Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Weingarten (Petersberg): Feststellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachungen

Das Landratsamt Karlsruhe -untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Weingarten (Petersberg) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung


- Flurneuordnungsbehörden -

Öffentliche Bekanntmachung

Az.: 3359 B 04.11

Flurbereinigung Weingarten (Petersberg)
Landkreis Karlsruhe
Feststellungsbeschluss
vom 06.12.2024

Das Landratsamt Karlsruhe -untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Weingarten (Petersberg) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.

Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 16.12.2024 bis zum 31.01.2025 im Rathaus der Gemeinde Weingarten (Baden), Marktplatz 2, 76356 Weingarten (Baden), 2. OG, Raum 18 während der üblichen Dienststunden aus.
Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3359) eingesehen werden.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe, Sitz: Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, eingelegt werden.
(Hinweis: Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung der Landkreise Karlsruhe und Enzkreis: Kriegsstraße 103a, 76135 Karlsruhe oder jede andere Stelle des Landratsamts Karlsruhe)

gez. Stoppelkamp D.S.