Katastrophenschutz

Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe vorliegt.

In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien:

  • Ein eingetretenes oder unmittelbar drohendes Ereignis gefährdet oder beschädigt in besonderer Weise das Leben oder die Gesundheit von zahlreichen Menschen und Tieren, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung
  • Dieses Ereignis ist so schwerwiegend, dass die Katastrophenschutzbehörden die einheitliche Leitung der zu treffenden Gefahrenabwehrmaßnahmen übernehmen müssen

Aufgrund des Klimawandels muss künftig verstärkt mit Unwetterereignissen gerechnet werden. Dies kann neben Sturmschäden an Gebäuden, Hochwasser und Störungen im Straßenverkehr auch einen länger anhaltenden Stromausfall zur Folge haben. Eine gute Vorbereitung auf eine Notsituation ist daher von größter Wichtigkeit.
 
Denken Sie bereits bei der Ankündigung gefährlicher Wetterlagen daran, Ihre Dächer, Bäume und Gegenstände im Freien vorher anzuschauen und gut zu sichern. So kann schon im Vorfeld größerer Schaden vermieden werden. Im Übrigen obliegt jedem Einzelnen die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern ( Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 823 ff BGB),  z.B. morsche Bäume zu fällen, sowie Gartenmöbel und Mülltonnen bei starkem Unwetter zu sichern.

Bereiten Sie sich auf den Fall der Fälle vor und nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre persönliche Notfallplanung nachzudenken.

So können Sie zum Beispiel vorsorglich Trinkwasserkanister befüllen, Handys und Powerbanks aufladen, Taschenlampen und Kerzen bereitstellen und ausreichend Lebensmittel bevorraten, wenn sich eine besondere Unwetterlage ankündigt, damit Sie für einen eventuell eintretenden Stromausfall oder sonstige Schadenslagen gerüstet sind.

Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät! Generell ist es sehr ratsam, sich rechtzeitig auf Katastrophenfälle vorzubereiten. Wenn es brennt, müssen Sie sofort reagieren. Wenn Sie und Ihre Familie evakuiert werden müssen, können Sie nicht erst beginnen, Ihr Notgepäck zu packen. Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollten Sie einen Notvorrat im Haus haben.


Im Rathaus, beim Landratsamt oder Bundesamt für Katastrophenschutz erhalten Sie die Broschüre Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen welche auch eine persönliche Checkliste für den Ernstfall enthält. Weitere Informationen und Publikationen finden Sie auch auf www.BBK.Bund.de.  

Elementar wichtig ist jedoch auch die rechtzeitige Warnung der Bevölkerung. Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, erhalten Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.
 
Abonnieren Sie Gebiete und Orte, für die Sie gewarnt werden möchten. Auf Wunsch warnt Sie die Warn-App NINA auch für Ihren aktuellen Standort. Dabei werden keinerlei Standortdaten erfasst.
 
Die Gemeinde Walzbachtal hat ein Konzept für den Bevölkerungsschutz erstellt und einen Krisenstab eingerichtet um die Bevölkerung im Katastrophenfall bestmöglich schützen und unterstützen zu können. Darüber hinaus wurden im vergangenen Jahr zwei elektronische Sirenenanlagen in Walzbachtal aufgebaut, um die Bevölkerung zu warnen. Auch eine Satelliten-Telefonie-Anlage wurde beschafft, welche bei Stromausfall autark funktioniert und eine Kontaktaufnahme mit der unteren Katastrophenschutzbehörde ermöglicht.
 
Letztlich ist es jedoch notwendig und die Pflicht jedes Einzelnen geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Weiterführende Links:

Meine Persönliche Checkliste

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

Broschüre: Stromausfall - Vorsorge und Selbsthilfe

Extremereignisse wie Hochwasser gelangen aufgrund ansteigender Häufigkeit in Kommunen und Städten zunehmend in den Mittelpunkt. Jüngste Ereignisse
haben gezeigt, wie wichtig die Vorbereitung auf solche Ereignisse sind. Auch für die Gemeinde Walzbachtal spielt die Vorbereitung auf mögliche Extremereignisse
eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grund werden in den folgenden Abschnitten die wichtigsten Aspekte im Bereich Hochwasserrisikomanagement zusammengefasst.

Für die Hochwasserrisikomanagementplanung gibt es verschiedene Teilbereiche die beachtet werden müssen. Wichtig ist zunächst zu wissen, welche Sieglungsbereiche betroffen sind. Hierzu wurden vom Land Baden-Württemberg Hochwassergefahrenkarten erstellt. Diese stellen die betroffenen Bereiche im Falle von HQ10, HQ50, HQ100 und HQextrem Ereignissen da. Die Subskripte weisen dabei auf die Menge an Abflusswasser hin, die statistisch gesehen einmal in 10, 50 und 100 Jahren auftreten. Die Karten sind für alle Bürgerinnen und Bürger im Rathaus zu den gewohnten Öffnungszeiten einsehbar. Zusätzlich bietet das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) einen online Kartendienst an, in dem die Hochwassergefahrenkarten für die verschiedenen HQ Szenarien einsehbar sind.

Weiterführende Links:

Hochwassergefahrenkarten

Broschüre: Pflicht und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall

Broschüre: Was tun wenn Hochwasser droht?

Das jeweilige Bundesland ist nach dem Grundgesetz für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten zuständig (Katastrophenschutz).

Katastrophenschutzbehörden

Die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie verfügen über Alarm- und Einsatzpläne sowie Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall schnell und wirksam zu handeln. Lageabhängig koordiniert die Katastrophenschutzbehörde die Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Stellen und Organisationen, wie den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, der Polizei, sowie anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen.

Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner:

  • in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden)
  • für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Einsatzlagen, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken: die Regierungspräsidien (Höhere Katastrophenschutzbehörden)
  • für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk bzw. über Ländergrenzen hinaus erstrecken: das Innenministerium Baden-Württemberg (Oberste Katastrophenschutzbehörde)

Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen. Sie alle gemeinsam gewährleisten den Schutz der Bevölkerung.

Selbstschutz

Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung daher auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Treffen Sie daher bereits jetzt eigene Vorkehrungen für mögliche Notfälle.

Weiterführende Links:

Infoseite des Landratsamtes zum Bevölkerungsschutz

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Bevölkerungsschutz in Städten und Gemeinden

Kontakt: