Öffentliche Bekanntmachung zur Satzung zur Aufhebung der Hebesatzsatzung der Gemeinde Walzbachtal

Öffentliche Bekanntmachungen

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und § 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Walzbachtal am 16.12.2024 folgende Satzung beschlossen: