Wasser und Abwasser

Hier finden Sie Informationen zu den Wasser- und Abwassergebühren der Gemeinde Walzbachtal.

Die Wassergebühren errechnen sich nach der gemessenen Wassermenge, welche durch den Wasserzähler ermittelt werden. Die Gebühr beträgt 2,80 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer pro Kubikmeter Wasser ab dem 01.01.2024.  Bis zum 31.12.2023 lag die Gebühr bei 2,76 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer pro Kubikmeter Wasser.

Wasserversorgungssatzung

Anlage 1 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 2014

Anlage 2 - Änderungssatzung Wasserversorgungssatzung 2024

Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr) erhoben.

Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge. Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,17 € pro Kubikmeter ab dem 01.01.2024. Bis zum 31.12.2023 lag die Gebühr bei 1,25 € pro Kubikmeter. 

Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die versiegelten Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Als Grundlagefür die versiegelte Fläche muss der Fragebogen für die versiegelten Flächen ausgefüllt und an die Gemeinde versandt zurück versandt werden. Auch Änderungen über die versiegelten Flächen müssen mit dem Fragenbogen mitgeteilt werden. Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit dem 01.01.2024 je m² versiegelte Fläche 0,59 €. In 2023 betrug die Gebühr 0,11 € je m² versiegelte Fläche.


Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)

Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Abwassersatzung

Anlage 2 - Satzung zur Änderung der Abwassersatzung 2024

Jedes Grundstück verfügt über einen im Eigentum der Gemeinde stehenden Hauptwasserzähler. Dieser Zähler wird nach Ende der Eichfrist von sechs Jahren gewechselt. Vor dem Wechsel werden die Eigentümer von dem beauftragten Dienstleistungsunternehmen angeschrieben und über den Zählerwechsel informiert.

Für jeden eingebauten Zähler wird eine monatliche Gebühr zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer erhoben.

Ab dem 01.01.2024 werden folgende Gebühren für die Zähler erhoben: 

ZählergrößeQ3/4Q3/10Q3/16Q3/25Q3/100
Gebühr pro Monat4,25 €11,00 €17,75 €25,00 €112,25 €

Handelt es sich bei Ihnen um einen Neubau, in welchem noch kein Wasserzähler verbraut wurde, dann können Sie mit dem Antrag auf Setzung eines Wasserzählers diesen beantragen. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zurück, damit wir diesen an die Stadtwerke Karlsruhe weiterleiten können.

Selbstkontrolle des Wasserzählers kann unnötigen Ärger und Kosten ersparen!

Immer wieder kommt es nach der Jahresabrechnung vor, dass ein enormer Wasserverbrauch festgestellt wird.  Diese sind meistens auf Wasserrohrbrüche, undichte Spülkästen an Toiletten, tropfende Wasserhähne, schadhafte Ventile an der Heizungsanlage, defekte Entkalkungsanlagen oder ähnlichem zurückzuführen.

Um sich vor solchen unliebsamen Überraschungen zu schützen, empfehlen wir daher dringend in regelmäßigen Abständen den Wasserzählerstand selbst zu kontrollieren. Notieren Sie am besten monatlich Ihren Zählerstand und vermerken Sie diesen auf einem Kontrollblatt. So können Sie rechtzeitig feststellen, ob der Wasserverbrauch normal oder ungewöhnlich verläuft, um im Falle eines Defektes relativ schnell reagieren zu können. Sollten Sie einen defekt des Wasserzählers feststellen, zum Beispiel Stillstand oder Zählung ohne aktueller Wasserentnahme, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit der Gemeinde Walzbachtal in Verbindung.

Momentan führen wir keine Jahresablesung durch!

Zur Erstellung der Jahresrechnung benötigen wir den Stand Ihres Wasserzählers.

Dazu erhalten Sie jährlich zum Jahresende eine Ablesekarte, auf welcher Sie den Zählerstand eintragen und diese per Fax oder auf dem Postweg an unser Dienstleistungsunternehmen senden können. Sie haben auch die Möglichkeit den Zählerstand über das Online Portal mitzuteilen. Den Link und die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Ablesekarte.

Es ist im beiderseitigen Interesse, dass Sie den Zähler ablesen und den Stand mitteilen. Erhalten wir bis zum vorgegebenen Termin keine Mitteilung von Ihnen, wird der Zählerstand geschätzt, was natürlich zu Ungenauigkeiten und damit zu unnötig hohen monatlichen Abschlägen führen kann.

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