Alkohol-Testkäufe in Walzbachtal

Gemeindemitteilungen

Das Ergebnis der letzten Testkäufe finden Sie hier.

Wie bereits im Amtsblatt allgemein angekündigt, wurden nun am 12.07.2024 in Walzbachtal in verschiedenen Supermärkten, einer Tankstelle und einer anderen Alkohol-Verkaufsstelle Testkäufe durch minderjährige Jugendliche durchgeführt.

Beobachtet wurde die Aktion von Vertretern der Gemeinde, des Landratsamtes Karlsruhe und des Polizeireviers Bretten.

 

Während die Verkäuferinnen und Verkäufer in lediglich einer der fünf Verkaufsstellen mit dem Hinweis auf das Alter der Testkäufer einen Verkauf von Spirituosen konsequent verweigerten, gelang es den Jugendlichen an den weiteren vier Verkaufsstellen hochprozentigen Alkohol zu erwerben.

Nach erfolgter Aufklärung durch das Ordnungsamt zeigten sich die betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufer zwar einsichtig, jedoch haben sie aufgrund des Verstoßes gegen § 9 des Jugendschutzgesetzes, mit einer Anzeige und einem Bußgeld durch das Landratsamt Karlsruhe zu rechnen.

 

Der Test zeigt, dass das Thema Jugendschutz und Suchtprävention noch immer nicht in allen Bereichen konsequent umgesetzt wird und die Gemeinde mit ihren Aktivitäten hierzu auf dem richtigen Weg ist.

 

Was für Verkaufsstellen von Alkohol gilt, gilt auch für öffentliche oder interne Veranstaltungen der Vereine:

  • Abgabe und Verkauf von Bier, Wein, Sekt, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken nur an Personen über 16 Jahren.
  • Abgabe und Verkauf von anderen alkoholischen Getränken oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas nur an Personen über 18 Jahren.

 

Die Gemeindeverwaltung setzt auf die Einsicht und ein gestiegenes Verantwortungsbewusstsein der Einzelhändler und deren Angestellten und hofft, bei der nächsten Aktion eine erfreulichere Erfolgsquote zu erreichen.