Aktuelles

Prämierung der Sieger des Wettbewerbs „Schönster Naturgarten Walzbachtals 2024“

Die Gemeinde Walzbachtal rief im Mai zur Teilnahme am Wettbewerb „Schönster Naturgarten Walzbachtals 2024“ auf. 

„Mit diesem Wettbewerb prämieren wir besonders naturnahe Gartengestaltungen und verweisen auf deren Bedeutung für die heimische Flora und Fauna. Wir können hier ganz deutlich sehen, dass auch im Kleinen große Veränderungen möglich sind“, betont Bürgermeister Özcan.

Am Freitag, den 20. September werden die Gewinnerinnen und Gewinner des Naturgartenwettbewerbes prämiert. 

Die Veranstaltung am 20.09.2024 im Wössinger Hof beginnt um 17 Uhr mit einem Vortrag von Frau Michaela Senk zum Thema „Naturgarten“

Frau Senk ist Technikerin im Garten- und Landschaftsbau und gestaltet mit ihrem Team von „GartenSpielRaum“ naturnahe Gärten, Spielräume und öffentliches und gewerbliches Grün.

In ihrem Vortrag wird Frau Senk interessierten Naturgärtnern Impulse und Handreichungen zum Anlegen von Naturgärten und deren Pflege geben und auf ihre Fragen eingehen.

Außerdem werden in einer Fotoausstellung die Teilnehmergärten des Wettbewerbs vorgestellt.

Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Sanierung(s)Mobil macht Station in Walzbachtal

Informationen zu Sanierung und Förderung

Rollendes Energiesparhaus am 21.09.2024 in Jöhlingen beim Walzbachtaler Bewerber- und Ausbildungstag

„Die Gemeinde Walzbachtal bietet hier ein weiteres Angebot zur Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger, um gemeinsam das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen“, so Bürgermeister Özcan.

Am 21.09.2024 von 11:00 bis 15:00 Uhr macht das Sanierung(s)Mobil Halt auf dem Schulhof der Walzbachschule in Jöhlingen.  Am mobilen Ausstellungspavillon des Informations- und Beratungsprogramms Zukunft Altbau können sich Hauseigentümerinnen und -eigentümer über Energieeinsparmaßnahmen und Fördermöglichkeiten informieren. Zudem erhalten sie bei Bedarf eine erste persönliche Beratung von Fachleuten aus der Region. Die qualifizierten Energieberaterinnen und -berater zeigen die Vorteile einer gut gedämmten Gebäudehülle und der Nutzung erneuerbarer Energien sowie verschiedene Fördermöglichkeiten auf.

„Um den gesetzlichen Reglungen gerecht zu werden sowie steigenden Öl- und Erdgaspreisen zu begegnen, möchten viele Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Haus energetisch sanieren und auf erneuerbare Energien umsteigen. Der Beratungsbedarf ist daher gerade sehr hoch“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Finanzielle Unterstützung auf dem Weg zum zukunftsfähigen Gebäude erhalten Sanierungswillige durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder die steuerliche Begünstigung. Am Sanierung(s)Mobil klären kompetente Beraterinnen und Berater direkt vor Ort über die finanziellen Möglichkeiten auf.“

Auf Achse für die Energiewende im Haus – Sanierung mobil gezeigt

In dem rollenden Energiesparhaus von Zukunft Altbau werden die wichtigsten Energietechniken für zukunftsfähige Altbauten anschaulich gezeigt. Neben Informationen zu modernen Heiz- und Lüftungssystemen sowie Solaranlagen gibt es Erläuterungen zu Innen- und Außendämmung, Wärmeschutzfenstern und Verschattungssystemen. Die Besucherinnen und Besucher können sich am Mobil dem Thema Sanierung zudem interaktiv und spielerisch nähern.

Die energetische Sanierung kann den Energieverbrauch eines Gebäudes im Einzelfall um bis zu 90 Prozent reduzieren. Eine gelungene Sanierung führt damit zu dauerhaften Einsparungen bei den Kosten für Heizung und Strom. Zudem erhöht sie den Wohnkomfort und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Zukunft Altbau wird vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert und informiert stets firmenneutral rund um die energetische Sanierung von Gebäuden. Schirmherrin des Sanierung(s)Mobils Baden-Württemberg ist Umweltministerin Thekla Walker.

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau +49 8000 123333 oder per E-Mail an beratungstelefon(at)zukunftaltbau.de.

Weitere Informationen zum Sanierung(s)Mobil finden Sie hier

Asiatische Hornisse - Sichtungen bitte melden!

Sie ist wohl gekommen um zu bleiben und sie hat seit ihrer Ankunft in Deutschland im Jahr 2014 schon erhebliche Schäden angerichtet: Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina - kurz Velutina) wurde aus Fernost nach Europa eingeschleppt, ist in der EU als invasive Art eingestuft und wird deshalb auch in Deutschland bekämpft. Im Gegensatz dazu steht die europäische Hornisse unter Naturschutz!

Warum wird die Asiatische Hornisse bekämpft, während die europäische Hornisse geschützt ist?

1. Die asiatische Hornisse gilt als invasive Art, das heißt, sie vermehrt und verbreitet sich extrem stark. In jedem Volk wachsen im Herbst mehrere Jungköniginnen heran, die im Folgejahr neue Völker gründen können – in manchen Völkern sind es mehrere hundert!

2. Ein Volk der Asiatischen Hornisse schafft es, in seinem Umfeld ganze Bienenvölker so zu dezimieren und zu schwächen, dass sie nicht überleben bzw. sie gleich vollständig auszuräubern.

3. Neben der Honigbiene stehen Wildbienen und andere Insekten bis zur Größe von Libellen auf ihrem Speiseplan, von denen viele Arten ohnehin gefährdet sind.

4. …und ihr Appetit ist groß: Man geht davon aus, dass in einem Volk der asiatischen Hornisse in der Hochsaison zwei bis drei Pfund Insektenmasse pro Tag verfüttert werden, und zwar ausschließlich tagaktive Insekten, da die asiatische Hornisse im Gegensatz zu ihrer europäischen Verwandten nur am Tag fliegt.

Wie unterscheidet man die „gute“ heimische von der „bösen“ asiatischen Hornisse?

Während der Hinterleib der heimischen Hornisse lebhaft gelb-schwarz gestreift ist, ist er bei der asiatischen Art überwiegend schwarz gefärbt, mit nur einer einzelnen, feinen, gelben Binde und einem breiten orangen Streifen am hinteren Ende des Leibes. Leuchtend gelb sind hingegen ihre Beine.

Auch der Nestbau ist deutlich anders: Zwar verwenden beide Hornissen-Arten ganz ähnliches Baumaterial, nämlich Holzfasern, die sie mit ihrem Speichel zu einer pappeähnlichen Masse verkauen, aber während die heimischen Hornissen daraus ihre Brutzellen in geschützte, dunkle Hohlräume hineinbauen (Baumhöhlen oder auch Speicher / Scheune / Rollladenkästen), baut die Velutina grundsätzlich freihängende, eiförmige bis runde Nester mit einem Durchmesser bis zu 70 cm. Diese werden meistens in sehr großer Höhe an Äste hoher Bäume angehängt, in selteneren Fällen auch mal am Firstbalken eines Hauses oder auch an sehr geschützter Stelle in Bodennähe, z.B. in einer dichten Hecke. Von unten betrachtet wirkt ein solches Nest wie ein grauer Medizinball.

Aber nicht jedes runde Nest im Baum ist das Werk der asiatischen Hornisse!
Auch zwei heimische Wespenarten bilden ähnliche Nester aus, nämlich die Sächsische und die Mittlere Wespe - zwei eher seltene und äußerst angenehme Vertreter ihrer Insektenfamilie!

Was ist zu tun?

Aktuell geht es darum, Nester der asiatischen Hornisse ausfindig zu machen. Die Vernichtung dieser Nester ist leider unumgänglich, um das exponentielle Wachstum der Völkerzahlen einzudämmen. Nur so kann verhindert werden, dass die zahlreichen Jungköniginnen, die im Nest heranwachsen, sich in ihr Winterquartier einnisten und im Frühjahr neue Völker gründen.

Sichtungen bitte melden!

Bitte melden Sie Sichtungen von Asiatischen Hornissen (Einzeltieren oder Nester) über das Meldeportal des Landes, über die „Meine Umwelt“-App oder die Webseite der LUBW

Vergleich asiatische und europäische Hornisse
© Vergleich asiatische und europäische Hornisse
Gemeindeverwaltung Ubstadt-Weiher

Vergleich Europäische Hornisse (Bild links), Asiatische Hornisse (Bild rechts)

Sie möchten einen Baum, eine Hecke oder anderes Gehölz entfernen?

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz. Dieser regelt, welche Art von Pflanze zu welchen Zeiten und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen geschnitten, gefällt oder sogar komplett entfernt werden darf.

Häufige Fallkonstellationen:

  • Ein Baum in Ihrem Hausgarten soll gefällt werden?

erlaubt; vom 01. März bis 30. September muss der besondere Artenschutz beachtet werden

  • Eine Hecke ist vertrocknet und soll im Frühling entfernt werden?

verboten; Entfernung erst ab dem 01. Oktober bis 28. Februar möglich

  • Gehölze stehen einem genehmigten Hausbau im Weg?

erlaubt; vom 01. März bis 30. September muss der besondere Artenschutz beachtet werden

  • Auf Ihrem Grundstück in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet sollen alte Bäume entfernt werden?

verboten; Genehmigung in Form Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetzt durch untere Naturschutzbehörde oder Regierungspräsidium notwendig

Artenschutz bedacht?

Es drohen empfindliche Strafen, wenn Sie den Artenschutz, insbesondere den besonderen Artenschutz nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes außer Acht lassen.

Es ist verboten,

  1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
  2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
  3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, […]

Beim Fällen eines Baumes oder dem Entfernen einer Hecke zwischen dem 01. März und dem 30. September besteht immer die Gefahr, dass ein Tier, unabhängig ob Vogel, Nagetier, Fledermaus oder auch Insekt ein Nest oder eine Baumhöhle als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzt. Dies muss vor Beginn der Tätigkeiten zweifelsfrei ausgeschlossen werden.

Wir empfehlen Ihnen eine fotografische Sicherung der Situation und raten zur Beauftragung einer ökologischen Fachkraft mit einem entsprechenden Gutachten.

Besondere Schutzkulissen

In Fällen Biotop, Flächenhaftes Naturdenkmal und Naturdenkmal muss bei der unteren Naturschutzbehörde eine Genehmigung beantragt werden.
Über den interaktiven Dienst UDO (Umwelt-Daten und Karten Online) der LUBW können Sie prüfen, ob in Ihrem Fall eine besondere Schutzkulisse gegeben ist.

Kontakt
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Umwelt und Arbeitsschutz
Untere Naturschutzbehörde
Postanschrift:
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe


E-Mail: naturschutz(at)landratsamt-karlsruhe.de