Neue Verkehrsregelungen nach Verkehrsschau

Gemeindemitteilungen

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund einer Verkehrsschau am 17.10.2024 teilweise neue Verkehrsregelungen in Walzbachtal festgelegt wurden. Weiterhin wurden Maßnahmen festgelegt, um bestehende gesetzliche Vorschriften zu verdeutlichen.

Diese sind im Einzelnen wie folgt und werden durch den Baubetriebshof der Gemeinde und durch die Straßenmeisterei des Landratsamts Karlsruhe schrittweise umgesetzt:

Durlacher Allee/Burgstraße:

Zur Verdeutlichung des Kreuzungsbereiches und zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wird eine „Zick-Zack-Markierung“ aufgebracht. Dies erfolgt im Bereich zwischen Durlacher Allee 18 und dem Einmündungsbereich Burgstraße.

Wössinger Straße/Alte Straße:

Zur Verdeutlichung des Kurvenbereiches und zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wird eine „Zick-Zack-Markierung“ aufgebracht. Dies erfolgt zwischen der Straßenlampe im Bereich Alte Straße und der Einmündung Wössinger Straße.

Langentaler Straße:

Zur Verdeutlichung des Kurvenbereiches und zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wird im Bereich der Gebäude Langentaler Straße 1 und Jöhlinger Straße 34 ein eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen.

Langentaler Straße/Am Gießhübel:

Zur Verdeutlichung des Kreuzungs- und Kurvenbereiches sowie zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wird eine „Zick-Zack-Markierung“ aufgebracht. Dies erfolgt in den Bereichen zwischen Langentaler Straße 24 und 26 auf der Seite Am Gießhübel, sowie zwischen Langentaler Straße 21 und der oberen Einmündung in die Straße „Oberlangental“.

Am Gießhübel:

Zur Verbesserung der Sicht- und Verkehrsverhältnisse wird im Bereich zwischen Einmündung Waldstraße und Einmündung Langentaler Straße eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen.

Waldstraße:

Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wird eine „Zick-Zack-Markierung“ aufgebracht. Dies erfolgt zwischen der Grundstückszufahrt Waldstraße 11 und dem 5-Meter-Bereich gegenüber Am Gießhübel 1/2.


Wanderwegquerungen B293 und L571:

Zur Verbesserung der Sicherheit von Wanderern bei der Überquerung der B293 im Bereich „Prinzhölzle“ und der L571 im Bereich „Lange Richtstatt“ wird das Verkehrszeichen „Achtung Fußgänger“ aufgestellt.


Freiheitstraße/Gondelsheimer Straße:

Zur Verdeutlichung des Kreuzungsbereiches und zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wird eine „Zick-Zack-Markierung“ aufgebracht. Dies erfolgt im Bereich der Gondelsheimer Straße 17 sowohl an der Seite der Gondelsheimer Straße, als auch auf der Seite der Freiheitstraße.

Parkflächen Ladestraße:

Die Parkflächen im Bereich der Ladestraße (unterhalb der Bahnlinie) werden als geteilte Parkflächen ausgewiesen. Es wird eine Parkfläche ausgewiesen, die nur von PKW genutzt werden darf. Ebenso wird eine Parkfläche ausgewiesen, auf der bspw. Wohnwägen, Wohnmobile und Anhänger, unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, abgestellt werden können.

Weidentaler Straße:

Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wird die bestehende „Zick-Zack-Markierung“ im Bereich der Weidentaler Straße 32 verlängert.


Wir bitten um Beachtung und Verständnis.