024).
Aus diesem Grund wolle die Verwaltung das Gremium über den aktuellen Planungsstand der Vorranggebiete für Solaranlagen bzw. Freiflächen-PV-Anlagen in Walzbachtal informieren. Auf dem Übersichtsplan der Vorranggebiete für Windenergieanlagen sei ersichtlich, dass sich auf der Gemarkung Walzbachtal keine vorgesehenen Freiflächensolaranlagenvorranggebiete befinden würden. Lediglich in direkter Nähe zum Brettener Ortsteil Dürrenbüchig sei ein Vorranggebiet auf Brettener Gemarkung ausgewiesen. Der Standort in Dürrenbüchig beeinträchtige die planungsrechtlichen Belange der Gemeinde Walzbachtal nicht. Eine Verschattung oder anderweitige Beeinträchtigung durch die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage innerhalb des Vorranggebietes seien voraussichtlich nicht zu erwarten.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde beantragt, eine zusätzliche Fläche für Freiflächensolaranlagen in den Gewannen „Viehtrieb“/ „Beim Kuhställe“ südlich des Waldkindergartens auszuweisen
Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag mit 2 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 14 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass andere Belange der Gemeinde Walzbachtal durch die in der Teilfortschreibung Freiflächensolaranlagen des Regionalplans enthaltenen Flächen nicht berührt sind.

4. Stellungnahme der Gemeinde Walzbachtal zum Teilregionalplan "Windenergie" des Regionalplanes Nordschwarzwald

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Der Regionalverband Nordschwarzwald habe die Gemeinde Walzbachtal mit Schreiben vom 30.01.2024 und 13.02.2024 darüber informiert, dass sie im Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz gehört werden solle. Die Gemarkung Walzbachtal liege nicht im Regionalverband Nordschwarzwald, grenze jedoch mit der Grenze zwischen Wössingen und Königsbach-Stein unmittelbar an das überplante Gebiet an. Daher empfehle die Gemeindeverwaltung dem Gremium eine Stellungnahme zur vorliegenden Planung abzugeben.

Herr Heimann erläuterte, dass auf der Raumnutzungskarte für die Gemarkung Königsbach Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen seien. Diese ausgewiesenen Vorranggebiete hätten einen Abstand von ca. 1.400 m zur Bebauung im Ortsteil Wössingen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung könne der Ausweisung der Vorranggebiete daher nicht widersprochen werden.

Herr Heimann erklärte, die Gemeindeverwaltung empfehle dem Gremium daher die Abgabe einer Stellungnahme mit folgendem Inhalt:
Die Gemeinde Walzbachtal bedankt sich für die Beteiligung im Anhörungsverfahren. Belange der Gemeinde Walzbachtal sind von der vorliegenden Planung nicht berührt oder beeinträchtigt.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Abgabe der Stellungnahme zum Teilregionalplan „Windenergie“ des Regionalverbandes Nordschwarzwald.

5. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Jöhlingen II"

  • Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Nach § 162 BauGB sei die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt sei. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme seien städtebauliche Missstände insoweit behoben oder verbessert worden, als öffentliche Sanierungsfördermittel zur Verfügung gestanden hätten oder die Sanierungsbeteiligten zur Mitwirkung bereit gewesen seien. Die in diesem Rahmen möglichen Sanierungsmaßnahmen seien nunmehr abgeschlossen. Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat würden der Beschluss über die Satzung veröffentlicht und die Löschung der Sanierungsvermerke aus den entsprechenden Grundbüchern beantragt.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Jöhlingen II“.

6. Antrag Nr. 235: Verabschiedung einer Marktsatzung für den Genussmarkt der Gemeinde Walzbachtal

  • Beratung und Beschlussfassung

Frau Dietzel, die Sachgebietsleiterin Bürger- & Sozialdienste, erläuterte den Sachverhalt. Seit dem 03.10.2022 finde regelmäßig abwechselnd auf dem Rathausplatz in Wössingen und auf dem Kirchplatz in Jöhlingen immer am 1. Montag des Monats ein Genussmarkt statt. Die Fraktionen der CDU, Grünen, SPD und FDP sowie die entsprechenden Ortsverbände hätten gemeinsam angeregt, eine Marktsatzung zu erstellen. Ziel dieser Satzung sei es, klare Regelungen für den Genussmarkt festzulegen. Dazu würden die Festlegung von Flächen und Grenzen für den Markt, die Art der angebotenen Produkte und aufgestellten Stände sowie Fragen zur Organisation, Verhaltensregeln und Sanktionen bei Regelverstößen gehören.
Frau Dietzel erklärte weiter, die Gemeindeverwaltung sei der Auffassung, dass der erfolgreiche Verlauf des Genussmarktes gezeigt habe, dass sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Marktstandbetreiber die Veranstaltung positiv annähmen, daran teilnähmen und weiterführen möchten.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über den Genussmarkt der Gemeinde Walzbachtal (Genussmarktsatzung).

7. Bekanntgaben

Bürgermeisterstellvertreterin Belstler gab bekannt, dass die Gemeindeverwaltung derzeit eine genaue Untersuchung einer Straßensanierung der Wössinger Straße von der Karlsruher Straße bis zum Ortsausgang Richtung Jöhlingen, Höhe Baubetriebshof noch im Jahr 2024 plane. In einer der nächsten Sitzungen solle der Gemeinderat darüber beraten. Teil dessen solle die Untersuchung einer sicheren Querung der Wössinger Straße zwischen dem Gelände des TV Wössingen und dem REWE-Markt sein. Die Umsetzung der genannten Maßnahmen, inklusive der bereits angedachten Verlängerung des Gehwegs bis zum Baubetriebshof, solle dann Anfang 2025 beginnen, da dafür dieses Jahr keine Haushaltsmittel vorgesehen seien. Die verschiedenen Maßnahmen sollen dabei gebündelt durchgeführt werden. 

8. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Keine.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte Bürgermeister Özcan, dass TOP 3 zurückgezogen werde.

1. Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2. Erstellung eines Lärmaktionsplans für Walzbachtal nach §§ 47d und 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Reichert vom Planungsbüro Modus Consult in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Alle von der Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden seien vom Ministerium für Verkehr aufgefordert worden, gemäß der gesetzlichen Frist bis spätestens 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne aufzustellen bzw. bestehende Pläne zu überprüfen. Die Verpflichtung betreffe ebenso Lärmaktionspläne, deren Aufstellung bzw. Überprüfung weniger als fünf Jahre zurückliege. Der letzte Lärmaktionsplan der Gemeinde Walzbachtal sei im Jahr 2017 vom Ingenieurbüro Modus Consult erstellt worden.

Herr Reichert erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt zur Erstellung einer Lärmaktionsplanung anhand einer Präsentation. Mit der Verabschiedung des Kooperationserlasses des Landesverkehrsministeriums im Februar 2023 setze das Land EU-Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen um. Der alte Lärmaktionsplan der Gemeinde aus dem Jahr 2017 habe die Einrichtung von Tempo 30 im Bereich Jöhlinger Straße zwischen B 293 und Kirchplatz zur Folge gehabt. Die Einrichtung weiterer Bereiche mit reduzierter Geschwindigkeit sei über das Mobilitätskonzept erfolgt.

Herr Reichert erklärte, dass die Bereiche Gondelsheimer Straße und Steiner Straße ein Dauerthema seien, für die auch eine Einrichtung von Tempo 30 wünschenswert seien. Es gebe nun eine geänderte rechtliche Grundlage durch neuen Kooperationserlass, u.a. den Wegfall des Zustimmungsvorbehalts des RP bei innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen, oder auch eine Möglichkeit für einen Lückenschluss bis zu 300 Meter bei Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts zur Verstetigung des Verkehrsflusses. Dazu komme für Walzbachtal eine Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen für alle erfassten Gebiete, unabhängig von Lärmproblemen.

Herr Reichert berichtete weiter, dass es auch neue Durchführungsvorschriften gebe, so sei die Anwendung neuer Berechnungsverfahren (BUB, RLS-19) vorgeschrieben, sodass aufgrund differenzierter Fahrzeugkategorien Verkehrszählungen notwendig seien.

Zum Verfahren erklärte er, dass eine Vorstellung der Veränderungen in der 4. Runde und eine erneute Abwägung vorgesehen seien, darauf erfolge ein Zusammentragen der empfohlenen Maßnahmen zur Lärmminderung mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit Synopse und Bewertung und dem Beschluss des Endberichts des Lärmaktionsplans im Gemeinderat.

Bürgermeister Özcan dankte Herrn Reichert für seine Ausführungen. Er erklärte, dass der Gemeinde Walzbachtal zwei Angebote zur Erstellung eines Lärmaktionsplans vorlägen. Die Verwaltung empfehle, dem günstigeren Bieter Modus Consult mit 8.996,40 € den Zuschlag zu erteilen. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Planungsbüro sei auch für die Gemeinde bereits in der Lärmaktionsplanung und mehrfach in Bebauungsplanverfahren, etc. tätig gewesen und sei als zuverlässiger und korrekter Vertragspartner bekannt.

Das Angebot des 2. Bieters unterscheide zwei Varianten. Bei Variante I werde ein Lärmaktionsplan erstellt, mit dem die Gemeinde Walzbachtal lediglich die grundlegenden gesetzlichen Vorgaben erfülle und in dem ausschließlich die Bundesstraße 293 untersucht werde. Weitere Straßenabschnitte seien nicht enthalten. Die Anordnung einer Zone 30 in der Steiner Straße und Gondelsheimer Straße durch das Landratsamt könne aufgrund des Lärmaktionsplans beantragt werden. Die Verwaltung empfehle daher die Fortschreibung eines ausführlicheren Lärmaktionsplans, auf welchem auch bei künftigen Fortschreibungen aufgebaut werden könne.

Die Kosten hierfür belaufen sich in der Variante II des 2. Bieters auf 17.243,10 € brutto. Die Begründung für den Preisunterschied liege darin, dass der 2. Bieter für die Gemeinde Walzbachtal noch kein Schallausbreitungsmodell erstellt haben und die Erstellung des Modells kostenintensiv ist. Da Modus Consult bereits einen ausführlichen Lärmaktionsplan erstellt habe und auf ihr bestehendes Modell zurückgreifen können, falle das Angebot günstiger aus.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, dass im Haushaltsplan 2024 für die Erstellung eines Lärmaktionsplans vorgesehen seien, es handele sich um eine außerplanmäßige Ausgabe. Aufgrund des laufenden gesetzlichen Verfahrens sei der Lärmaktionsplan aber dringend umzusetzen, die Deckung werde durch Minderausgaben im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Planungsbüro Modus Consult mit der Durchführung entsprechend dem vorliegenden Leistungsangebot und die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.996,40 €.

3. TOP zurückgezogen

4. Erneuerung von Drosselorganen an Regenüberläufen und Sanierung von Schachtabdeckungen

  • Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse
  • Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Seitens der Gemeinde Walzbachtal seien in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen worden, um das bestehende Kanalnetz hydraulisch zu optimieren und bestmöglich auszunutzen. Nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung der Kanalplanungen durch das Landratsamt habe die Ausschreibung der noch zur Optimierung anstehenden Regenüberläufe veranlasst werden können. Zusätzlich sei die Erneuerung von insgesamt 20 Schachtabdeckungen in die Ausschreibung mit aufgenommen worden, da der Baubetriebshof diese Leistungen in dieser Menge nicht zeitnah ausführen könne. Hiervon würden 4 Schachtabdeckungen in den Zuständigkeitsbereich des Abwasserverbands entfallen.

Herr Heimann berichtete weiter, die Ausschreibungsunterlagen seien durch die BIT-Ingenieure erstellt und eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt worden. Zum Submissionstermin am 13.03.2024 habe nur die Fa. Gebr. Ezel GmbH & Co. KG aus Vaihingen/Enz ihr Angebot von insgesamt 409.589,74€ brutto eingereicht.

Das bepreiste Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure vor Ausschreibung der Maßnahmen habe voraussichtliche Kosten in Höhe von 391.774,78€ brutto geliefert. Die Kostenüberschreitung des Angebotes liege damit bei ca. 4,5%.

Herr Heimann erklärte, im Haushalt der Gemeinde Walzbachtal seien ausreichende Finanzmittel eingestellt. Der Abwasserverband am Walzbach habe die Kostenübernahme für die Sanierung der Schachtabdeckungen des AWV bestätigt. Hier sei vorgesehen, dass die beauftragte Firma diese direkt an den AWV berechne. Die Gemeindeverwaltung empfehle daher die Vergabe der Bauleistungen an die Fa. Ezel zum Bruttoangebotspreis von 409.589,74€.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen der Gemeinde Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 389.589,74€ an die Fa. Ezel GmbH & Co. KG aus Vaihingen/Enz zu vergeben.

5. Sanierung Hochwasserrückhaltebecken Seewiesen

  • Vergabe der Bauleistungen für Kanalsanierung, Schlosserarbeiten, techn. Ausrüstung
  • Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.12.2023 seien die Bauleistungen der Hauptgewerke zur Sanierung des Hochwasserbeckens Seewiesen vergeben worden. Die ausführende Firma habe zwischenzeitlich bereits mit den Erdarbeiten und der Herstellung der Baustraße begonnen. Ab dem 10. April sollen die Verbauarbeiten vor Ort auf der Baustelle beginnen. Das Fertigteil des neuen Einlaufschachtes solle voraussichtlich Mitte Mai 2024 montiert werden.

Herr Heimann stellte die Ausschreibungsergebnisse für die noch fehlenden Gewerke anhand der Vorlage vor. Die Gemeindeverwaltung empfehle die Vergabe an die jeweils günstigsten Bieter. Im Haushalt 2024 seien ausreichende Finanzmittel eingestellt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Leistungen der techn. Ausrüstung/ Elektrotechnik an die Klaus Dietrich Schaltanlagenbau GmbH aus Pirmasens zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 121.901,26€ zu vergeben.
  2. Der Gemeinderat beschließt, die Schlosserarbeiten an die Holl Stahlbau GmbH aus Stutensee zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 88.218,47€ zu vergeben.
  3. Der Gemeinderat beschließt, die Kanalsanierungsarbeiten an die Fa. Vogel- Bau aus Lahr zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 39.894.82€ zu vergeben.

6. Bekanntgaben

Wasserrohrbruch Mozartstraße

Am 4. April 2024 nachmittags ereignete sich ein Wasserrohrbruch an der Hauptleitung der Trinkwasserleitung im Bereich Mozartstraße 18. Der Rohrbruch wurde bereits durch die Stadtwerke Karlsruhe mit einer Rohrbruchschelle repariert.

Durch das austretende Wasser wurden Teilbereiche der Mozartstraße unterspült, sodass es zu abgesunkenen und teilweise auch eingebrochenen Asphaltbereichen auf einer Länge von ca. 35 m kam. Ob sich der unterspülte Bereich noch weiter vergrößert, kann derzeit nicht gesagt werden. Die Straße wurde für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Eine Kanalbefahrung soll jetzt den Zustand des Hauptkanals erkunden, da im Kanal ungewöhnlich viel Erdmaterial festgestellt wurde. Im Anschluss an die Kanalbefahrung wird das Planungsbüro BIT in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung das weitere Vorgehen festlegen.

7. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gibt bekannt, dass in der Sitzung am 11.03.2024 ein nichtöffentlicher Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden sei.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Özcan bekannt, dass TOP 4 zurückgezogen werde, da der Referent des Landratsamtes leider nicht an der Sitzung habe teilnehmen können.

1.   Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2.   Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer

-     Beratung und Beschlussfassung -

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeindeverwaltung erläuterte den Sachverhalt. Zuletzt sei die Vergnügungssteuersatzung in 2014 angepasst worden. Derzeit erhebe die Gemeinde Walzbachtal verschiedene Steuersätze: mit Gewinnmöglichkeit nach Bruttokasse: 18 v.H, ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen: 120,00 € oder ohne Gewinnmöglichkeit sonstige Orte: 30,00 €

Frau Kottucz erklärte weiter, aktuell befänden sich in der Gemeinde 7 Spielautomaten in 4 Örtlichkeiten, im Jahr 2023 seien rund 34.600 € Vergnügungssteuern festgesetzt worden (2022 rund 30.000 €). Einnahmen aus Geräten ohne Gewinnmöglichkeit bestünden derzeit nicht. Eine Anpassung der Steuersätze könne erfolgen, Mehreinnahmen seien hier jedoch aktuell nicht abzusehen.

Frau Kottucz erklärte, insbesondere im Hinblick auf die Haushaltslage empfehle die Verwaltung eine Anpassung der Bruttokasse auf 22 v.H. Die entsprechende Satzungsänderung sei der Vorlage beigefügt.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Vergnügungssteuersatzung wie in der Anlage beigefügt.

3.   Bauantrag:Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Flst. Nr. 12741, OT Wössingen

Frau Friedel vom Amt III Bauen & Technik erläuterte den Sachverhalt.

Der Bauherr plane die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flurstück 12741 im Gewann „Zwischen zwei Herdwegen“ im Ortsteil Wössingen. Die Halle weise eine Größe von 16,00 m x 18,00 m und eine Höhe von ca. 7 m auf. Die Wandhöhe sei 4,65 m und die Dachneigung werde mit 16 Grad angegeben. Das Dach werde mit einer Photovoltaikanlage bestückt.

Frau Friedel erklärte weiter, das Grundstück liege im baurechtlichen Außenbereich, sodass sich die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit nach § 35 BauGB beurteile. Der Bauherr könne eine landwirtschaftliche Privilegierung vorweisen. Die Errichtung einer baulichen Anlage nach § 35 BauGB sei aber auch nur dann zulässig, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen würden, dies sei nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung nicht der Fall

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben zu erteilen.

4.   zurückgezogen

5.   Sozialarbeit Senioren und Integration

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Nadine Wipfler, die Sozialarbeiterin der Gemeindeverwaltung, sowie Herrn Wolfgang Eberle vom Seniorenbeirat Walzbachtal und Frau Beate Hettich, die Koordinatorin der Aktion „Walzbachtal hilft!“ in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Frau Wipfler stellte dem Gemeinderat und den anwesenden Einwohner*innen die Schwerpunkte ihrer Arbeit anhand einer Präsentation vor, die auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bericht zu dieser Sitzung zu finden ist. Sie sei u.a. Anlaufstelle für Menschen in Krisensituationen und biete hier eine Beratung mit einer Weitervermittlung an spezielle Anlaufstellen. Weiter sei sie für die fachliche Zusammenarbeit mit Institutionen, Fachstellen, Einrichtungen und Ämtern zuständig. Auch sei sie Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde. Sie se auch Teil des Leitungsteam Bürgertreff, die Ansprechpartnerin des Initiativkreises Demenz, des Soziales Netzes Walzbachtal und des Seniorenbeirats.

Herr Eberle stellte dem Gremium die Arbeit und die Projekte des aktuellen Seniorenbeirats vor, dessen Amtszeit in den nächsten Wochen enden werde. Er warb für die Beteiligung im Seniorenbeirat, da dieser sich in besonderem Maße für die Belange der älteren Bevölkerung einsetze und in vielen Projekten tolle Maßnahmen habe umsetzen können, die teilweise Vorbildcharakter für andere Projekte im Landkreis gehabt hätten. Auch er zeigte in der Präsentation viele Eindrücke der vergangenen Projekte.

Frau Wipfler stellte dem Gemeinderat einen weiteren Bereich des Arbeitsfeldes der Sozialarbeit der Gemeinde vor, den Bereich der Betreuung und Integration von Geflüchteten. Auch hier sei Frau Wipfler die Ansprechpartnerin seitens der Gemeindeverwaltung, es gebe mit dem Team von „Walzbachtal hilft!“ aber auch ein sehr engagiertes Team Ehrenamtlicher, ohne die die wichtige Integrationsarbeit gar nicht geleistet werden könnte.

Frau Hettich stellte die bisherigen Aktionen von „Walzbachtal hilft!“ ebenfalls anhand der Präsentation vor und machte auch Werbung für das nächste Projekt, das Chorprojekt „Walzbachtal SINGT“.

Bürgermeister Özcan dankte im Namen der Gemeindeverwaltung und auch des Gemeinderats allen ehrenamtlich engagierten Personen, die sich in diesen Themenbereichen einbringen würden. Ohne sie könne man die ganzen Themengebiete gar nicht abdecken.

Diesem Dank schlossen sich Sprecher aller Gemeinderatsfraktionen ausdrücklich an.

Der Gemeinderat nahm damit die Ausführungen zur Kenntnis.

Präsentation

6.   Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit in Walzbachtal

-     Information an den Gemeinderat

Bürgermeister Timur Özcan begrüßte Frau Julia Leuser, die Jugend- und Schulsozialarbeiterin der Gemeindeverwaltung in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Bereits seit mehreren Jahren sei Frau Leuser als Sozialarbeiterin erfolgreich für unsere Kinder und Jugendlichen in engerer Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung, Kinderhorten, Vereinen und Organisationen tätig. Darüber hinaus sei seit 2021 die Schulsozialarbeit zu ihren bisherigen Aufgaben hinzugekommen.

Frau Leuser berichtete dem Gemeinderat aus ihrem Aufgabenbereich anhand einer Präsentation, die auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bericht zu dieser Sitzung zu finden ist. Im Bereich der Schulsozialarbeit sei ihr Schwerpunkt, als Ansprechperso präsent zu sein, für die Kinder, für Lehrkräfte und für Eltern. Themen bei Kindern seien Streit, Probleme daheim, Lernschwierigkeiten, u.a., Themen bei Lehrkräften seien herausforderndes Verhalten, Klassendynamik, Einzelfälle, während bei Eltern vor allem Unterstützung bei Gesprächen oder das Herstellen eines Erstkontakt zu Beratungsstellen gefragt seien. Als Schulsozialarbeiterin teile sie sich ihre Zeit zwischen den beiden Grundschulen auf und sei damit Ansprechpartnerin für ca. 25 Lehrkräfte, ca. 350 Schüler*innen und deren Eltern.

Weiter stellte Frau Leuser ihre Projekte und Arbeitsbereiche im Bereich der Offenen Jugendarbeit vor.

Besonders im Bereich der Jugendbeteiligung sei man sehr engagiert.

Bürgermeister Özcan und Frau Leuser gaben bekannt, dass man sich erfolgreich für das Projekt „Jugend entscheidet“ der gemeinnützigen Hertie-Stiftung beworben habe und als eine von 10 Kommunen deutschlandweit nun ein gefördertes Beteiligungsprojekt für Jugendliche werde umsetzen können, wobei man professionelle Begleitung und finanzielle Mittel von der Stiftung erhalten werde.

Bürgermeister Özcan dankte Frau Leuser für ihren Bericht und für ihre engagierte Arbeit.

Diesem Dank schloss sich der Gemeinderat an.

Nach kurzer Diskussion nahm der Gemeinderat die Ausführungen zur Kenntnis.

Präsentation

7.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan warb für das Maibaumstellen am 30.04. in beiden Ortsteilen.

Bürgermeister Özcan wies darauf hin, dass das PV-Mobil der Energieagentur des Landkreises am 07.06.2024 auf den Rathausplatz Wössingen kommen werde, nicht am 14.06.2024 wie ursprünglich geplant.

8.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gibt bekannt, dass in der Sitzung am 08.04.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Vertragsangelegenheit, einer Grundstücksangelegenheit, 2 Ratenzahlungen, 4 Niederschlagungen und 2 Personalangelegenheiten gefasst worden seien.

1.   Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

 

2.   Biotopverbundplanung - Hier: Beschluss zur Erstellung einer Biotopverbundplanung

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Lux, die zuständige Sachbearbeiterin der Stabsstelle Umwelt & Natur der Gemeindeverwaltung und Frau Rau, Biotopverbundberaterin des Landschaftserhaltungsverbands Landkreis Karlsruhe e.V. in der Sitzung.

Frau Rau erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand einer Präsentation, die auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bericht zur Sitzung zu finden ist.

Sie finden die Berichte aus der Arbeit des Gemeinderats unter www.walzbachtal.de > Rathaus & Service > Gemeinderat & Politik > Aus der Arbeit des Gemeinderats.

Frau Rau führte aus, der voranschreitende Rückgang unserer heimischen Arten und ihrer Lebensräume sei in aller Munde. Gründe hierfür seien unter anderem die Zerschneidung der Landschaft, ein anhaltender Schwund bedeutender Flächen im Offenland sowie die Auswirkungen des Klimawandels. Der Landesweite Biotopverbund solle dabei helfen, Biotope und somit den Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und einen Austausch zwischen Lebensräumen zu ermöglichen.

Es sei ein Eckpunktepapier, resultierend aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“, erarbeitet worden, das die landesweite Umsetzung eines funktionalen Biotopverbunds auf 15 % der Landesfläche fordere. Mit der Novelierung §22 NatschG BW im Juli 2020 sei festgelegt worden, dass bis 2030 15 % der Gesamtlandesfläche für den Biotopverbund zur Verfügung stehen sollten. Alle öffentlichen Planungsträger hätten bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen.

Frau Rau erklärte weiter, dass die Gemeinden für die Umsetzung für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans Biotopverbundpläne erstellen könnten oder die Landschafts- oder Grünordnungspläne anpassen müssten.

Frau Rau erläuterte dem Gremium die Vorteile einer Erstellung einer Biotopverbundplanung. So entstehe eine auf aktuellen Daten fundierte Planungsgrundlage, die die Gemeinde für sämtliche zukünftige Planungen (z.B. Flächennutzungspläne) heranziehen könne. Weiter erhalte die Gemeinde ein Gesamtkonzept mit einem Maßnahmenkatalog (Fertig geplante Maßnahmen, die entweder als LPR oder Ökokontomaßnahmen umgesetzt werden können), eine Erweiterung bereits bestehender Konzepte (Biotopvernetzung, Mindestflur) und die Erfassung und Evaluierung des aktuellen Zustands der Natur im Gemeindegebiet. Dies könne auch als Grundlage für die Erhaltung und den Ausbau der Naherholung im Gemeindegebiet und als Imagegewinn für die Gemeinde und alle Beteiligten, die hiermit aktiv etwas für die Natur machen, dienen.

Frau Rau wies auch darauf hin, dass es Fördermittel für die Erstellung von Biotopverbundplänen gebe, dabei gebe es 90 % Förderquote für die Erstellung von Biotopverbundplänen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR), die Umsetzung von Maßnahmen werde mit bis zu 70 % gefördert.

Die übliche Fristsetzung zur Antragsstellung im Rahmen der LPR bestehe für die Biotopverbundpläne 2021 nicht – Anträge könnten jederzeit eingereicht werden, was die Planungen für Kommunen flexibilisiere.

Nach eingehender Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung einer Biotopverbundplanung durch ein Planungsbüro und beauftragt die Verwaltung entsprechende Angebote einzuholen.

 

3.   Sanierung der Fenster im Altbau der Grundschule Wössingen

-     Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse

-     Vergabe der Bauleistungen

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann vom Amt III Bauen & Technik erläuterte den Sachverhalt. Im Altbau der Grundschule Wössingen sei eine Sanierung der Holzfenster aus energetischer Sicht und insbesondere auch wegen der verschlissenen Substanz der Fenster erforderlich. Durch die jahrzehntelange Nutzung und Bewitterung der Holzfenster sei eine Erneuerung unumgänglich. Gemeinsam mit dem Architekturbüro Weiss habe die Gemeindeverwaltung ein Sanierungskonzept entwickelt, welches auch die Installation eines Sonnenschutzes auf der Fensteraußenseite ermögliche. Die Maßnahme sei auch mit der Denkmalbehörde abgestimmt und von dieser freigegeben worden.

Herr Heimann erklärte weiter, die Fensterkonstruktion/Unterteilung solle in Anlehnung an die ursprüngliche Form der Fenster wieder aufgreifen. Auf Grundlage historischer Fotos sei eine Unterteilung entwickelt worden, welche sowohl dem Denkmalschutz als auch einer optimalen Nutzung durch die Grundschule gerecht werde. Die Modernisierung der Fenster solle in den Sommerferien 2024 durchgeführt werden.

Herr Heimann erläuterte dem Gemeinderat die Ausschreibungsergebnisse für die einzelnen Gewerke anhand der Vorlage. Zusammengefasst betrachtet habe die Gemeindeverwaltung sehr gute und wirtschaftliche Ausschreibungsergebnisse bei der Ausschreibung der Einzelgewerke erzielen können, die insgesamt unter der Kostenberechnung durch das Planungsbüro liegen würden. Die Gemeindeverwaltung schlage daher die Vergabe an die jeweils günstigsten Bieter vor. Ausreichende Finanzmittel seien im Haushalt 2024 eingestellt. Zusätzlich werde das Projekt durch Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock gefördert.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der Bauleistungen an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter wie folgt:

  1. Holzfensterarbeiten an die Fa. Noll Fensterbau aus Mühlheim zum Bruttoangebotspreis von 145.204,99 €.
  2. Gerüstbauarbeiten an die Fa. Holoch aus Bruchsal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 10.080,49 €.
  3. Elektroarbeiten an die Fa. Burkhardt aus Kraichtal zum Bruttoangebotspreis von 7.536,27 €.
  4. Steinmetzarbeiten an die Fa. Zeeb aus Ettlingen zum Bruttoangebotspreis von 12.623,52 €.
  5. Putz-/Malerarbeiten an die Fa. Malerbetrieb Weis aus Karlsruhe, zum Bruttoangebotspreis von 16.169,72 €.

 

4.   Maßnahmen der Eigenkontrollverordnung zur Untersuchung von Abwasserkanälen im OT Jöhlingen und der Siedlung Binsheim

-     Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse für Kanalreinigung und Kanalinspektion

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Heimann erläuterte den Sachverhalt. Nach der geltenden Eigenkontrollverordnung müssten Abwasserkanäle turnusmäßig auf Ihren Zustand geprüft und untersucht werden. Für den Ortsteil Jöhlingen und die Siedlung Binsheim stünden diese Untersuchungen im Jahr 2024/2025 an. Nach Durchführung der Untersuchungen könne ein auf dem festgestellten Kanalzustand basierendes Sanierungsprogramm entwickelt werden, welches in den erforderlichen Dringlichkeitsstufen (kurzfristig/mittelfristig/langfristig) abzuarbeiten sei.

Herr Heimann erklärte weiter, dass durch das Ingenieurbüro BIT in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen für die Kanalreinigungs-/ Kanalinspektionsarbeiten im OT Jöhlingen und Binsheim entwickelt worden seien. Es sei ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt worden.

Herr Heimann erläuterte die Ausschreibungsergebnisse anhand der Vorlage. Im bepreisten Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure seien die ausgeschriebenen Leistungen vor Ausschreibung mit einem Betrag von 270.044,56 € errechnet worden. Das wirtschaftlichste Angebot liege 51.028,20 € unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis der BIT-Ingenieure. Das fragliche Unternehmen sei als Fachfirma im Bereich der Kanalreinigung und Kanaluntersuchung bekannt. Im Haushalt der Gemeinde seien ausreichende Finanzmittel zur Durchführung der Maßnahme eingestellt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Fa. Klaus Dieter Zawisla aus Jockgrim mit der Durchführung der Kanalreinigungs- und Kanalinspektionsarbeiten zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 219.016,36 € zu beauftragen.

 

5.   Antrag Nr. 238 der CDU-Fraktion vom 11.03.2024 -Ermittlung von privatem Wohnungsleerstand-Fördermittel für private Leerstandsimmobilien

-     Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Seitens der CDU-Fraktion sei in der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2024 der Antrag Nr. 238 bezüglich des privaten Wohnungsleerstandes gestellt worden. Demnach solle geprüft werden, wie viele Wohnungen und wie viele Wohnhäuser in Walzbachtal derzeit leer stehen und sich nicht im offiziellen Wohnungsmarkt befinden würden. Weiter sollten mögliche Fördermittel und Lösungsvorschläge ermittelt werden, um Anreize zu setzen, Leerstandsimmobilien für den Wohnungsmarkt wieder fit zu machen.

Bürgermeister Özcan erklärte, das Amt für Bürger- und Sozialdienste sehe lediglich die Möglichkeit einer Erfassung von Leerstandszahlen über den Zensus. Diese seien dann jedoch nicht aktuell und nicht nach Standorten darstellbar.

Zur geforderten Ermittlung von Fördermöglichkeiten erklärte Bürgermeister Özcan, die Gemeindeverwaltung sehe es nicht als ihre Aufgabe individuelle Fördermitteltipps und Lösungsvorschläge für private Leerstandsimmobilien zu geben. Dies wäre nur durch die Einstellung von zusätzlichen Fachpersonal mit fundiertem Wissen möglich. In diesem Zug sei zu hinterfragen, ob dies von den Eigentümern grundsätzlich gewünscht werde, da oftmals individuelle private Gründe für einen Leerstand vorlägen.

Durch die Zusammenarbeit mit der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises bestehe zudem die Möglichkeit für sanierungswillige Immobilieneigentümer an entsprechende Fachinformationen zu gelangen.

Nach intensiver Diskussion bat Bürgermeister Özcan um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung aus der Vorlage:

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag Nr. 238 abzulehnen.

Mit 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag abgelehnt, wie es die Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorschreiben.

 

6.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass die überarbeitete Homepage der Gemeindeverwaltung voraussichtlich am 16.05.2024 online gehen werde.

 

7.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 29.04.2024 ein nichtöffentlicher Beschluss in einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden sei.

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Bürger aus Wössingen, der sich im neu besetzten Seniorenbeirat engagieren wird, fragte an, ob für die Arbeit des Seniorenbeirats auch Haushaltsmittel eingeplant seien.

Bürgermeister Özcan bestätigte, dass der Seniorenbeirat für seine Arbeit ein Budget habe, die genaue Höhe sei im Haushaltsplan der Gemeinde einsehbar.

Der Bürger fragte weiter, ob das Thema Mehrgenerationen-Häuser als Form des Wohnens für Walzbachtal aus Sicht der Gemeinde interessant sei. Bürgermeister Özcan erklärte, dies sei ein gutes Thema, welches im Rahmen einer Sitzung des neuen Seniorenbeirats besprochen werden kann.

Der Bürger teilte mit, dass die Post einen von nur drei Wössinger Briefkästen abgehängt habe, und wollte die Haltung der Gemeinde dazu erfahren.

Bürgermeister Özcan antwortete, man sei in Abstimmungsgesprächen mit der Deutschen Post, um einen neuen Standort in Wössingen zu finden.

Ein Bürger aus Jöhlingen erklärte in Hinblick auf TOP 2, dass der Bevölkerung auf der Infoveranstaltung der Deutschen Glasfaser im Januar 2023 vorgetragen worden sei, innerhalb von 2 Jahren nach der erfolgreichen Nachfragebündelung im Ort Glasfaser zu verlegen. Nun habe man der Presse entnehmen können, dass Walzbachtal erst im Zeitraum 2026/27 ausgebaut werden solle.

Bürgermeister Özcan erklärt, dass Herr Staudt, der Vertreter der Deutschen Glasfaser, im Rahmen des TOP dazu Stellung nehmen werde.

 

2.   Aktueller Sachstand zum geplanten Breitbandausbau durch die Deutsche Glasfaser 

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Benjamin Staudt, den für den Landkreis Karlsruhe zuständigen Manager Kommunale Kommunikation der Deutschen Glasfaser in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Er erklärte, er könne den in der Bürgerfragestunde geäußerten Unmut sehr gut nachvollziehen und teile ihn auch. Er könne nicht verstehen, dass der Ausbau noch nicht begonnen habe. Weiter gebe es Aussagen, dass Nachbargemeinden, deren Nachfragebündelungen nach der in Walzbachtal abgeschlossen worden sei, nun vorgezogen werden sollten.

Herr Staudt erklärte, dass er den geäußerten Unmut gut verstehen, Die angesprochenen Nachbargemeinden würden Walzbachtal beim Ausbaubeginn aber nicht vorgezogen. Für die Verzögerung des Ausbaus gebe es leider viele Gründe. Die Deutsche Glasfaser sei bestrebt, einen Doppelausbau zu vermeiden und plane daher, an die Bestandsinfrastruktur ankoppeln. Dies erfordere aber einen sehr hohen Planungsbedarf, dessen Umfang anfänglich nicht abzusehen war. Ziel bleibe aber ein vernünftiger und vor allem wirtschaftlicher Ausbau im gesamten Landkreis. Dafür sei man in enger Kooperation mit der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe

Herr Staudt erklärte weiter, dass die allgemeinen Bedingungen auf dem Bausektor allgemein bekannt seien. Neben vorher schon vorhandenen Engpässen gebe es zusätzliche Probleme bei der Materialbeschaffung.

Weiter werde der Ausbauprozess verkompliziert durch die Notwendigkeit einer vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung der Bauleistungen. Hierin liege auch ein Problem mit der teilweise ausbaufähigen Qualität der Bauausführung. Die Planungsprozesse und Arbeitsabläufe der ausländischen Bauunternehmen müssten auf die deutschen Maßstäbe angepasst werden. Inzwischen sei man hier aber auf einem guten Weg. Man arbeite immer eng mit den Bauämtern der einzelnen Kommunen zusammen und lasse alle Maßnahmen final von den kommunalen Mitarbeitern abnehmen.

Bürgermeister Özcan und Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen äußerten harsche Kritik an dem aktuellen Plan der Deutschen Glasfaser, erst 2026/27 mit dem Ausbau in Walzbachtal beginnen zu wollen. Dieser Zeitraum umfasse bis zu 24 Monaten, zu denen dann noch die reale Ausbauzeit kommen werde.

 

3.   Eröffnungsbilanz der Gemeinde Walzbachtal zum 01.01.2017

-     Beratung und Beschlussfassung -

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt.

Mit Beschluss des Landtags Baden-Württemberg vom 22. April 2009 sei das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts verabschiedet worden. Mit den damit verbundenen Änderungen der Gemeindeordnung (GemO) und Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) habe daraufhin die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) begonnen und die Gemeinden seien verpflichtet worden, ihr Rechnungswesen bis zum 1.Januar 2020 auf das neue Recht umzustellen.

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.10.2015 sei die Umstellung der Gemeinde Walzbachtal auf dieses neue Recht zum 1.Januar 2017 erfolgt. Entsprechend erfolge nun die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017.

 

Frau Kottucz erklärte weiter, dass die Haushaltspläne der Jahre 2017 bis 2024 bereits nach der NKHR-Systematik aufgestellt worden seien. Durch die Erstellung der Eröffnungsbilanz seien nun auch die Vermögenswerte der Gemeinde Walzbachtal ersichtlich. Dadurch sei nun der Grundstein gelegt, die Ressourcenverbräuche nachvollziehen zu können sowie die Entwicklung des Vermögens und des Eigenkapitals zu erkennen. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Walzbachtal stelle einen entscheidenden Schritt für die Zukunft dar. Diese Bilanz bildet die Grundlage für alle folgenden doppischen Jahresabschlüsse.

Frau Kottucz erläuterte die Positionen der Eröffnungsbilanz anhand der Vorlage. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Walzbachtal sei entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erstellt worden. Es habe sich eine Bilanzsumme von 58.338.096,98 EUR ergeben. Für die einzelnen Positionen verweist Frau Kottucz auf die ausführliche Anlage zur Vorlage.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (15 anwesende Stimmberechtigte) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Walzbachtal zum 01.01.2017 mit den in der Anlage genannten Werten fest. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

4.   Neufassung der Satzung der Gemeinde Walzbachtal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Frau Walther, die Hauptamtsleiterin der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt. Die Entschädigung der Gemeinderäte sei zuletzt im Jahr 2009 angepasst worden. Im Vergleich zu anderen Gemeinden im Umkreis liege Walzbachtal mit den Entschädigungssätzen im unteren Drittel, eine Anpassung sei somit durchaus gerechtfertigt und auch angemessen aufgrund der langen Zeitspanne seit der letzten Erhöhung.

Frau Walther verwies für die Änderungsvorschläge auf die der Vorlage beigefügte Synopse, in der die Änderungsvorschläge grün und die derzeitigen Sätze rot markiert seien. Ein Entschädigungsanspruch bestehe für alle Arten ehrenamtlicher Tätigkeit, die von Gemeindebürgerinnen in kommunalen Angelegenheiten ausgeübt werden, soweit nicht Sonderregelungen bestünden wie zum Beispiel für die Entschädigung der Feuerwehrangehörigen.

Frau Walther erklärte weiter, seitens des Städte- und Gemeindetages gebe es keine Empfehlung über die Höhe der Entschädigungssätze. Mit der Erhöhung liege Walzbachtal aber vergleichbar mit anderen Gemeinden ähnlicher Größe.

Frau Walther wies darauf hin, dass über die Erhöhung der Entschädigungssätze hinaus einige redaktionelle Änderungen vorgenommen worden seien und § 4 „Erstattung von Aufwendungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen“ ergänzt worden sei, da wir hierzu keine Regelungen in unserer Satzung hatten.

Der Satzungsentwurf sei mit der Kommunalaufsicht im Vorfeld abgestimmt worden. Um einen reibungslosen Übergang für die Abrechnung nach der Kommunalratswahl zu gewährleisten, schlage die Verwaltung die Erhöhung ab 01.09.2024 vor.

Ohne weitere Diskussion wünschte der Gemeinderat die Abstimmung.

Er fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, in der vorliegenden Fassung, zum 01.09.2024 zu.

 

5.   Antrag der Fraktion der Grünen vom 29. April 2024: Überprüfung und Verbesserung des Schulwegeplanes in Walzbachtal

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Die Fraktion der Grünen habe am 29. April 2024 eine Überprüfung und Verbesserung des nächsten Schulwegeplanes beantragt. Hierzu schlage die Fraktion der Grünen vor, dass kurzfristig eine Arbeitsgruppe aus Gemeindeverwaltung, Gemeinderatsvertretern und Elternvertretern den derzeitigen Schulwegeplan prüfen solle. Leitlinie solle dabei der Erlass des Innenministeriums von Baden-Württemberg "Sicherer Schulweg 2023/2024" sein.

Bürgermeister Özcan erklärte, die Gemeindeverwaltung stehe diesem Antrag positiv gegenüber und bitte daher um Zustimmung.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Arbeitsgruppe einzurichten, um den Schulwegeplan zu überprüfen und zu verbessern.

 

6.   Verlagerung Verwaltungsstelle Jöhlingen in alte Schule Jöhlingen

-     Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse für die Bauleistungen

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Bisher sei die Verwaltungsstelle im Ortsteil Jöhlingen im gemeindeeigenen Speyrer Hof integriert. Durch die Lage der Räume der Verwaltungsstelle im OG des Gebäudes und die steile Zugangstreppe liegt sei keine barrierefreie Zugangsmöglichkeit vorhanden. Dazu sei aus Brandschutzgründen im Jahr 2019 nach Abstimmung mit dem Sachgebiet Brandschutz des Landratsamtes die maximale Personenanzahl im Obergeschoss des Speyrer Hofes auf 10 Personen begrenzt worden. Eine Nutzung als Trauzimmer sei daher nicht mehr möglich. Die Entwidmung des Trauzimmers erfolgte gemäß Beschluss des Gemeinderates am 17.02.2020.

Bürgermeister Özcan berichtete weiter, dass im Zuge des Haushaltsberatungen die Realisierung einer barrierefreien Verwaltungsstelle für den Ortsteil Jöhlingen ausgiebig diskutiert worden sei. Eine schnelle und relativ kostengünstige Möglichkeit zum Bau einer barrierefreien Verwaltungsstelle sei derzeit nur im Erdgeschoss des alten Schulgebäudes in Jöhlingen möglich. Die Entwurfsplanungen für einen solchen Umbau seien durch das Architekturbüro Weiss im Jahr 2023 erstellt worden, die erforderliche Nutzungsänderung beantragt und die Baufreigabe seitens der Genehmigungsbehörde am 20.02.2024 erteilt worden. Bei den Planungen für die neue Verwaltungsstelle sei zu Grunde gelegt worden, dass die neuen Räume der Verwaltungsstelle die gleiche Ausstattung an Möbeln und Schreibtischen wie im Bürgerbüro des neuen Rathausgebäudes bekommen sollten. Auch die Arbeitsplatzgestaltung und Anordnung basiere auf den Planungen der Bürgerbüros im Rathaus und den Erfahrungen und aktuellen Bedürfnissen.

Bürgermeister Özcan berichtete, dass in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Weiss die Ausschreibungsunterlagen für die erforderlichen Bauleistungen erstellt worden seien. Er erläuterte die einzelnen Ausschreibungsergebnisse anhand der Vorlage. Die Gemeindeverwaltung empfehle eine Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter der ausgeschriebenen Gewerke. Hieraus resultiere eine Gesamtvergabesumme in Höhe von 126.593,06€ brutto. Die Leistungen seien in der Kostenberechnung mit einer Summe von insgesamt 115.851,36€ erfasst worden. Im Haushalt 2024 seien ausreichende Finanzmittel eingestellt.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse (Abstimmungsergebnis hinter den Beschlüssen in Klammer):

  1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Rohbauleistungen an die Fa. EBRD aus Bretten zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 10.012,33€. (Einstimmig)
  2. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Metallbauarbeiten an die Fa. Trumpf aus Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 13.238,16€. (Einstimmig, ein Mitglied des Gemeinderats befangen)
  3. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Putz- und Trockenbauarbeiten an die Fa. Bohmüller aus Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 20.303,30€. (Einstimmig)
  4. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Fliesenarbeiten an die Fa. Krauß und Söhne aus Pfinztal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 11.593,48€. (Einstimmig)
  5. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Malerarbeiten an die Fa. Weis aus Karlsruhe zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 5.915,49€. (Einstimmig)
  6. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Sanitärarbeiten an die Fa. Abele & Volk aus Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 13.071,38€. (Einstimmig)
  7. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Innentüren an die Fa. Neumeyer und Fellner aus Ettlingen zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 12.708,16€. (14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
  8. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Einbaumöbel / Schreinerarbeiten an die Fa. Hemmer aus Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 17.884,51€. (Einstimmig)
  9. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Elektroarbeiten an die Fa. Walter Burkhardt aus Kraichtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 29.007,99€. (Einstimmig)

 

7.   Bekanntgaben

Keine

 

8.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 13.05.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Personalangelegenheit und zwei Ratenzahlungsangelegenheiten gefasst worden seien.

 

Nachtrag zum Nachbericht zur Sitzung vom 13.05.2024:

In der Sitzung wurde im Rahmen der Beratungen über TOP 5: „Antrag Nr. 238 der CDU-Fraktion vom 11.03.2024 der Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung („Der Gemeinderat beschließt, den Antrag Nr. 238 abzulehnen.“) mit 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt, wie es die Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei Stimmgleichheit vorschreiben.

Damit wird der Antrag der CDU-Fraktion weiterverfolgt und die Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat das weitere Vorgehen zur Beratung vorlegen.

 

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Bürger aus Wössingen fragte an, ob es eine Resonanz auf die Aufrufe der Gemeinde zur Bereitstellung von Wohnraum gegeben habe. Weiter wolle er wissen, ob dabei auch alters- oder behindertengerechter Wohnraum dabei gewesen sei.

Bürgermeister Özcan antwortete, dass die Gemeinde diese Aufrufe regelmäßig veröffentliche, mit unterschiedlicher Resonanz. Ob dieser angebotene Wohnraum dann barrierefrei sei, müsse gesondert geprüft werden. Eine genaue Aufstellung könne er dem Bürger auf Wunsch zukommen lassen.

Der Bürger fragte weiter, ob schon ein neuer Standort für einen Briefkasten der Deutschen Post in Wössingen gefunden sei.

Bürgermeister Özcan antwortete, man sei in finalen Abstimmungen mit der Deutschen Post, um nahe an der alten Apotheke einen neuen Briefkasten zu installieren. Es liege nun an der Deutschen Post, dies final zu entscheiden und umzusetzen.

 

Die Elternbeiratsvorsitzende der Kita Arche in Jöhlingen fragte, welche Maßnahmen durch die Gemeinde geplant seien, um Zustände in den Kitas wie im Frühjahr zu vermeiden. Es sei immer wieder zu Notbetreuungsmaßnahmen gekommen, weil Personal gefehlt habe.

Bürgermeister Özcan erklärt, dass die Gemeinde kontinuierlich Stellen in den Kindertagesstätten ausschreibe, um das Personal zu verstärken.

Dennoch sei der Fachkräftemangel, der im ganzen Land zu spüren sei, auch in Walzbachtal eine Herausforderung. Er verstehe die Herausforderungen, die durch die Notbetreuung für Eltern entstehen können, und betonte, dass die Gemeinde dieses Problem sehr ernst nehme. Daher plane man, in einem Treffen mit den Kitaleitungen und Elternvertretern über mögliche Lösungen zu diskutieren. Ziel sei es, gemeinsam praktikable Lösungen zu finden.

 

Eine weitere Bürgerin aus Jöhlingen, deren Kind das Kinderhaus Regenbogen besucht, sprach die Betreuungssituation dort an. In den letzten Wochen gab es Schwierigkeiten, weshalb man sich nun an den Träger wendet. Bürgermeister Özcan erklärte, dass im Kinderhaus Regenbogen die Personalsituation durch Krankheit und Schwangerschaften beeinträchtigt sei. Zudem bräuchten die Mitarbeitenden ihren wichtigen Erholungsurlaub, was zu Engpässen führe. Er betonte die geplante Gesprächsrunde, die auch die Verantwortlichen des Kinderhauses einbeziehen werde.

Die Bürgerin äußerte Verständnisprobleme hinsichtlich der geplanten Gebührenerhöhung, da die Betreuungsleistungen nicht vollständig erbracht werden könnten. Bürgermeister Özcan antwortete, dass er dies gut verstehen könne. Dennoch müsse die Gemeinde die steigenden Kosten in der Kinderbetreuung berücksichtigen. Die Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst müssten teilweise an die Eltern weitergegeben werden, um das Betreuungsniveau personell und qualitativ halten zu können.

 

Eine Bürgerin aus Jöhlingen fragte, ob dem Gemeinderat bekannt sei, dass in den Personalschlüsseln der Kinderbetreuungseinrichtungen auch Personal enthalten sei, das aus verschiedenen Gründen nicht aktiv arbeiten könne. Die Bürgerin bat darum, den Personalschlüssel zu erhöhen, um die anwesenden Fachkräfte zu entlasten.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass das Personalamt der Gemeindeverwaltung die Personalsituation im Betreuungsbereich dem Gemeinderat regelmäßig mitteile. Mitarbeitende in Elternzeit oder mit Langzeiterkrankungen würden weiter als Teil des Teams geführt, aber aus dem aktiven Personalschlüssel herausgerechnet. Daher versuche man entsprechende Vertretungskräfte einzustellen. Aufgrund des Fachkräftemangels sei dies jedoch zunehmend eine Herausforderung. Dennoch zeige der aktuelle Personalschlüssel, dass man bisher bei der Personalgewinnung erfolgreich war. Kurzfristige Krankheitsausfälle seien jedoch schwer aufzufangen und können zu Engpässen bei der Kinderbetreuung führen.

 

2.   Fortschreibung der Bedarfsplanung: Kinderbetreuungseinrichtungen und Anpassung der Entgelte

-     Beratung und Beschlussfassung

Herr Eberle, der Amtsleiter des Amtes Bürger- & Sozialdienste der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Walzbachtal habe bereits im Rahmen der Vorgespräche mit den Leitungen der Walzbachtaler Kitas und Horte begonnen. Am 04.03.2024 habe darauf die Sitzung der AG Bedarfsplanung stattgefunden, in der die aktuellen Zahlen und die Entwicklungen der Krippen, Kita- und Schulkindbetreuung diskutiert worden seien. Die Ergebnisse der Bedarfsplanung seien in die Kuratoriumssitzung am 13.03.2024 eingebracht worden und würden von den Teilnehmern des Kuratoriums (Kita-Leitungen, Elternbeiratsvorsitzende aller Einrichtungen, Hort-Leitungen, Vertreter der Kirchengemeinden und Vertreter des Gemeinderats) mitgetragen.

Herr Eberle konnte berichten, dass bei der Bedarfsplanung festgestellt werde, ob die Anzahl der Betreuungsplätze in den Walzbachtaler Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten und Schülerhorten, für unsere Walzbachtaler Kinder ausreichend sei. Zur Ermittlung der notwendigen Betreuungsplätze greife die Gemeinde Walzbachtal auf die Grundlagen der bestmöglichen Annäherung, auf die bereinigte Versorgungsquote zurück. Diese Versorgungsquote ergebe sich aus der Anzahl der genehmigten Betreuungsplätze, die ins Verhältnis zur Zahl der altersgleichen Wohnbevölkerung gesetzt werde. Dabei setze die Gemeinde Walzbachtal auf dieselbe Berechnungsgrundlage wie das Landratsamt Karlsruhe. Mit Hilfe der Versorgungsquote könne die Gemeinde Walzbachtal erkennen, ob in den Kindertageeinrichtungen noch freie Plätze zur Verfügung stünden. Eine Anzahl freier Plätze sei wichtig, damit auf kurzfristig auftretende Bedarfe, wie z.B. Inklusionsbedarf oder unvorhergesehener Zuzug, auch aus Krisengebieten, reagiert und ein Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden könne. Im Kindergartenjahr 2024/ 2025 stehe nach diesen Berechnungen eine ausreichende Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung. Ab 2025/2026 werde eine weitere Entspannung eintreten, da die Kinderzahl leicht zurückgehe.

Herr Eberle berichtete weiter, in beiden Ortsteilen stelle man für 488 Kinder 549 Betreuungsplätze in 6 Kindertageseinrichtungen bereit. Dazu käme noch die Hortbetreuung in beiden Ortsteilen, mit 160 Kindern in Jöhlingen und 79 Kindern in Wössingen.

Herr Eberle stellte dem Gremium die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen vor. Die Gemeindeverwaltung schlage eine Erhöhung um 5 % vor, obwohl die Empfehlung des Gemeindetags und der 4-Kirchen-Konferenz bei 7,5% liege. Aufgrund weiterer Kostensteigerungen liege man derzeit auch beim Kostendeckungsgrad mit ca. 13 % deutlich unter der empfohlenen Grenze von 20 %. Dennoch wolle man die Belastungen der Eltern nicht weiter steigern.

Nach intensiver Diskussion fasste der Gemeinderat jeweils mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgende Beschlüsse:

a.   Die Entgelte werden in allen Einrichtungen für alle Module ab dem 01.09.2024 um 5 %, gerundet bis zum nächsten vollen €-Betrag angepasst.

b.   Anpassung der Frühstückspauschale im Kinderhaus Arche sowie im Kinderhaus Regenbogen von mtl. 20,- € auf mtl. 25,- €.

c.   Die Snackentgelte der Horte sollen für alle Kinder auf einheitlich 4,- € / Monat festgelegt werden.

d.   Erhebung eines Nachbetreuungsentgeltes i.H.v. 24,- € / angefangener Viertelstunde.

 

3.   Besetzung des Seniorenbeirats der Gemeinde Walzbachtal 2024-2027

Bürgermeister Özcan berichtete, dass der Seniorenbeirat Walzbachtal im Jahr 2005 gegründet wurde und sich seitdem erfolgreich in der Gemeinde etabliert hat. In seinen sechs Amtszeiten hat der Beirat wichtige Akzente im Seniorenbereich gesetzt und die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger vertreten. Er betonte, dass der Beirat in den letzten 18 Jahren sehr engagiert gearbeitet und viel erreicht habe.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass der Seniorenbeirat sich aktiv an öffentlichen Diskussionen beteiligt und wertvolle Impulse für die Anliegen der Senioren gegeben habe. Der Beirat habe zahlreiche Aktivitäten und Veranstaltungen initiiert, wie beispielsweise PC- und Internet-Schulungen im Bürgertreff, die jährliche Seniorenfeier und den Seniorenausflug. Außerdem habe der Beirat drei Seniorenwegweiser herausgegeben, die letzte Ausgabe im November 2020.

Der Bürgermeister hob hervor, dass der Beirat auch Anregungen für bauliche Maßnahmen gegeben, Ortsbegehungen zur Barrierefreiheit initiiert und am Aufbau des „Sozialen Netzes Walzbachtal“ beteiligt war. Auch die Zertifizierung von Dienstleistern und Betrieben für seniorenfreundlichen Service wurde durchgeführt. Ein weiteres erfolgreiches Projekt war die Einführung der „Mitfahrbank“ nach der Pandemie. Im letzten Jahr habe der Beirat Präventionsveranstaltungen zu Themen wie Betrug, Straßenverkehr, Online-Banking und Bewegung organisiert.

Bürgermeister Özcan wies darauf hin, dass auch in Zukunft spannende Themen anstehen, wie die Mobilität im Alltag, Digitalisierung, generationenübergreifende Wohnkonzepte, Gesundheit, bürgerschaftliches Engagement und die Vernetzung von ehrenamtlichen Unterstützungsangeboten.

Die sechste Amtsperiode des Seniorenbeirates endete am 31. Mai 2024. Die neuen Mitglieder würden am 25. Juni 2024 offiziell durch den Bürgermeister berufen oder verabschiedet. Vier der bisherigen Mitglieder hätten sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung gestellt. Aus den Vorschlägen von Vereinen, Kirchen und der Bevölkerung seien die neuen Mitglieder des Seniorenbeirates 2024-2027 ausgewählt worden:

Fritz Beran, Wolfgang Eberle, Rosemarie Göke, Helmut Patsch, Volker Sütterlin, Irene Zundel, Claudia Polz, Gebhard Mang, Hans Löffler, Barbara Mertens-Löffler, Dagmar Reinke, Elisabeth Wolf, Thomas Vitt und Klaus Flohr.

Aus dem Beirat schieden Ingrid Bouveret, die seit 2009 Mitglied war, und Albert Tischler, der seit 2021 Mitglied war, aus.

Bürgermeister Özcan bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement und die Bereitschaft sich für anderen Menschen einzusetzen.

Der Gemeinderat dankte dem bisherigen Seniorenbeirat ebenfalls für seine herausragende Arbeit. Ebenso dankten sie allen neuen Beiratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, sich für die Belange der Senioren in Walzbachtal einzusetzen.

Der Gemeinderat nahm die Besetzung des Seniorenbeirats zur Kenntnis.

 

4.   Antrag der CDU-Fraktion auf Prüfung zur Anwendung eines CO2-Schattenpreises bei Baumaßnahmen des Bundes und der Gemeinde 

Frau Lux, die Sachbearbeiterin in der Stabsstelle Umwelt & Natur der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Die CDU-Fraktion des Gemeinderats habe am 26.04.2024 die Gemeindeverwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern die Anwendung eines CO2-Schattenpreises bei Baumaßnahmen des Bundes, wie etwa bei der Sanierung der B293 und der L571a, angewendet worden sei und ob diese Vorgehensweise in unserer Gemeinde zur Anwendung kommen könne. Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das für die angesprochenen Baumaßnahmen zuständig sei, sei in der Vorlage ausführlich dargelegt.

Zur Anwendung des CO2-Schattenpreises für die Gemeinde Walzbachtal habe der Energiebeirat getagt und eine Stellungnahme abgegeben, die auch Teil der Vorlage sei. Grundsätzlich befürworte der Energiebeirat die Einbeziehung der Emissionen in Vergabeentscheidungen, auch wenn damit Vergaben an einen preislich teureren Anbieter verbunden sein sollten. Ob die höheren Kosten aber aus Gemeindesicht auch den größten CO2-Einspareffekt bewirkten, oder das Geld an anderer Stelle in der Entscheidungssphäre der Gemeinde emissionstechnisch wirksamer eingesetzt wäre, bleibe eine offene Frage, die aber vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur wirtschaftlichen Haushaltsführung ebenfalls zu beantworten und aller Voraussicht nach eher einzelfallabhängig zu entscheiden sei. Aus praktischen Erwägungen würde der Energiebeirat daher davon absehen, einen Schattenpreis generell in Vergaben verpflichtend zu verankern.

In einer intensiven Diskussion beantragte die CDU-Fraktion, bei Vergabeprozessen den CO2-Fußabdruck anzufragen, der Rahmen, für welche Ausschreibungen dies erfolgen solle, solle zusammen mit dem Energiebeirat festgelegt werden.

Dieser Antrag wurde mit 7 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.

Daraufhin fasste der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeindeverwaltung auf die Einführung eines CO2-Schattenpreises bei der Planung von Baumaßnahmen und Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen verzichtet, da ansonsten jedes Vergabeverfahren juristisch auf Rechtssicherheit geprüft werden müsste.

 

5.   Annahme von Spenden für die Gemeinde Walzbachtal: Entscheidung über die Annahme von Einzelfällen

-     Beratung und Beschlussfassung

Frau Heck, die stellvertretende Kämmerin der Gemeinde, erläuterte den Sachverhalt. Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) müssten seit dem 18.02.2006 alle eingehenden Spenden, welche die Gemeinde Walzbachtal für ihre Einrichtungen (z.B. Kultur, Schulen, Kindergärten, Jugendarbeit, Feuerwehr, Eigenbetriebe usw.) erhält, förmlich vom Gemeinderat zur Annahme beschlossen werden. Es seien insgesamt fünf Spenden über zusammen 5.601,99 € eingegangen.

Gemeinderat Volk dankte im Namen des gesamten Gemeinderats den Spendern für ihre Spende.

Der Gemeinderat fasste einstimmig (12 Ja-Stimmen, 2 befangen, 1 abwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen über insgesamt 5.601,99 € zu.

 

6.   Bekanntgaben

Bürgermeister Özcan wies auf die Lesung von Herrn Karl-Heinz Glaser aus der Ortschronik am 30.06.2024 im Speyerer Hof hin. Zudem gibt es anschließend die Ausstellung vom Heimat- und Kulturverein zur 100-jährigen Ersterwähnung von Jöhlingen und Wössingen in Kooperation der Gemeinde, zu der er alle herzlich einlädt.

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass das Regierungspräsidium per Pressemitteilung vom 24.06.2024 mitgeteilt habe, dass die Baustelle zur Sanierung der Brücke der L 571 ca. sechs Wochen länger dauern solle als bislang geplant. Nun werde Mitte September als Ziel genannt.

 

7.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 03.06.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in drei Personalangelegenheiten gefasst worden seien.

 

 

1. Fragestunde der Einwohner

Ein Bürger aus Jöhlingen merkte an, dass die S4 in der letzten Zeit wieder sehr unzuverlässig fahren würde. Er bitte darum, dass die Gemeinde dazu ein entsprechend harsches Schreiben an die AVG und den KVV senden solle. Diese Unzuverlässigkeit sei für die arbeitende Bevölkerung, die auf die Bahn angewiesen sei, eine große Belastung.

Bürgermeister Özcan sagte zu, ein entsprechendes Schreiben versenden zu wollen. Leider sei dies auch nicht das erste Schreiben zu dem Thema.

2. Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024

-     Verabschiedung ausscheidender Mitglieder des Gemeinderates

Bürgermeister Özcan hielt zur Verabschiedung des alten Gemeinderats und der ausscheidenden Mitglieder des Gremiums eine Rede, die im Amtsblatt nach diesem Artikel abgedruckt ist. 

Verabschiedet wurden:

  • Herr Lukas Akkan

    Frau Jutta Belstler

    Herr Michael Futterer

    Herr Michael Plaumann

    Frau Nicole Schibenes

    Herr Werner Schön

    Herr Martin Sulzer

    Herr Uwe Volk

Leider konnten Herr Plaumann und Herr Schön nicht an der Verabschiedung teilnehmen.

Mehrere der anderen ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder dankten ihren Gremiumskolleginnen und -kollegen sowie den Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung für die sehr gute Zusammenarbeit im Gremium über die vergangenen Jahre.

 

3.   Bekanntgaben

Keine.

 

4.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 24.06.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in zwei Personalangelegenheiten und einer Grundstücksangelegenheit gefasst worden seien.

 

1.   Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

2.   Verpflichtung des Gemeinderates nach § 32 Abs. 1 GemO

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Die Gemeinderäte seien Vertreter der Bürgerschaft und sollten im System der repräsentativen Demokratie weitgehend an Stelle der Gesamtbürgerschaft handeln. Dabei sollten sie mitten im Leben der Gemeinde stehen, selbst täglich praktische Erfahrungen sammeln und aus ihrem ständigen Kontakt mit der Bevölkerung die Anregungen für die Gestaltung des kommunalen Lebens empfangen. In Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung würden sie die Weichen für die Gemeinde stellen. Im Falle einer Wiederwahl werde die Verpflichtung wiederholt. Hinderungsgründe gem. § 29 GemO, nach denen ein gewählter Kandidat sein Amt nicht antreten dürfe, seien der Gemeindeverwaltung nicht bekannt.

Bürgermeister Özcan verpflichtete die Gemeinderäte öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten und übergab ihnen jeweils ihre Verpflichtungsurkunden.

3.   Benennung der Fraktionen, Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Nach der Kommunalwahl am 09.06.2024 setze sich der Gemeinderat neu zusammen. Hierdurch seien auch die Fraktionen, der Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertreter neu zu benennen.

Für die CDU-Fraktion benannte Gemeinderat Villano als Mitglieder die Gemeinderäte, Reiner Braun, Helene Heimberger-Schäfer, Dr. Thomas Reichert, Tobias Schreiber, Volker Trumpf und Tino Villano. Fraktionsvorsitzender sei Gemeinderat Tino Villano, Stellvertreter Gemeinderat Tobias Schreiber.

Gemeinderätin Meyer nannte für die SPD-Fraktion als Mitglieder die Gemeinderäte Anika Kreutel, Ingo Neugart, Bernd Liebe und Silke Meyer. Fraktionsvorsitzende sei Gemeinderätin Silke Meyer, Stellvertreter Gemeinderat Bernd Liebe.

Gemeinderätin Zipf benannte für die Fraktion Bündnis 90/Grüne als Mitglieder die Gemeinderäte, Levin Huthwelker, Prof. Dr. Michael Kunz, Ernst Reichert und Andrea Zipf. Fraktionsvorsitzende sei Gemeinderätin Andrea Zipf, Stellvertreter Gemeinderat Levin Huthwelker.

Gemeinderat Thomas Rößler benannte für die AfD-Fraktion als Mitglieder die Gemeinderäte Markus Pfeifer und Thomas Rößler. Fraktionsvorsitzender sei Gemeinderat Thomas Rößler, Stellvertreter sei Gemeinderat Markus Pfeifer.

Für die FDP-Fraktion benannte Gemeinderat Sascha Fanz als Mitglieder die Gemeinderäte Sascha Fanz und Patrik Fanz. Fraktionsvorsitzender sei Gemeinderat Sascha Fanz, Stellvertreter Gemeinderat Patrik Fanz.

4.   Wahl des Bürgermeisterstellvertreters nach § 14 der Hauptsatzung der Gemeinde Walzbachtal

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Die Stellvertreter würden vom Gemeinderat durch Wahl nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO bestellt. Da Wahlen durch den Gemeinderat laut Gemeindeordnung grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln abgehalten würden, empfehle die Gemeindeverwaltung auch hier dieses Vorgehen.

Aus den Reihen des Gemeinderats wurde signalisiert, das Vorgehen einer geheimen Wahl zu bevorzugen.

Gemeinderat Trumpf schlug für die CDU-Fraktion Gemeinderat Tino Villano als ersten Bürgermeisterstellvertreter vor. Es wurden keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen.

Bürgermeister Özcan ließ die geheime Wahl durchführen.

Mit 16 Ja-Stimmen und 2 ungültigen Stimmen wurde Gemeinderat Tino Villano zum ersten Bürgermeisterstellvertreter gewählt.

Er nahm diese Wahl an.

Gemeinderat Liebe schlug für die SPD-Fraktion Gemeinderätin Silke Meyer als zweite Bürgermeisterstellvertreterin vor. Es wurden keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen.

Bürgermeister Özcan ließ die geheime Wahl durchführen.

Mit 18 Ja-Stimmen wurde Gemeinderätin Meyer zur zweiten Bürgermeisterstellvertreterin gewählt.

Sie nahm diese Wahl an.

Gemeinderätin Zipf schlug für die Fraktion der Grünen Gemeinderat Ernst Reichert als dritten Bürgermeisterstellvertreter vor. Es wurden keine weiteren Kandidaten vorgeschlagen.

Bürgermeister Özcan ließ die geheime Wahl durchführen.

Mit 18 Ja-Stimmen wurde Gemeinderat Reichert zum dritten Bürgermeisterstellvertreter gewählt.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass Gemeinderat Ernst Reichert nicht anwesend sei. Er werde in der nächsten Sitzung zunächst als Gemeinderat verpflichtet und dann befragt, ob er die Wahl zum Bürgermeisterstellvertreter annehmen werde. Sollte er die Wahl nicht annehmen, werde man den Wahlgang wiederholen.

Bürgermeister Özcan dankte den Fraktionen für die Wahl und den Gewählten für die Bereitschaft, dieses Ehrenamt auszuüben.

5.   Bildung Ältestenrat gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Walzbachtal

-     Bestellung der Mitglieder

Bürgermeister Özcan führet in den Sachverhalt ein. Er verwies auf die vorgeschlagene Sitzverteilung aus der Vorlage. Das Gremium äußerte seine Zustimmung zu diesem Verteilungsvorschlag.

Die CDU-Fraktion benannte als Mitglieder die Gemeinderäte Tobias Schreiber und Tino Villano (Stellvertreter Dr. Thomas Reichert, Volker Trumpf).

Die SPD-Fraktion benannte als Mitglieder die Gemeinderäte Bernd Liebe und Silke Meyer (Stellvertreter Anika Kreutel, Ingo Neugart).

Die Fraktion B‘90/Grüne benannte als Mitglieder die Gemeinderäte Levin Huthwelker und Andrea Zipf (Stellvertreter Prof Dr. Kunz, Ernst Reichert).

Die AfD-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Thomas Rößler (Stellvertreter Markus Pfeifer).

Die FDP-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Sascha Fanz (Stellvertreter Patrik Fanz).

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat benennt die Gemeinderäte Schreiber, Villano, Liebe, Meyer, Huthwelker, Zipf, Rößler und Sascha Fanz als Mitglieder des Ältestenrats. Die Stellvertreter sind die Gemeinderäte Dr. Reichert, Trumpf, Kreutel, Neugart, Ernst Reichert, Prof. Dr. Kunz, und Patrik Fanz.

6.   Bildung des 'Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT)

-     Bestellung der Mitglieder

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Er verwies dazu auf die vorgeschlagene Sitzverteilung aus der Vorlage. Der Gemeinderat stimmte diesem Verteilungsvorschlag zu, es gab keine anderweitigen Wortmeldungen.

Die CDU-Fraktion nannte als Mitglieder die Gemeinderäte, Rainer Braun, Dr. Thomas Reichert und Volker Trumpf (freie Stellvertretung).

Die SPD-Fraktion benannte als Mitglieder die Gemeinderäte Bernd Liebe und Silke Meyer (freie Stellvertretung).

Die Fraktion B‘90/Grüne benannte als Mitglieder die Gemeinderäte Ernst Reichert und Andrea Zipf (Stellvertreter Levin Huthwelker, Prof. Dr. Michael Kunz).

Die AfD-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Thomas Rößler (Stellvertreter Markus Pfeifer).

Die FDP-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Patrik Fanz (Stellvertreter Sascha Fanz).

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder des AUT und deren Stellvertreter wie in der Niederschrift festgehalten.

7.   Bildung des 'Ausschusses für Verwaltung und Soziales (AVS)'

-     Bestellung der Mitglieder

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Er verwies auf die vorgeschlagene Sitzverteilung aus der Vorlage. Der Gemeinderat stimmte diesem Verteilungsvorschlag zu, es gab keine anderweitigen Wortmeldungen.

Die CDU-Fraktion benannte als Mitglieder die Gemeinderäte Helene Heimberger-Schäfer, Dr. Thomas Reichert und Tobias Schreiber (freie Stellvertretung).

Die SPD-Fraktion benannte als Mitglieder die Gemeinderäte Anika Kreutel und Ingo Neugart (freie Stellvertretung).

Die Fraktion B‘90/Grüne benannte als Mitglieder die Gemeinderäte Levin Huthwelker und Prof. Dr. Michael Kunz (Stellvertreter Reichert, Zipf).

Die AfD-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Markus Pfeifer (Stellvertreter Thomas Rößler)

Die FDP-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Sascha Fanz (Stellvertreter Patrik Fanz).

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder des AVS und deren Stellvertreter wie von den Fraktionen benannt und in der Niederschrift festgehalten.

8.   Bildung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

-     Bestellung der Mitglieder

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Er verwies auf die vorgeschlagene Sitzverteilung aus der Vorlage Der Gemeinderat stimmte diesem Verteilungsvorschlag zu, es gab keine anderweitigen Wortmeldungen.

Die CDU-Fraktion benannte als Mitglieder die Gemeinderäte Tobias Schreiber und Reiner Braun (Stellvertreter Volker Trumpf, Tino Villano).

Die SPD-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Bernd Liebe (freie Stellvertretung).

Die Fraktion B‘90/Grüne benannte als Mitglied Gemeinderätin Andrea Zipf (Stellvertreter Ernst Reichert).

Die AfD-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Thomas Rößler (Stellvertreter Markus Pfeifer).

Die FDP-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Sascha Fanz (Stellvertreter Patrik Fanz).

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Zusammensetzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen wie sie von den Fraktionen benannt und in der Niederschrift festgehalten wurde.

9.   Benennung der Urkundspersonen

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte den Sachverhalt. Bisher habe der Gemeinderat keine Urkundspersonen bestellt. Das Protokoll sei jeweils in einer der darauffolgenden Sitzungen von zwei, nicht zuvor festgelegten Gemeinderäten geprüft und unterzeichnet worden.

Der Gemeinderat fasste ohne weitere Diskussion einstimmig folgenden Beschluss:

Die Niederschrift wird in einer der folgenden Gemeinderatssitzungen von zwei Mitgliedern des Gemeinderates, die an der zu unterzeichnenden Sitzung teilgenommen und welche zuvor nicht explizit bestellt wurden, wie bisher, geprüft und unterzeichnet.

10. Abwasserverband am Walzbach: Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Abwasserbeseitigung am Walzbach"

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Die Gemeinde Weingarten und Walzbachtal bildeten gemeinsam den „Abwasserverband am Walzbach“. Nach der Satzung des Abwasserverbandes sei die „Verbandsversammlung“ das Hauptorgan des Verbandes. Die Gemeinden Weingarten und Walzbachtal würden jeweils neben dem Bürgermeister auch drei Vertreter des Gemeinderats in die Verbandsversammlung entsenden. Für diese Vertreter könnten Stellvertreter gewählt werden.

Die CDU-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Volker Trumpf (Stellvertreter Reiner Braun).

Die SPD-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Ingo Neugart (freie Stellvertretung).

Die Fraktion B‘90/Grüne benannte als Mitglied Gemeinderat Ernst Reichert (Stellvertreter Prof. Dr. Michael Kunz).

Einstimmig fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes und deren Stellvertreter, wie sie von den Fraktionen benannt und in der Niederschrift vermerkt wurden.

11. Mitglieder Kindergartenkuratorium Walzbachtal

-     Bestellung der Mitglieder

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Nach den bestehenden Verträgen zwischen der politischen Gemeinde und den beiden Kirchengemeinden sei für jeden konfessionellen Kindergarten ein Kuratorium zu bilden. Ihm gehörten neben den Vertretern der Kirchengemeinden (Pfarrer, Kirchen-/Pfarrgemeinderat) der Bürgermeister sowie zwei Vertreter des Gemeinderates an. In den vergangenen Jahren habe sich als regelmäßige Einrichtung herausgebildet, dass die beiden Kindergarten-Kuratorien in der Regel gemeinsam als „Kindergartenkuratorium Walzbachtal“ tagen würden; dazu würden auch die Leiter/innen aller Einrichtungen in der Gemeinde sowie Elternvertreter eingeladen.

Bürgermeister Özcan verwies für die Sitzverteilung auf den Vorschlag aus der Vorlage.

Die CDU-Fraktion benannte als stimmberechtigtes Mitglied Gemeinderätin Helene Heimberger-Schäfer (Stellvertreter Reiner Braun).

Die SPD-Fraktion benannte als stimmberechtigtes Mitglied Gemeinderätin Anika Kreutel (Stellvertreter Bernd Liebe).

Die Fraktion B‘90/Grüne benannte als beratendes Mitglied Gemeinderat Huthwelker (Stellvertreter Ernst Reichert).

Die AfD-Fraktion benannte als beratendes Mitglied Gemeinderat Thomas Rößler (Stellvertreter Markus Pfeifer).

Die FDP/WBL-Fraktion benannte als beratendes Mitglied Gemeinderat Sascha Fanz (Stellvertreter Patrik Fanz).

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die stimmberechtigten und die beratenden Mitglieder für das Kindergartenkuratorium Walzbachtal, wie sie von den Fraktionen benannt und in der Niederschrift erfasst worden sind.

12. Mitglieder Arbeitsgruppe Bedarfsplanung Kinderbetreuung Walzbachtal

-     Bestellung der Mitglieder

Bürgermeister Özcan führt in den Sachverhalt ein. Die Bedarfsplanung Kinderbetreuung werde jährlich fortgeschrieben; zur Vorbereitung der notwendigen Entscheidungen bestehe eine fest eingerichtete Arbeitsgruppe in der Gemeinde, bestehend aus:

  • Leiter/innen aller örtlichen Einrichtungen
  • Vertreter Kath. Kirchengemeinde Jöhlingen (als Träger „St. Elisabeth“) und Ev. Kirchengemeinde Wössingen (als Träger „Oberlinhaus“)
  • Gemeindeverwaltung (Amtsleitung Amt III, Sachbearbeiter/-in)
  • Vertretern des Gemeinderates

Bürgermeister Özcan betonte, dass es für die Abstimmung mit dem Kindergarten-Kuratorium einfacher wäre, wenn die vom Gemeinderat entsendeten Mitglieder die gleichen Personen wie im Kuratorium seien.

Die CDU-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderätin Helene Heimberger-Schäfer (Stellvertreter Reiner Braun).

Die SPD-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderätin Anika Kreutel (Stellvertreter Bernd Liebe).

Die Fraktion B‘90/Grüne benannte als Mitglied Gemeinderat Huthwelker (Stellvertreter Ernst Reichert).

Die AfD-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Thomas Rößler (Stellvertreter Markus Pfeifer).

Die FDP/WBL-Fraktion benannte als Mitglied Gemeinderat Sascha Fanz (Stellvertreter Patrik Fanz).

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die stimmberechtigten und die beratenden Mitglieder für die Arbeitsgruppe Bedarfsplanung Kinderbetreuung Walzbachtal, wie sie von den Fraktionen benannt und in der Niederschrift erfasst worden sind.

13. Bekanntgaben

Keine.

14.Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Keine.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gab Bürgermeister Özcan bekannt, dass TOP 7 vorgezogen werde und nach TOP 2 behandelt werden solle. Weiter würden TOP 3 und TOP 5 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

 

1.   Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der Einwohner gestellt.

 

2.   Verpflichtung des Gemeinderates nach § 32 Abs. 1 GemO

-     Verpflichtung von Herrn Ernst Reichert

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Da Gemeinderat Ernst Reichert bei der Verpflichtung des Gemeinderats in der letzten Sitzung nicht habe anwesend sein können, müsse zunächst seine Verpflichtung nachgeholt werden.

Bürgermeister Özcan verpflichtete Gemeinderat Ernst Reichert auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten und übergab ihm seine Verpflichtungsurkunde.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, dass Gemeinderat Reichert in Abwesenheit zum 3. Bürgermeisterstellvertreter gewählt worden sei. Diese Wahl müsse Herr Reichert öffentlich annehmen oder ablehnen.

Gemeinderat Reichert erklärte, dass er die Wahl annehme.

 

3.   (vormals 7.) Zustimmung zur Wahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Walzbachtal

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Neugart-Kirstein von der Gemeindeverwaltung und die anwesenden Vertreter der Feuerwehrführung in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Frau Neugart-Kirstein erläuterte den Sachverhalt. Aufgrund eines internen Wechsels hätten die Positionen des Abteilungskommandanten Wössingen und seines Stellvertreters im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Abteilung Wössingen am 28.06.2024 neu gewählt werden müssen. Darüber hinaus habe sich nach der im Jahr 2022 eingeführten Strukturänderung bei der Feuerwehr Walzbachtal (Abteilungsstruktur statt Züge) gezeigt, dass ein zweiter Stellvertreter des Abteilungskommandanten benötigt werde. Laut Feuerwehrsatzung werde die Anzahl der Stellvertreter im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festgelegt, welcher dazu seine Zustimmung gegeben habe.

Frau Neugart-Kirstein berichtete weiter, es seien in geheimer Wahl für die Dauer der restlichen Amtszeit bis Oktober 2027 mit der nach § 16 Absatz 4 der Feuerwehrsatzung erforderlichen absoluten Mehrheit im 1. Wahlgang gewählt worden:

  • Zum Abteilungskommandanten Wössingen: Daniel Heiß
  • Zum 1. Stellvertretenden Abteilungskommandanten Wössingen: Alexander Keller
  • Zum 2. Stellvertretenden Abteilungskommandanten Wössingen: Jochen Bayha

Frau Neugart-Kirstein berichtete weiter, Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis habe es keine gegeben. Sollte der Gemeinderat der Wahl zustimmen, würden die gewählten Personen durch Bürgermeister Özcan für die Dauer der restlichen Amtszeit des bisherigen Abteilungskommandanten (insgesamt 5 Jahre) bis Oktober 2027 bestellt. Die Amtszeit beginne mit der Bestellung. Gleichzeitig würden die ausscheidenden Amtsinhaber Jens Ohnesorg (Abteilungskommandant) und Daniel Heiß (1. Stellvertretender Abteilungskommandant) durch Übergabe einer Urkunde von ihren Pflichten entbunden.

Bürgermeister Özcan fragte, ob eine Abstimmung über die Wahlergebnisse im Block gewünscht werde, was aus den Reihen des Gemeinderats bestätigt wurde.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Wahl von

  • Herrn Daniel Heiß zum Abteilungskommandanten Wössingen,
  • Herrn Alexander Keller zum 1. Stellvertretenden Abteilungskommandanten Wössingen,
  • Herrn Jochen Bayha zum 2. Stellvertretenden Abteilungskommandanten Wössingen

der Freiwilligen Feuerwehr Walzbachtal zu.

 

4.   Durchführung einer Einwohnerversammlung am 24.10.2024

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Die Einwohnerversammlung sei in § 20 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) verankert. Danach solle in der Regel einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung stattfinden. Ziel der Einwohnerversammlung sei es, die Öffentlichkeit über Entwicklungen, Planungsansätze sowie getroffene Entscheidungen detailliert zu unterrichten. Ferner biete eine Einwohnerversammlung die Möglichkeit, öffentliche Fragen zu bestimmten Themen an die Verwaltung zu richten, die diese nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten habe.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, über die Durchführung einer Einwohnerversammlung beschließe der Gemeinderat, ebenso über Zeitpunkt, Ort und die Tagesordnung. Die Einwohnerversammlung werde unter rechtzeitiger ortsüblicher Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung einberufen. Die Verwaltung schlage vor, am Donnerstag, den 24.10.2024 um 19.00 Uhr eine Einwohnerversammlung in der Jahnhalle im Ortsteil Jöhlingen durchzuführen. In der Einwohnerversammlung solle vor allem eine geplante Ertüchtigung der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes „Am Walzbach“ vorgestellt werden

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 20 a GemO am 24.10.2024 in der Jahnhalle Jöhlingen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen. In der Einwohnerversammlung soll über aktuelle Gemeindethemen informiert werden. Den Vorsitz über die Einwohnerversammlung übernimmt der Bürgermeister.

 

5.   Wurde zurückgezogen

 

6.   Barrierefreier Ausbau von drei Bushaltestellen

  • Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse
  • Vergabe der Bauleistungen

Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sei ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel. Daher wolle die Gemeinde Walzbachtal drei weitere Bushaltestellen bzw. Bussteige für die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen umbauen. In Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro BIT seien daher Umbauplanungen für die Bushaltestellen Grundschule Wössingen, Kirchplatz Ost, Jöhlingen und Kirchplatz West, Jöhlingen entwickelt worden. Für diese zum Umbau anstehenden Bushaltestellen sei eine Zuwendung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) beantragt und am 26.04.2024 mit einer Zuwendung in Höhe von 84.431€ positiv beschieden worden.

Bürgermeister Özcan und Herr Heimann betonten, dass allein durch dieses Antragsverfahren mehrere Monate für die Umsetzung der Baumaßnahme verloren gegangen seien. Eine weitere Bushaltestelle im Bereich der Wössinger Straße 97 habe bereits im Jahr 2021 im Zuge der Fahrbahndeckensanierung im Ortsteil Wössingen barrierefrei umgebaut werden können. Somit könnte die Gemeinde Walzbachtal nach dem barrierefreien Ausbau der nun vorgesehenen Haltestellen jeweils 1 barrierefreie Bushaltestelle je Fahrtrichtung und Ortsteil nach der Fertigstellung der Bauleistungen anbieten.

Herr Heimann erklärte weiter, dass die Bauleistungen nach Förderzusage des Landes ausgeschrieben worden seien. Dabei sei ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt worden.

Nach Veröffentlichung seien die Ausschreibungsunterlagen von 4 interessierten Firmen angefordert worden, zum Submissionstermin am 01.07.2024 hätten davon 3 Firmen Ihre Angebote eingereicht.

Das bepreiste Leistungsverzeichnis der Kostenberechnung, vor Ausschreibung der Maßnahmen, habe voraussichtliche Kosten in Höhe von 261.353,16€ brutto ergeben, das Angebot der Fa. Ezel als günstigster Bieter liege um 2.525,98€ (1%) über dem bepreisten Leistungsverzeichnis. Im Gemeindehaushalt seien ausreichende Finanzmittel für den barrierefreien Umbau der drei Bushaltestellen eingestellt worden. Daher empfehle die Gemeindeverwaltung die Vergabe an die Fa. Ezel als günstigsten Bieter.

Nach intensiver Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistungen für den barrierefreien Umbau der drei Bushaltestellen an die Fa. Gebr. Ezel GmbH & Co.KG aus Vaihingen / Enz zum Bruttoangebotsbetrag in Höhe von 263.879,14€ zu vergeben.

 

7.   Vorgezogen auf TOP 3

 

8.    Antrag der CDU-Fraktion: Einladung der Obmänner der Landwirte zur öffentlichen Gemeinderatssitzung

Bürgermeister Özcan führte in den Sachverhalt ein. Die CDU-Fraktion habe am 03.06.2024 einen Antrag gestellt, in dem die Gemeindeverwaltung aufgefordert worden sei, die Obmänner der Landwirte aus den Ortsteilen Jöhlingen/Binsheim und Wössingen zu einer öffentlichen Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause einzuladen. Dort sollten sie dem Gemeinderat einen Überblick über die landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie den bestehenden und kommenden Herausforderungen vorstellen.

Bürgermeister Özcan erklärte, im Hinblick auf den am 17.09.2024 stattfindenden Runden Tisch „Landwirtschaft und Landschaftspflege“ empfehle die Verwaltung die Obmänner zu einer öffentlichen Gemeinderatssitzung nach diesem Termin einzuladen.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vorstellung der Landwirtschaft durch die Obmänner in einer öffentliche Gemeinderatssitzung

 

9.    Bekanntgaben

Antrag der Grünen Fraktion zur Teilnahme an der Kampagne „Fairtrade Towns“

Damit sich die Gemeinde Walzbachtal für die Teilnahme bewerben kann, müssen unter anderem in 4 Geschäften und 2 Gastronomiebetrieben mindestens zwei verschiedene Produkte aus fairem Handel angeboten werden. Trotz intensiver Gespräche mit den Restaurant- und Café-Besitzern in Walzbachtal hat sich nur ein Gastronom bereit erklärt, die Bewerbung zu unterstützen.

Somit können die Kriterien für die Teilnahme an der Kampagne „Fairtrade Towns“ nicht erfüllt werden.

 

10.  Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Keine.

 

1.   Fragestunde der Einwohner

Eine Bürgerin nahm Bezug auf die Bebauung des großen Gewerbegrundstücks im Hafnersgrund mit einer Doppelgarage durch das Unternehmen Prefag. Die Gemeinde habe das Grundstück 2018 an Prefag verkauft und dafür auch den gültigen Bebauungsplan geändert. Sie wolle wissen, ob die Garage den Baubeginn für die Erschließung des Grundstücks darstelle oder nur eine vorgeschobene Bebauung sei. Weiter wolle sie wissen, ob die Bebauung mit dieser Garage grundsteuerrechtlich bedeute, dass das Grundstück bebaut sei.

Bürgermeister Özcan erklärte, die Gemeinde bedauere, dass die Bebauung bislang noch nicht wie 2018 geplant und beantragt umgesetzt worden sei. Die Gemeinde habe aber weiterhin die Erwartungshaltung, dass diese Planung umgesetzt werde. Die Fragen werde man an Prefag weiterleiten.

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeinde, erklärte, die Gemeinde sei für die Einordnung des Grundstücks in grundsteuerrechtlichen Fragen nicht zuständig, die Festsetzung erfolge durch das Finanzamt.

 

2.   Aufwertung des Platzes am Falltor (Bruchsaler Str. / Ecke Brettener Str.) durch Schuljahrgang 49/50

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Binder vom Schuljahrgang 1949/1950 und führte in den Sachverhalt ein.

Herr Binder erläuterte dem Gemeinderat das Anliegen seines Jahrgangs. Man sei auf Bürgermeister Özcan zugekommen mit dem Wunsch, den Platz an der Bruchsaler Straße - Ecke Brettener Straße in "Falltor-Platz" zu benennen. Die geografische Örtlichkeit wäre gegeben und man würde eine Wössinger Besonderheit vor dem „Vergessen“ bewahren. Darüber hinaus könnte man dies in den Rahmen des Jubiläums der Ersterwähnung einbeziehen.

Herr Binder erklärte weiter, der Schuljahrgang würde gerne mit einer neuen Sitzbank und der Grundplatte mit Dach (vgl. siehe Hungerquelle) für die Kennzeichnung ihren Beitrag leisten. Die Kennzeichnung (Schild) „Falltor-Platz“, mit dem Gemeindewappen und einer kleinen Beschreibung, könnte durch die Gemeindeverwaltung erfolgen.

Bürgermeister Özcan erklärte, die Unterstützung bei der Umsetzung des Projektes sei Sache der laufenden Verwaltung und werde durch den Bürgermeister gerne gewährt. Allerdings sei die Benennung eines Platzes Sache des Gemeinderates, daher wende man sich heute an das Gremium.

Vertreter der Fraktionen dankten den sehr aktiven Mitgliedern des Schuljahrganges 1949/1950 für ihr Engagement für Walzbachtal.

Einstimmig (19 Ja-Stimmen) fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet die Benennung des o. g. Platzes in „Falltor- Platz“ und begrüßt die Initiative des Schuljahrganges 1949/1950 zur Herstellung einer neuen Sitzbank.

 

3.   Festsetzung der Brennholzpreise 2024/2025

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan begrüßte Herr Abele, den für den Walzbachtaler Gemeindewald zuständigen Förster, in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Herr Abele erläuterte dem Gremium die vorgeschlagenen Brennholzpreise. Wie auch in den vergangenen Jahren orientierten sich diese an den Brennholzpreisen des Forstamtes im Landkreis. Die Preisevorschläge blieben gegenüber dem Vorjahr stabil. Lediglich der Preis für das Bürgergabholz solle um 5,00 €/Rm erhöht werden, um so den Herstellungskosten aus der letzten Saison durch den Unternehmer in Höhe von 35,00 €/Rm zu decken. Herr Abele erklärte weiter, dass auch die umliegenden Gemeinden größtenteils der Empfehlung des Forstamtes folgen würden.

Herr Abele erläutert, dass in der vergangenen Saison 2023/2024 trotz hoher Nachfrage alle Anfragen, auch die der Auswärtigen, hätten bedient werden können. Der Verkauf sei auf maximal 15 Festmeter je Haushalt gedeckelt gewesen. Nach Abarbeitung aller Anfragen sei noch Polterholz übrig gewesen und man habe über das Amtsblatt mitgeteilt, dass noch Brennholz gekauft werden könne. Die Nachfrage habe insgesamt gegenüber der Ausnahmesaison 2022/2023 in der Saison 2023/2024 wieder um ca. 20% - 30% nachgelassen. Aufgrund der dennoch weiterhin erwarteten hohen Nachfrage werde empfohlen, die Deckelung weiterhin bei 15 fm je Haushalt zu belassen und vorrangig Walzbachtaler Bürger zu bedienen.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Festsetzung der Brennholzpreise für den Winter 2024/2025, entsprechend dem vorgeschlagenen Rahmen, zu.
  2. Der Gemeinderat beschließt für das Forstwirtschaftsjahr 2024/2025 den Verkauf je Haushalt auf maximal 15 Festmeter zu beschränken.
  3. Der Gemeinderat beschließt den vorrangigen Verkauf von Brennholz an Walzbachtaler Bürger.

 

4.   Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Neugart-Kirstein von der Gemeindeverwaltung und Herrn Kommandanten Markus Brendel von der Feuerwehrführung in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Frau Neugart-Kirstein erläuterte den Sachverhalt. Seit 2022 sei die Freiwillige Feuerwehr Walzbachtal in den Abteilungen Wössingen und Jöhlingen organisiert. Um neue Funktionen, insbesondere der jeweiligen Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter entschädigen zu können, seien mittels einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen zunächst neue Entschädigungssätze festgelegt und durch den Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22.01.2024 beschlossen worden. Diese Änderungssatzung sei rückwirkend in Kraft getreten, habe jedoch nicht die redaktionelle Überarbeitung der eigentlichen Feuerwehrentschädigungssatzung ermöglicht. Hierfür sei laut Mitteilung der Rechtsaufsichtsbehörde eine Neufassung der Entschädigungssatzung für die Zukunft vorzunehmen. In enger Zusammenarbeit mit der Rechtsaufsichtsbehörde und in Anlehnung an die Mustersatzung des Landesfeuerwehrverbandes sei eine Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung ausgearbeitet worden, welche rechtlich an den aktuellen Stand des Feuerwehrgesetzes angepasst worden sei.

Ohne weitere Diskussion wünschte der Gemeinderat die Abstimmung und fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Walzbachtal.

 

5.   Antrag Nr. 234 (Grüne): Aufstellung eines Konzepts zur Entsiegelung von Flächen und Schaffung von mehr Grünflächen auf der gesamten Gemarkung

Hier: Entscheidung über das vorgestellte Maßnahmenkonzept

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Menninger, den Leiter der Grüngruppe des Baubetriebshofs der Gemeinde in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Aufgrund des Antrags Nr. 234 der Grünen Fraktion habe der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2023 beschlossen, dass statt Durchführung von Einzelmaßnahmen ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen entwickelt werden solle, welches auch die bereits vorhandenen Grünanlagen mit einbeziehe.

Herr Menninger stellte dem Gemeinderat die Planungen der Gemeindeverwaltung anhand einer Präsentation vor. Das Konzept sei in verschiedene Maßnahmen gegliedert, aus welchen unter Berücksichtigung der Kriterien ohnehin bestehender Handlungsbedarf, schnelle Umsetzbarkeit, vergleichsweise kostengünstige Umsetzung, größtmöglicher Effekt auf das Kleinklima und vorhandene Fördermöglichkeiten eine zeitliche Reihenfolge erarbeitet worden sei.

Herr Menninger erläuterte, dass als erstes die Pflanzung von 40 neuen Bäumen an verschiedenen Standorten in Walzbachtal im Winterhalbjahr 2024/2025 geplant sei, was aus mehreren Gründen erfolgen sollte. Für Baumpflanzungen gebe es momentan bis zu 80% Förderung, die Wirkung von Bäumen auf das Kleinklima durch Verschattung, Verdunstung und Assimilation sei besonders groß und weil Bäume eine lange Entwicklungszeit hätten, sei jedes Jahr, in welchem früher gepflanzt werde, ein Gewinn.

Herr Menninger erklärte weiter, bei einer Ausführung der Pflanzungen durch den Bauhof lägen die förderfähigen Kosten bei ca. 10.000 €.

Dies entspreche in etwa der Summe, die in den letzten Jahren jeweils für Umgestaltungsmaßnahmen ausgegeben worden seien. Bei einer Förderquote von 80 % ergebe sich eine Fördersumme von 8.000 €.

Nach ausgiebiger Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Konzept zur Entsiegelung von Flächen und Schaffung von mehr Grünflächen zu.
  2. Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Förderzusage, die Umsetzung der ersten Maßnahme “Pflanzung von Bäumen“.

 

6.   Abwicklung des Haushaltes 2024

  • Haushaltszwischenbericht -
  • Information des Gemeinderats

Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt und verwies auf die umfangreiche Vorlage. Gemäß § 28 Absatz I GemHVO sei der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs in den Teilhaushalten und im Gesamthaushalt zu unterrichten. Trotz voraussichtlicher Mehreinnahmen in Höhe von rund 780.000 € und Minderausgaben von rund 660.000 € im Finanzhaushalt betrage das finanzielle Defizit bei voller Kreditaufnahme zum Jahresende voraussichtlich 3,46 Millionen Euro. Das ordentliche Ergebnis verbessere sich voraussichtlich um 1,5 Millionen Euro auf ein weiterhin negatives Ergebnis von -3,79 Millionen Euro.

Frau Kottucz erklärte, die Verpflichtung einer Nachtragssatzung gem. § 82 GemO sei nach der aktuellen Entwicklung des Haushalts nicht gegeben.

Auch wenn die Kassenlage der Gemeinde aktuell gut sei, müssten mittelfristig Wege gefunden werden, die Ausgaben zu reduzieren und die Einnahmen zu steigern, um diese finanziellen Mittel weiterhin halten zu können.

Der Gemeinderat nahm den Haushaltszwischenbericht und die Ausführungen zu Kenntnis.

 

7.   Feststellung des Nachtragswirtschaftsplans 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung

-     Beratung und Beschlussfassung

Frau Kottucz erläuterte den Sachverhalt. Durch einen Wasserrohrbruch in diesem Jahr sei die Mozartstraße in Jöhlingen zwischen den Hausnummern 14 und 21 unterspült worden. Im Zuge der Beseitigung des Schadens solle der gesamte weitere Straßenzug von der Einmündung „Am Schäferloch“ bis zur Mozartstraße Hausnummer 14 ebenfalls erneuert werden.

Im Rahmen der Vergabe solle auch die im Verbindungsweg zwischen der Schubertstraße und Richard-Wagner-Straße liegende Trinkwasserleitung erneuert werden, ebenso die beiden Schieberkreuze in den Einmündungen Am Schäferloch / Haydnstraße und Am Schäferloch / Brucknerweg.

Frau Kottucz erläuterte, dass durch diese Maßnahmen für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Kosten in Höhe von rund 350.000 € netto anfallen würden. Es handele es sich um Kosten, die dem Vermögensplan des Eigenbetriebs zuzubuchen seien. Im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen solle die Ausschreibung noch in 2024 erfolgen. Die Umsetzung werde dann in 2025 erfolgen. Für die Vergabe müssten die Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs vorgesehen sein.

Frau Kottucz führte aus, da es sich hier um eine Vergabe in 2024 und eine Umsetzung in 2025 handele, werde in 2024 eine Verpflichtung eingegangen, die zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren führe; eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Wasserversorgung sei jedoch keine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sei der Wirtschaftsplan zu ändern, wenn im Vermögensplan Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollten. Somit sei also ein Nachtragswirtschaftsplan notwendig um eine Vergabe der Leistungen für die Maßnahmen im Eigenbetrieb Wasserversorgung tätigen zu können.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2024 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung in vorliegender Fassung.

 

8.   Bekanntgaben

Keine.

 

9.    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung am 22.07.2024 zwei nichtöffentliche Beschlüsse in Personalangelegenheiten gefasst worden seien.

 

1.   Fragestunde der Einwohner

Es wurden keine Fragen aus den Reihen der anwesenden Einwohner gestellt.

2.   Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Raible von der Firma Lülf in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Die Aufstellung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr bedürfe örtlicher Planungen. Ein Feuerwehrbedarfsplan solle eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Lage abbilden und unter Berücksichtigung einer Risikoanalyse der Gemeinde die Zukunftsentwicklung und Optimierung der Feuerwehr bis ins Jahr 2029 darlegen. 

Mit Beschluss des Gemeinderates sei im vergangenen Jahr die Firma Lülf mit der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes beauftragt worden. In mehreren Projektgruppensitzungen des Arbeitskreises Feuerwehr, bestehend aus Vertretern der Verwaltung, je einem Vertreter der Fraktionen und der Feuerwehrführung, seien die einzelnen Projektabschnitte bereits diskutiert worden.

Herr Raible erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand einer Präsentation, diese ist auf der Homepage der Gemeinde unter dem Bereich „Aus der Arbeit des Gemeinderats“ oder im Ratsinformationssystem bei den Unterlagen zu dieser Sitzung zu finden. Gemäß dem Feuerwehrgesetz (FwG) des Landes Baden-Württemberg seien die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Der Feuerwehrbedarfsplan stelle in transparenter Weise dar, welche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr für die örtlichen Verhältnisse notwendig sei und wie diese in den folgenden Jahren gewährleistet werden könne. Der Feuerwehrbedarfsplan definiere in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr.

Herr Raible erläuterte dem Gemeinderat verschiedene Aspekte des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplans. Nach einer Vorstellung der Risikoanalyse für Walzbachtal und der ausbildungsmäßigen Einsatzbereitschaft der ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr erläuterte Herr Raible die Problematik der Tagesverfügbarkeit beider Züge. Weiter beleuchtete er den aktuellen Fahrzeugbestand und erläuterte, dass in den nächsten Jahren Ersatzbeschaffungen notwendig sein würden. Auch den Zustand der beiden Feuerwehrhäuser und Auswirkungen einer Standortsuche für einen eventuellen Neubau in Jöhlingen erläuterte er kurz.

Bürgermeister Özcan dankte Herrn Raible für seine Ausführungen. Er erklärte, dass die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes ein langfristiges Projekt sei, das viele Akteure in vielen Planungssitzungen vorbereitet hätten. Die angesprochenen Ersatzanschaffungen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen seien teilweise schon in Planung, leider hätten die Hersteller teilweise eine jahrelange Lieferzeit. Das Feuerwehrhaus Jöhlingen werde auf Dauer nicht an der jetzigen Stelle bleiben können, eine Sanierung sei aus verschiedenen Gründen nicht möglich, dennoch sei eine finale Entscheidung über einen alternativen Standort nicht gefallen.

Ohne weitere Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan 2024-2029.

Präsentation Feuerwehrbedarfsplan

3.   Jagdneuverpachtung zum 01.04.2025

  • Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung
  • Zustimmung zur Satzung der Jagdgenossenschaft Walzbachtal

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Dietzel, die für die Jagd zuständige Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung in der Sitzung.

Frau Dietzel erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt. Auf der Basis der aktuell geltenden Vorschriften des Jagdrechts und gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft habe der Gemeinderat in seiner Funktion als Jagdvorstand mindestens alle 6 Jahre (gesetzliche Mindestpachtzeit) eine Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen. Die letzte Versammlung der Jagdgenossenschaft habe im Jahr 2018 stattgefunden, so dass im Jahr 2024 erneut eine Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen sei. Da die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden könne, müsse die Jagdgenossenschaft erneut darüber Beschluss fassen. 

Frau Dietzel erläuterte weiter, dass die bestehende Satzung der Jagdgenossenschaft an die aktuelle Rechtslage anzupassen und als neue Satzung durch die Jagdgenossenschaftsversammlung zu beschließen sei. Der Satzungsentwurf gehe davon aus, dass der Gemeinderat – wie bisher - mit der Verwaltung der Jagdgenossenschaft beauftragt werde. Diesem Entwurf müsse der Gemeinderat zunächst zustimmen, damit die Genossenschaftsversammlung darüber beschließen könne. 

Frau Dietzel erläuterte die Besonderheiten der Jagdgenossenschaftsversammlung. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürften der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen sowie der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse sei die Erstellung eines Jagdkatasters erforderlich. Den Auftrag hierzu habe das Vermessungsbüro/Geo-Informationszentrum Schwing & Dr. Neureither aus Mosbach/Mannheim erhalten. Aufgabe des Büros sei es, den gemeinschaftlichen Jagdbezirk festzustellen, die befriedeten Bezirke abzugrenzen, neue Jagdpläne zu fertigen, die Flächen der Jagdbögen zu berechnen und ein aktuelles Jagdkataster zu erstellen. Darüber hinaus werde das Büro die Jagdgenossenschaftsversammlung fachrechtlich betreuen.

Frau Dietzel führte aus, dass als Versammlungstermin Dienstag, der 12. November 2024 um 18.00 Uhr im Rathaus Wössingen, Ratssaal vorgeschlagen werde. Außerdem sollte zugestimmt werden, dass Herr Bürgermeister Özcan zum Versammlungsleiter bestimmt und Frau Dietzel aus der Gemeindeverwaltung als Schriftführerin bestellt werden solle. Es werde außerdem vorgeschlagen, schon heute dem beigefügten Satzungsentwurf und der Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft durch den Gemeinderat zuzustimmen, es sei denn, die Jagdgenossenschaft würde inhaltlich abweichende Beschlüsse fassen. Dann wäre eine Stimmabgabe nur unter Vorbehalt der nachträglichen Zustimmung durch den Gemeinderat möglich.

Nach intensiver Diskussion fasste der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse im Block, nachdem einer solchen Abstimmung durch das Gremium nach Anfrage zugestimmt wurde:

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Versammlung der Jagdgenossenschaft Walzbachtal auf Dienstag, 12.11. 2024, um 18.00 Uhr im Rathaus Wössingen, Ratssaal einzuberufen.
  2. Herr Bürgermeister Özcan wird beauftragt, die Tagesordnungspunkte für die Versammlung aufzustellen und auf der Homepage sowie im Amtsblatt zu veröffentlichen.
  3. Ferner wird zugestimmt, dass Herr Bürgermeister Özcan als Versammlungsleiter die Jagdgenossenschaftsversammlung führt und Frau Dietzel aus der Gemeindeverwaltung zum Schriftführer bestellt wird.
  4. Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft wird zugestimmt.
  5. Dem Beschluss der Jagdgenossenschaft, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft dem Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Regelungen zu übertragen, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der vorgelegte Satzungsentwurf ohne inhaltliche Änderungen von der Jagdgenossenschaftsversammlung als Satzung beschlossen wird.
  6. Die Aufgaben nach § 11 Nr. 2 und Nr. 3 a)-e) und g)-k) der Satzung werden zur dauernden Erledigung auf den Bürgermeister übertragen.
  7. Solange die Verwaltung dem Gemeinderat übertragen ist, erfolgt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde zusammen mit dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk.

4.   Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom für die Jahre 2026 - 2028

Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Kunzmann von Liegenschaftsabteilung der Gemeindeverwaltung in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Frau Kunzmann erläuterte den Sachverhalt. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service) biete Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der Stromlieferung für den Zeitraum 2026 - 2028 an. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolge also für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren und werde nach den Vorgaben der Vergabeordnung europaweit ausgeschrieben. Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gelte eine Mehr- und Mindermengenregelung. Als Vertragsmenge (kWh) werde die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gelte für eine tatsächliche Verbrauchsmenge von 95-105% der Vertragsmenge.

Frau Kunzmann erläuterte weiter, für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung während der Vertragslaufzeit erhalte die Gt-service ein einmaliges Teilnahmeentgelt in Höhe von 26,50 EUR/Abnahmestelle zzgl. gültiger Mehrwertsteuer. An der Bündelausschreibung Strom 2023 - 2025 habe die Gemeinde Walzbachtal mit 96 Abnahmestellen teilgenommen. Wie bei der letzten Bündelausschreibung könne die Gt-service mit der Ausschreibung verschiedener Qualitäten beauftragt werden:

Version 1:

100% Normalstrom

keine Anforderungen an die Erzeugungsart

ODER

Version 2:

100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

ODER

Version 3:

100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit 33% Neuanlagenquote

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

ODER

Version 4:

100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit mindestens 33% Neuanlagenquote, Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.

Die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (34-100%) geht in die Wertung ein.

ODER

Version 5:

Ökostrom nur für ausgewählte Abnahmestellen gemäß Anlage (Mit Angabe der gewünschten Ökostromqualität!)

Frau Kunzmann erklärte, dass zu erwartende Mehrkosten sich bei Ökostrom ohne Neuanlagenquote auf bis zu 0,3 ct/kWh netto, bei Ökostrom mit Neuanlagequote auf 0,3-0,5 ct/kWh netto belaufen würden.

Bei der Variante mit Wertungskriterium Neuanlagenquote könnten Mehrkosten über 0,5 ct/kWh zu erwarten sein (Stand Juli 2024). Der Gesamtenergiebedarf für alle Abnahmestellen der Gemeinde Walzbachtal (SBL, Gebäude, Trinkwasserversorgung, etc.) belaufe sich auf ca. 770.000 kWh.

Die Gemeindeverwaltung empfehle aufgrund der Haushaltslage die Ausschreibung der Version 2, also 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote.

Nach intensiver Beratung fasste der Gemeinderat mit jeweils 17 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für alle Abnahmestellen 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote im Rahmen der Bündelausschreibung Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Zuschlagserteilung des wirtschaftlichsten Angebotes durch die Gt-service GmbH.

Zuvor war ein Antrag der AfD-Fraktion, aus Kostengründen auf eine Ausschreibung einer Belieferung mit Ökostrom ganz zu verzichten mit 2 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen abgelehnt worden.

5.   Bekanntgaben

Aktueller Stand Bündelausschreibung Erdgas 2025-2027

Mit Schreiben vom 16.09.2024 wurden wir informiert, dass für die Lose 5 und 10 mit 10% Bioerdgasanteil keine Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind. Das Verfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.

Aufgrund der schwierigen Entwicklung auf dem Energiemarkt, insbesondere bei der Beschaffung von Bioerdgas, ist die Gemeindeverwaltung der Empfehlung der gt-Service Dienstleistungsgesellschaft gefolgt und wird nun an einem erweiterten Vergabeverfahren mit 100% konventionellem Erdgasbezug teilnehmen. Hierbei entstehen keine weiteren Kosten.

Die gt-Service Dienstleistungsgesellschaft konnte die Lose mit 100% konventionellem Erdgasbezug alle erfolgreich zu den marktüblichen Preisen und somit wirtschaftlich und günstig bezuschlagen.

6.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in den Sitzungen am 16.09. und 23.09.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in einer Grundstücksangelegenheit und vier Personalangelegenheiten gefasst worden seien.

1.   Fragestunde der Einwohner

Ein Einwohner aus Jöhlingen wollte wissen, ob es im Landkreis Karlsruhe einen größeren CO2-Emittenten als das Zementwerk in Wössingen gebe.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass die Gemeindeverwaltung hierzu keine Aussage treffen könne. Diese Daten könne man aber von der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Karlsruhe erfragen.

Ein Bürger aus Wössingen spricht das Staubemissionsereignis im Zementwerk Wössingen an, das zu Verschmutzungen und Schäden bei vielen Einwohnerinnen und Einwohnern in Wössingen geführt habe. Er wolle wissen, inwieweit die Gemeinde davon Kenntnis erhalten habe und wie hier weiter vorgegangen werden solle.

Bürgermeister Özcan erklärte, dass die Vertreter des Zementwerks im Rahmen des Tagesordnungspunktes zum Emissionsbericht zu diesem Fall Stellung nehmen würden.

2.   Vorstellung Emissionsbericht: Opterra Wössingen GmbH

-     Kenntnisnahme 

Bürgermeister Özcan begrüßte Herrn Heimburg und Frau Schreiber von der Werksleitung des Zementwerkes in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.

Herr Heimburg erläuterte den Emissionsbericht anhand einer Präsentation, deren Zahlen in der Zementwerkszeitschrift und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Er konnte dem Gremium vermelden, dass alle Grenzwerte deutlich eingehalten würden. Ebenso seien die tatsächlichen Schmutzfrachten stets deutlich unter dem zugelassenen Maximum. Auch dieses Jahr präsentierte Herr Heimburg alle erhobenen Schadstoffe sowohl in ihren Werten in Bezug auf die Grenzwerte als auch als Frachten, also in ihren absoluten Ausstoßgewichten dargestellt. Auch bei den Frachten zeigten sich im Vergleich zu den absolut genehmigten Mengen an möglichen Schadstoffausstößen viel geringere tatsächlich ausgestoßene Mengen.

Herr Heimburg nahm auch Stellung zu zwei Zwischenfällen, die sich im letzten Monat im Werk ereignet gehabt hätten. Dies sei zum einen ein Brandvorfall vom 10.10.2024 und zum anderen der bereits erwähnte Staubemissionsvorfall gewesen. Der Vorfall vom 10.10.2024 habe keine akute Gefahr dargestellt, dennoch habe man in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr eine Evakuierung der Belegschaft durchgeführt. Er dankte der Gemeinde Walzbachtal für die Unterstützung durch die vorübergehende Unterbringung der Belegschaft im Wössinger Hof.

Der Staubvorfall vom Wochenende 25.-27.10.2024 hätte zu Verschmutzungen von Fahrzeugen, PV-Anlagen und Oberflächen in einem Gebiet in Wössingen geführt. Das Werk forsche derzeit nach der Ursache für die Staubemission. Derzeit gehe man von einem einmaligen Ereignis am Ofen aus, überprüfe dies aber noch abschließend, um eine Wiederholung auszuschließen.

Herr Heimburg entschuldigte sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Verschmutzungen. Das Werk habe in dem betroffenen Teilen von Wössingen Flyer mit Informationen verteilt, in denen Betroffene aufgerufen würden, sich beim Werk zu melden. Man werde die gemeldeten Schäden aufnehmen und eine Beseitigung der Schäden/Verunreinigungen bezahlen.

Bürgermeister Özcan dankte Herrn Heimburg für seine Ausführungen und die aktive Herangehensweise zur Behebung der Verschmutzungen.

Vertreter des Gemeinderates dankten der Geschäftsleitung des Zementwerkes für die Bereitschaft zur Vorstellung des Berichtes im Gremium, wozu das Werk rechtlich nicht verpflichtet sei. Die vorgestellten Werte seien erfreulich und würden zeigen, dass eine Reduzierung der ausgestoßenen Schadstoffe auch weit über die gesetzlichen Grenzwerte hinaus technisch möglich sei. Dennoch hakten sie auch kritisch nach, wie weit das Werk in seinem Vorhaben der Verfüllung des Steinbruchs Am Böhnlich und bei der Erreichung der Klimaneutralität im letzten Jahr gekommen sei.

Der Gemeinderat nahm den Emissionsbericht des Zementwerkes für das Jahr 2023 nach eingehender Diskussion zur Kenntnis.

3.   Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) vom 08.12.2005

-     Beratung und Beschlussfassung

Bürgermeister Özcan erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 sei entschieden worden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig seien. Durch Verkündung der Grundsteuerreformgesetze am 20.11., 02.12. und 05.12.2019 sei dies durch den Bundesgesetzgeber behoben worden. Eine Übergangsregel habe gestattet, dass die bisherigen Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre, längstens bis zum 31.12.2024 angewendet werden dürften.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, im Reformpaket des Bundes sei eine Länderöffnungsklausel enthalten, die es den einzelnen Bundesländern ermögliche, dem Bundesmodell zu folgen oder abweichende Modelle zu erlassen. In Baden-Württemberg habe man sich im Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020 für das Bundesmodell bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und das modifizierte Bodenwertmodell für die Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) entschieden. Hiernach sei die Grundlage für die Ermittlung der Messbeträge für die Ermittlung der Grundsteuer B in der Hauptsache die Grundstücksfläche.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, diese Gesetzesänderung habe große Auswirkungen auf die Kommunen und die Grundstückseigentümer. Aufgrund der Gesetzesänderung müsse nun auch die Erhebungsgrundlage der Grundsteuer, die Hebesatzsatzung, entsprechend angepasst werden, ansonsten fehle der Gemeinde die eigene Rechtsgrundlage für die rechtmäßige Erhebung der Grundsteuer.

Bürgermeister Özcan betonte, die Gemeinde Walzbachtal strebe im Rahmen dieser Reform eine Aufkommensneutralität an. „Aufkommensneutralität“ bedeute, dass die Gemeinde durch die Änderung des Landesgrundsteuergesetzes insgesamt, also für das gesamte Gemeindegebiet, keine Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Grundsteuer anstrebe. Jedoch bedeute Aufkommensneutralität nicht, dass für jeden Einzelnen künftig die Grundsteuer in gleicher Höhe wie bisher anfalle. Es sei davon auszugehen, dass es Fälle geben werde, in welchen sich die Grundsteuer erhöhe und Fälle, in welchen sich die Belastung vermindere. Da die Gemeinde nur einen Hebesatz für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) und einen Hebesatz für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) festsetzen könne, könne auf Veränderungen der Messbeträge für einzelne Steuerschuldner nicht mit einer näher konkretisierenden Hebesatzgestaltung eingegangen werden.

Bürgermeister Özcan erklärte weiter, eine Verpflichtung, die Grundsteuer gegenüber dem bisherigen Grundsteueraufkommen aufkommensneutral gestalten zu müssen, gebe es nicht. Der aktuelle Hebesatz für das Veranlagungsjahr 2024 betrage für beide Grundsteuerarten 360 v.H. Die Ermittlung des Grundsteueraufkommens erfolge durch das Aufkommen des Messbetragsvolumens multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz. Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer seien somit die Messbescheide des Finanzamtes. 

Bürgermeister Özcan führte weiter aus, dass die Verwaltung aus den vorliegenden Daten eine mögliche Entwicklung des Grundsteueraufkommens ermittelt habe. Dies habe ergeben, dass aufgrund der Neubewertung der Hebesatz von 170 v.H. am nächsten an der angestrebten Aufkommensneutralität liege. Bei Beibehaltung des aktuellen Hebesatzes von 360 v.H. würde sich z.B. das Grundsteueraufkommen der Grundsteuer B auf 2.509.000 € erhöhen. Das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg habe im September 2024 auf seiner Internetseite ein Transparenzregister für das Grundvermögen (Grundsteuer B) zu den Hebesätzen für die neue Grundsteuer 2025 veröffentlicht. Das Register zeige, wie hoch der Hebesatz von einer bestimmten Kommune festgelegt werden müsste, um aufkommensneutral zu sein. Für die Gemeinde Walzbachtal weise das Transparenzregister einen Hebesatz für die Grundsteuer B zwischen 161% und 177% aus. Für die Berechnung greife das Transparenzregister zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die Hebesätze aus dem Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt hätten. Derzeit lägen noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge vor. Deshalb zeige die Übersicht auch keinen einzelnen Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.

Vertreter der Gemeinderatsfraktionen betonten, dass Gemeindeverwaltung und Gemeinderat mit dieser Änderung der Hebesatzung ihr Versprechen einhalten würden, durch die Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen generieren zu wollen, obwohl die Haushaltslage der Gemeinde die Mehreinnahmen gebrauchen könnte.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat einstimmig (17 Stimmberechtigte anwesend) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 08.12.2005 in vorliegender Form und somit einen Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer A in Höhe von 375 v.H. und der Grundsteuer B in Höhe von 170 v.H.

4.   Aufnahme von Kommunaldarlehen zur Finanzierung:

a)   des Kernhaushaltes

b)  des Eigenbetriebes Wasserversorgung

c)   des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung

-     Beratung und Beschlussfassung -

Frau Kottucz, die Kämmerin der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. Der Gemeinde Walzbachtal liege im Kernhaushalt eine Kreditermächtigung für das Jahr 2024 in Höhe von 2.653.100 € vor.

Aus dem Jahr 2023 liege eine noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung in Höhe von 1.427.300 € vor. Nach § 87 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GemO) gelte die Kreditermächtigung weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen sei. Die Kreditermächtigung für 2023 gelte somit, bis die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 erlassen sei. Nach § 87 Absatz 1 GemO dürften Kredite nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden. Im Haushaltsjahr 2023 seien rund 1.310.000 € für Investitionsmaßnahmen abgeflossen, im Haushaltsjahr 2024 bislang rund 1.610.000 €.

Es werde davon ausgegangen, dass für investive Maßnahmen in 2024 noch 640.000 € abfließen würden.

Frau Kottucz führte weiter aus, dass die Gemeindeverwaltung eine Darlehensaufnahme aus der Ermächtigung 2023 in Höhe von 1.300.000 € und aus der Ermächtigung 2024 in Höhe von 2.250.000 vorschlage, damit zur Finanzierung der Investitionen und damit auch in der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde genügend liquide Mittel zur Verfügung stünden.

Frau Kottucz erklärte weiter, dass man auch für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung plane, Darlehen aufzunehmen.

Frau Kottucz verwies auf die Tischvorlage, die dem Gemeinderat zu Beginn der Sitzung ausgeteilt worden sei. Da die Konditionen der Kreditinstitute immer taggenau bereitgestellt würden und freibleibend seien, sei eine verbindliche Zusage der Konditionen für einen Zeitraum von über einer Woche (Zeitraum der Bekanntgabe der Sitzungsunterlagen an den Gemeinderat bis zur Sitzung) nicht möglich. Die Verwaltung habe daher das Darlehen entsprechend ausgeschrieben und die Ergebnisse in der Tischvorlage vorgestellt. Die Gemeindeverwaltung habe Angebote angefragt und dabei folgende Vorgaben gemacht:

- Laufzeit 50 Jahre mit Zinsbindung 25 Jahre 

- Laufzeit 40 Jahre mit Zinsbindung 20 Jahre

- Laufzeit 30 Jahre (nur für das Darlehen für den Kernhaushalt)

Frau Kottucz erklärte weiter, ein Bieter habe ein Angebot eingereicht für eine Laufzeit von 50 Jahren mit Endfälligkeit. Dieses sei für die Gemeindeverwaltung über die Laufzeit hinweg am günstigsten, da die jährliche Belastung durch Zins und Tilgung immer gleich hoch bleibe.

Daher empfehle die Gemeindeverwaltung die Aufnahme eines Darlehens mit Laufzeit 50 Jahre endfällig.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig (18 Stimmberechtigte anwesend) folgende Beschlüsse:

a)   Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Kernhaushalt in Höhe von 3.550.000 € mit Laufzeit 50 Jahre endfällig.

b)   Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 2.200.000 € mit Laufzeit 50 Jahre endfällig.

c)   Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme eines Kommunaldarlehens für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Höhe von 1.300.000 € mit Laufzeit 50 Jahre endfällig.

5.   Erneuerung der Brandschutztüren in der Walzbachschule Jöhlingen

-     Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse

-     Vergabe der Bauleistungen

Herr Heimann, der Bauamtsleiter der Gemeindeverwaltung, erläuterte den Sachverhalt. In der Walzbachschule sollen die bestehenden Brandschutztüren durch Brandschutztüren des derzeitigen Entwicklungsstandes ausgetauscht werden. Hierbei sollen neue Brandschutztüren in T30-RS-Qualität zur Ausführung kommen. Insgesamt stünden 7 Türen zum Austausch an.

Herr Heimann erläuterte dem Gemeinderat die Ausschreibungsergebnisse für die Gewerke Metallbauarbeiten und Trockenbau/Malerarbeiten anhand der Vorlage. Erfreulicherweise habe es für beide Gewerke viele Angebote gegeben. Es bestehe seitens der ausführenden Firmen derzeit großes Interesse an Bauaufträgen, da durch die momentanen Rahmenbedingungen nur wenige Bauvorhaben zur Ausführung kommen würden. So habe man auch in der Ausschreibung eine deutliche Kostenersparnis gegenüber der Kostenberechnung erzielen können.

Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Metallbauarbeiten an die Fa. Trumpf aus Walzbachtal zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 118.230,07€ zu vergeben.
  2. Der Gemeinderat beschließt, die Trockenbau- und Malerarbeiten an die Fa. Döbke aus Karlsruhe zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 11.106,27€ zu vergeben.

6.   Bekanntgaben

Keine.

7.   Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Keine.

Liebe Gemeinderatsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße Sie herzlich zur letzten Sitzung dieses Gemeinderats. Wie es einer guten Gepflogenheit entspricht und mir persönlich ein wichtiges Anliegen ist, nutzen wir diese Abschlusssitzung, um die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder zu verabschieden und ihnen zu danken.

Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder

Nicole Schibenes, Jutta Belstler, Uwe Volk, Lukas Akkan, Werner, Schön, Martin Sulzer, Michael Plaumann und Michael Futterer haben heute ihre letzte Sitzung in unserem Gremium.

Sie haben sich in der letzten Amtsperiode seit 2019 – und teilweise noch viel länger – für das Wohl von Walzbachtal sowie seiner Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Mit großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein haben Sie daran mitgewirkt, unsere Gemeinde weiterzuentwickeln und gut aufzustellen.

Leistungen und Engagement

Insgesamt gab es vom 15.07.2019 bis einschließlich 24.06.2024 103 Sitzungen des Gemeinderats, bei denen 1.228 Tagesordnungspunkte behandelt wurden. Das bedeutet 20 Sitzungen sowie 245 Tagesordnungspunkte pro Jahr.

Hinzu kommen noch Sitzungen wie Ältestenrat, Klausurtagung und auch Ausschuss-Sitzungen. Darüber hinaus kommen die regelmäßigen Fraktionssitzungen hinzu. Sie merken, in diesem Ehrenamt investierten Sie Zeit, viel Zeit.

Herausforderungen und Erfolge

In den über 100 Gemeinderatssitzungen haben wir gemeinsam viel erreichen können. Schon kurz nach Ihrem und meinem Antritt hat uns allerdings die Corona-Pandemie in Deutschland eingeholt. Unsere Sitzungen fanden weiterhin statt – Aber mit Abstand, mit Masken und mit viel Desinfektionsmittel. Die Gemeinderatssitzungen fanden nicht mehr wie gewohnt im Ratssaal statt, sondern in einer Sporthalle, der Böhnlichhalle.

In dieser herausfordernden Phase haben wir als Gemeinde ganz neue Aufgaben wahrgenommen. Wir haben ein gemeindeeigenes Testzentrum aufgebaut, regelmäßige gemeindeeigene Impfaktionen wurden auf die Beine gestellt und mehrere Tausende Impfungen wurde organisiert. Eine ganz neue Erfahrung für die Verwaltung und den Gemeinderat. Rückblickend kommt es einem abstrakt vor. Aber auch das haben wir gemeinsam bewältigt.

Sie haben an einer ganzen Reihe von Entscheidungen mitgewirkt, die den Standort Walzbachtal gestärkt und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Lebensqualität gebracht haben.

Wir haben in den letzten Jahren wegweisende Projekte angestoßen und auch realisiert.

Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben:

  • Papierloser Gemeinderat
  • Grundsatzbeschluss des Zukunftskonzepts der Trinkwasserversorgung
  • Glasfaserausbau in Binsheim mit 90% Fördermittel
  • Digitalpakt Schulen und Neuverkabelung der beiden Schulen
    • 45 Access Points montiert
    • Glasfasernetz in der Grundschule Wössingen angeschlossen
    • Vorbereitungen für schnelles Internet in der Grundschule Jöhlingen 
  • Gemeinde Jubiläum (50+1 Jahre Walzbachtal)
  • Beginn der Maßnahmenumsetzung des Onlinezugangsgesetzes
  • Baden-WLAN; Erweiterung auf Kirchplatz Jöhlingen
  • Erfolgreicher Abschluss des Projekts „Sanierungsmanager“ mit der Umwelt- und Energieagentur
  • Großangelegtes Mobilitätskonzept unter Einbeziehung der Bürgerschaft
  • Grundsatzbeschluss für den Ausbau barrierefreier Bushaltestellen (Beginn in den nächsten Wochen)
  • Ausbau und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit
  • Realisierung des Hallenbauwerks beim Bauhof
  • Sanierung von Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Seewiesen und HRB Grund
  • Erarbeitung eines neuen Leitbilds in gemeinsamer Arbeitsgruppe mit Bürgerbeteiligung
  • Einführung der neuen Buslinie 159 zwischen Jöhlingen und Weingarten als Testversuch
  • Absichtserklärung für den flächendeckenden Glasfaserausbau
  • Klimapolitisches Arbeitsprogramm mit 17 Punkten in Zusammenarbeit mit der Umwelt- und Energieagentur
    • Bsp. Ausbau von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Dächern
    • Erweiterung des Ladenetzes für E-Fahrzeuge
    • Gewinn der „Goldenen Wildbiene“ in 2020 und 2023
  • Realisierung eines Kreisels in Wössingen zur sicheren und barrierefreien Fußgängerüberquerung
  • Beschaffung moderner elektronischer Sirenen im Rahmen des Förderprogramms des Innenministeriums BW
  • Errichtung bzw. Erweiterung eines Jugendparks
    • Calisthenics-Parks
    • Bikepark
    • Basketballplatz (in Vorbereitung)
  • Dritte Auszeichnung des European Energy Awards (Platz 3 im gesamten Landkreis)
  • Erneuerung der Gemeinde-Homepage
  • Realisierung einer modernen und barrierefreien Verwaltungsstelle in Jöhlingen in die alte Schule (in wenigen Wochen Baustart)
  • Schaffung eines Mehrgenerationenparks (Seniorenzentrum Im Kronengarten in Verbindung mit der Kita „Moby Dick“)
  • Einrichtung der Kita-Gruppe „Seesterne“ mit bis zu 25 neuen Kita-Plätzen
  • Jubiläum der 1.000-jährigen Ersterwähnung von Wössingen und Jöhlingen
  • Erstellung der Ortschronik mit über 600 Seiten für das Gemeindejubiläum
  • Einführung des MyShuttle-Dienstes
  • Realisierung des neuen Lidl-Marktes inklusive aller Vorbereitungen, insbesondere der Bauleitplanungen

 

Liebe Mitglieder des Gemeinderats, liebe Gäste,

Falls jemand weitere Themen ergänzen möchte oder sagt, dass wir noch andere wichtige Punkte behandelt haben, stimmt das natürlich. Aufgrund der Vielzahl an Themen konnte ich nur einen kurzen und unvollständigen Überblick geben.

Dank und Anerkennung

Von meiner Seite möchte ich sagen, dass all diese Themen in guter und stets konstruktiver Zusammenarbeit erreicht werden konnten. Ein reger Austausch und das faire Miteinander waren unsere Rahmenbedingungen.

Sein Mandat gut auszuüben und seinen Ansprüchen gerecht zu werden, das erfordert viel Einsatz – mehr als die Öffentlichkeit manchmal denkt. Denn es geht ja nicht nur um die Teilnahme und Mitwirkung an Sitzungen und öffentlichen Veranstaltungen, sondern auch um das Durcharbeiten von oft sehr komplexen Beschlussvorlagen.

Aber Sie haben alle viel Zeit in dieses wichtige Ehrenamt investiert und sind oftmals zusätzlich noch in weiteren Vereinen engagiert.

Damit setzen Sie sich für unsere Gemeinde, für die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit großem Engagement ein.

Dafür möchte ich Ihnen heute ganz herzlich danken, im Namen der gesamten Bürgerschaft und auch ganz persönlich.

Ihr Einsatz verdient Respekt und Anerkennung.

Wert der Kommunalpolitik

Sie sind in die Politik gegangen, um in dem Ort, dem Sie sich verbunden fühlen, etwas zu bewegen.

Kommunalpolitik ist Basispolitik, die unmittelbar sichtbar und spürbar ist und die Bewohnerinnen und Bewohner direkt betrifft. Sie erstreckt sich über alle Lebensbereiche und befasst sich mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belangen. Diese Vielfalt macht Kommunalpolitik so spannend.

Abschied und Ausblick

Liebe ausscheidende Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

mit Ihnen verliert der Gemeinderat engagierte Mitglieder mit viel Sachverstand und Erfahrung. Trotz der Herausforderungen durch externe Entscheidungen, insbesondere von politischen Beschlüssen aus Brüssel, Berlin oder Stuttgart, haben wir unsere Handlungsspielräume bestmöglich genutzt. Es ist sehr stark spürbar, wie solche Entscheidungen den Spielraum von Kommunen reduzieren und uns zu Verwaltern werden lässt.

Dennoch darf ich sagen, bei allen Diskussionen gab es stets das Bemühen um Konsens und Beschlüsse, die von einer breiten Mehrheit getragen wurden. Ihre kollegiale Zusammenarbeit und sachgerechte Lösungen wurden stets geschätzt.

 

Sehr geehrte Ratsmitglieder,

Demokratie lebt vom Engagement und der Mitwirkung. Ich hoffe, dass Sie sich weiterhin in und für Walzbachtal engagieren.

Unsere Gemeinde braucht Ihre Erfahrungen und Kompetenz.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg.

Als Anerkennung für Ihr Wirken im Gemeinderat darf ich Ihnen nach der heutigen Sitzung eine Aufmerksamkeit im Namen der Gemeinde überreichen und lade ein im Anschluss zu einem gemütlichen Miteinander.

Herzlichen Dank für Ihre gute Arbeit!