Schild Tempo 30 vor verschwommenem Hintergrund
© Schild Tempo 30 vor verschwommenem Hintergrund
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Erweiterung Tempo 30 in der Wössinger Straße und Steiner Straße

Gemeindemitteilungen

Wir weisen darauf hin, dass der Tempo 30 Bereich der Wössinger Straße erweitert worden ist.

Wir weisen darauf hin, dass der Tempo 30 Bereich der Wössinger Straße erweitert worden ist.

Ortsauswärts in Richtung Jöhlingen gilt Tempo 30 nun bis zum Ortsausgang.  

Ortseinwärts aus Richtung Jöhlingen kommend beginnt Tempo 30 ab dem Ortseingang.

Eine stationäre Fußgängerbedarfsampel wurde im Bereich Wössinger Straße, Einmündung Karlsruher Straße aufgestellt, um den Fußgängern und Kindern ein sicheres Überqueren der Wössinger Straße zu ermöglichen.

In der Steiner Straße wurde das geltende Tempo 50 auf Tempo 30 reduziert.

Ortsauswärts in Richtung Stein beginnt Tempo 30 ab der Einmündung in die Wössinger Straße und gilt bis zum Ortsausgang.  

Ortseinwärts aus Richtung Stein kommend beginnt Tempo 30 ab dem Ortseingang und gilt bis zur Einmündung in die Wössinger Straße.

Ebenso gilt in der Steiner Straße beidseitiges absolutes Haltverbot ab der Einmündung in die Wössinger Straße bis hinter die Einmündung Schlossstraße.

Diese Regelungen gelten für die Dauer der Vollsperrung der L571, Zufahrt Zementwerk.

Wir möchten alle Verkehrsteilnehmer bitten, sich an diese Beschilderung sowie an die geltenden Verkehrsregeln zu halten.