Öffentliche Bekanntmachung des Nachtragswirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Walzbachtal

Öffentliche Bekanntmachungen

Das Landratsamt Karlsruhe hat mit Verfügung vom 16.10.2024 die Gesetzmäßigkeit des
Nachtragswirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr
2024 gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.


Gleichzeitig wurden gemäß § 86 Abs. 4 GemO i.V.m. § 12 Abs. 4 EigBG der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen nach dem Nachtragswirtschaftsplan, in dessen Höhe
voraussichtlich Kreditaufnahmen im Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehen sind, in Höhe von
350.000 € genehmigt.


Der Nachtragswirtschaftsplan liegt vom 11.12.2024 bis einschließlich 23.12.2024 im
Rathaus Walzbachtal, Zimmer 118, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht
aus.